Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02 - 5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6961
BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02 - 5 (https://dejure.org/2002,6961)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 BJs 27/02 - 5 (https://dejure.org/2002,6961)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 BJs 27/02 - 5 (https://dejure.org/2002,6961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 102 StPO; § 473 StPO; § 34 StPO; § 35 StPO; Art. 13 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf, Beschreibung der Beweismittel; Übersendung des vollständigen Beschlusses; Form der Bekanntmachung bei Gefährdung des Untersuchungszwecks; Gebot der späteren vollständigen Bekanntmachung); ...

  • HRR Strafrecht

    § 473 Abs. 1 StPO; § 34 StPO
    Keine Belastung mit den Kosten eines zurückgenommenen, aber unbegründeten Rechtsmittels, das durch unvollständige Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses motiviert ist; Ausnahmen von der allgemeinen Begründungspflicht des § 34 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Durchsuchung von Personen und Wohnungen im Ermittlungsverfahren; Anforderungen an Durchsuchungsbeschlußgebot der sachlichen Gerechtigkeit; Unvollständiger Durchsuchungsbeschluß; Gefährdung des ...

  • Judicialis

    StPO § 34; ; StPO § 35; ; StPO § 102; ; StPO § 36 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 101 § 105 § 473 Abs. 1
    Aushändigung einer vollständigen Ausfertigung der Durchsuchungsanordnung; Kostenentscheidung nach Billigkeit

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02
    Wie der Senat mit Beschluß vom 3. September 1997 (StB 12/97 = BGHR StPO § 105 Zustellung 1) näher ausgeführt hat, unterliegt die Übung, den vom Grundrechtseingriff Betroffenen nur die "Durchsuchungsanordnung", also lediglich die Beschlußformel der Entscheidung des Ermittlungsrichters, nicht aber den vollständigen Durchsuchungsbeschluß mit Gründen auszuhändigen, verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02
    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02
    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit kommt bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BJs 27/02, NStZ 2003, 273; BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62, juris Rn. 10).
  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

    Es kommt zwar in Ausnahmefällen in Betracht, die Kosten eines zurückgenommenen Rechtsmittels und die dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen abweichend von § 473 Abs. 1 SPO mit Rücksicht auf das Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt, und den im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit der Staatskasse aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, NStZ 2003, 273, 274; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93, OLGSt StGB § 67 Nr. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. April 1975 - Ws 91/75, VRS 49, 436, 437; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 4; KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 2; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 2. Aufl., § 473 Rn. 4; KMR/Stöckel, 66. EL., § 473 Rn. 16).
  • BGH, 07.11.2002 - StB 16/02

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung

    2 BJs 27/02-5 StB 16/02.
  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands

    Es ist anerkannt, dass sachliche Gerechtigkeit und Billigkeit auch im Kostenrecht Beachtung finden müssen, namentlich in der Folge gravierender Verfahrensfehler (BGH NStZ 2003, 273, 274; Meyer-Goßner/Schmitt Vor § 464 Rn. 3).
  • LG Bielefeld, 22.11.2007 - I Qs 587/07

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der

    Sie hat die Sache daher unter Aufhebung des Beschlusses im Umfang der Anfechtung an das Amtsgericht zurückverwiesen, um der Betroffenen in der Sache nicht eine Rechtsmittelinstanz zu nehmen (vgl. BGH, NJW 1964, Seite 2119; BGH, NStZ 2003, Seite 273; Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 26. Aufl. 2006, § 34 StPO, Rn 14).
  • OLG Köln, 25.07.2011 - 2 Ws 428/11

    Fehlende Unterschriften der beisitzenden Richter und mangelhafte Begründung der

    Eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung ist daher regelmäßig nur dann angezeigt, wenn diese überhaupt keine Begründung aufweist (vgl. BGH NStZ 2003, 273 [274]; Maul in: Karlsruher Kommentar, StPO , 6. Auflage 2008, § 34 Rz. 11; SK- StPO -Weßlau § 34 Rz. 18; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Auflage 2010, § 34 Rz. 14, 16; für eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts auch in solchen Fällen Meyer-Goßner, aaO. § 34 Rz. 7, § 309 Rz. 7), weil ansonsten dem Betroffenen eine Instanz genommen würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht