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   OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92   

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https://dejure.org/1993,7388
OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92 (https://dejure.org/1993,7388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.1993 - 12 U 175/92 (https://dejure.org/1993,7388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 1993 - 12 U 175/92 (https://dejure.org/1993,7388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MaBV § 3; BGB § 640
    Fälligkeit der letzten Rate bei vergleichsweise geringen Mängeln der Werkleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was heißt "Vollständige Fertigstellung"? (IBR 1994, 227)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 870
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92
    Nach Ziff. V f des notariellen Vertrages der Parteien vom 26.5.1988, der trotz seiner Bezeichnung als Kaufvertrag nach gefestigter Rspr. als Werkvertrag zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGHZ 60, 362 und BGH NJW 1981, 2344), sind von den Klägern 3, 5 % des Werklohns nach "vollständiger Fertigstellung" i.H.v. 6 956 DM an die Beklagte zu zahlen.
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72

    Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92
    Nach Ziff. V f des notariellen Vertrages der Parteien vom 26.5.1988, der trotz seiner Bezeichnung als Kaufvertrag nach gefestigter Rspr. als Werkvertrag zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGHZ 60, 362 und BGH NJW 1981, 2344), sind von den Klägern 3, 5 % des Werklohns nach "vollständiger Fertigstellung" i.H.v. 6 956 DM an die Beklagte zu zahlen.
  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

    Das ist aber nicht der Fall, soweit bei der Übergabe noch erhebliche Protokollmängel vorliegen, die beseitigt werden müssen, ... Der von der MaBV verwandte Begriff der "Fertigstellung" deckt sich somit sachlich mit demjenigen der Abnahmefähigkeit iSd § 640 BGB (ebenso: BGH WM 2002, 2411; OLG Hamm BauR 2002, 641; OLGR 1994, 63).".
  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Insoweit liegt eine "vollständige Fertigstellung" daher nicht vor, wenn noch eine Mangelhaftigkeit besteht, die nicht lediglich belanglos ist, sodass die Geltendmachung des Mangels die Grenze von § 242 BGB erreichen würde (KG Berlin BeckRS 2019, 16527 und OLG Hamm BeckRS 2008, 10111; wohl noch strenger BGH NJW 2012, 56 Rn. 23, welches das OLG München BeckRS 2011, 26173 in dem Aspekt zur Fertigstellungsrate bestätigt; die Mängel, die das OLG München feststellte sind als nicht wesentlich einzustufen; ähnlich auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15, Rn. 72; LG Heidelberg, Urt. v. 28.03.2014 - 3 O 309/13, Rn. 22; wohl auch OLG Celle BauR 2018, 851 - keine vollständige Fertigstellung, wenn Mängel feststellbar sind; OLG Hamm DNotZ 1994, 870).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06

    Arbeitsunfall eines selbständigen Rechtsanwalts; Missbräuchliches

    Entgegen der Auffassung des Klägers führt auch die vom Senat mit Beschluss vom 27.11.2012 festgestellte Befangenheit des Sachverständigen Dr. L nicht zur Unverwertbarkeit seiner früheren, seinem die Besorgnis der Befangenheit begründenden Schreiben vom 18.09.2012 vorausgehenden gutachterlichen Äußerungen oder der später erstellten Gutachten von Dr. C und Dr. H. Einer späteren erfolgreichen Ablehnung eines Sachverständigen steht die Verwertung seiner früheren Gutachten nicht entgegen, solange die Gründe für eine Befangenheit bei deren Erstattung noch nicht vorlagen (OLG Hamm, Urteil vom 24.09.1993 - 12 U 175/92).
  • LG München II, 20.04.2023 - 3 O 5314/19

    Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts, Mängel am Gemeinschaftseigentum,

    Insofern sei zwischen Nichterfüllung und Schlechterfüllung zu unterscheiden (Basty DNotZ 1994, 870; weitere Nachweise bei Basty - Der Bauträgervertrag Rn. 531. cc) Nach einer dritten Auffassung ist die "vollständige Fertigstellung" gleichbedeutend mit dem Begriff der "Abnahmereife".
  • OLG Hamburg, 03.07.1998 - 1 U 20/98

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Finanzierungsgrundschuld sowie auf

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