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   BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07   

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https://dejure.org/2009,3646
BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 (https://dejure.org/2009,3646)
BAG, Entscheidung vom 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 (https://dejure.org/2009,3646)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 (https://dejure.org/2009,3646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

  • openjur.de

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; stellvertretendes Mitglied

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 76
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 41/99

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
    Deshalb beeinflusst ein Wahlverstoß, der sich lediglich auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder auswirkt, nicht das Wahlergebnis der gewählten Betriebsratsmitglieder und berechtigt nicht zur Wahlanfechtung (BAG 21. Februar 2001 - 7 ABR 41/99 - zu B I 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 49 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 41).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
    Eine Teilanfechtung der Betriebsratswahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 114, 119 = AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3 = EzA BetrVG 2001 § 15 Nr. 1; zu § 22 Abs. 1 MitbestG: BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2).
  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
    Es zielt darauf ab, die Unwirksamkeit einer Wahl festzustellen, um auf diese Weise eine erneute, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahl zu ermöglichen (BAG 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - zu B der Gründe, BAGE 60, 276 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 25).
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
    Sie besteht nur aus einer Person (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 110, 146 = AP SGB IX § 95 Nr. 2 = EzA SGB IX § 95 Nr. 2).
  • LAG München, 25.10.2007 - 4 TaBV 38/07

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsteller S, J, G und Y wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Oktober 2007 - 4 TaBV 38/07 - aufgehoben.
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
    Eine Teilanfechtung der Betriebsratswahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 114, 119 = AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3 = EzA BetrVG 2001 § 15 Nr. 1; zu § 22 Abs. 1 MitbestG: BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96

    Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
    Eine Teilanfechtung der Betriebsratswahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 114, 119 = AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3 = EzA BetrVG 2001 § 15 Nr. 1; zu § 22 Abs. 1 MitbestG: BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Ansonsten blieben die von der Wahlanfechtung ausgenommenen, aber gleichwohl verfahrensfehlerhaft gewählten Betriebsratsmitglieder im Amt oder würden an die Stelle der mit Feststellung der Unwirksamkeit ihrer Wahl aus dem Betriebsrat ausscheidenden Betriebsratsmitglieder treten (ausführlich dazu BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 14) .

    Von der Sache her gebotene Differenzierungen dürfen nicht ausgeschlossen werden (ausführlich dazu BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 16) .

    Aus der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen der Vertrauensperson und ihrem stellvertretenden Mitglied sowie der von der Betriebsratswahl abweichenden Ausgestaltung des Wahlverfahrens der Schwerbehindertenvertretung nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX folgt, dass es sich nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennt durchgeführte Wahlen handelt (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 17 ff.) .

    Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich alle gewählten Stellvertreter an dem Anfechtungsverfahren zu beteiligen sind (ausführlich dazu BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20) .

    Werden die stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren am Verfahren beteiligt, liegt darin ein Rechtsfehler, der auf entsprechende Rüge grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgerichts führt, weil alle Stellvertreter vor einer Sachentscheidung über den Wahlanfechtungsantrag anzuhören sind und sie Gelegenheit zu tatsächlichem Vorbringen erhalten müssen (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 22) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Es ist unzweifelhaft, dass er sich ausschließlich auf die Wahl der Vertrauensperson und nicht auf die Wahl des stellvertretenden Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung, bei der es sich um eine von der Wahl der Vertrauensperson getrennte Wahl handelt (ausführlich BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 17 ff.) , bezieht.
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

    Wie der Senat mit Beschluss vom 29. Juli 2009 (- 7 ABR 91/07 - Rn. 11 ff. mwN, EzA SGB IX § 94 Nr. 5) entschieden und im Einzelnen begründet hat, handelt es sich bei der Wahl der Vertrauensperson und deren Stellvertreter nach § 97 Abs. 1 Satz 1 iVm. Abs. 5 SGB IX um zwei voneinander unabhängige Wahlen, die getrennt angefochten werden können.
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    c) Soweit dagegen in der Rechtsprechung Bedenken gegen die Anfechtbarkeit der Wahl einzelner Personal- oder Betriebsratsmitglieder geäußert wurden (siehe BVerwGE 14, 241, 242 f.; BVerwGE 49, 342, 343; BAGE 86, 117, 120 ff.; BAG, NZA-RR 2010, 76 Rn. 14; ferner BAGE 29, 398, 401 f.), sollte damit zum einen ausgeschlossen werden, dass Wahlfehler, die mehrere oder alle Gewählte betreffen, nur zu Lasten eines einzelnen Mitglieds gerichtlich geltend gemacht werden.
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

    Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist kein Kollegialorgan (zur Schwerbehindertenvertretung vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 19) .

    Daher handelt es sich bei der Wahl des Vertrauensmanns der Hauptschwerbehindertenvertretung und seiner Stellvertreter - ebenso wie bei der Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stellvertreter (vgl. dazu BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17; 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20) - nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennte Wahlen.

  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2012 - 3 TaBV 7/11

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Widerruf der Zustimmung zur

    aa) Die für die Anfechtung der Betriebsratswahl geltenden Vorschriften sind für die Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung gem. § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX sinngemäß anzuwenden, d. h. die für die Anfechtung der Betriebsratswahl geltenden Vorschriften sind für die Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in der Weise anzuwenden, dass den bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung bestehenden Besonderheiten gegenüber der Betriebsratswahl Rechnung getragen wird (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 = NZA-RR 2010, 76 Rn. 16).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Stimmabgabe für beide Wahlgänge zur Reduzierung des mit dem Wahlverfahren verbundenen Aufwands zusammengefasst hat (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - a.a.O. Rn. 20).

  • LAG Hamm, 02.09.2016 - 13 TaBV 94/15

    Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl ( zuletzt z.B. BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - AP SGB IX § 94 Nr. 6).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2020 - 4 TaBV 5/19

    Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Die Wahlen können und müssen deshalb jeweils eigenständig angefochten werden (BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 6 TaBV 1113/15

    Aussetzung im Hinblick auf die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Verkennung

    Nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX sind für die Wahl der Vertrauensperson die Vorschriften über die Wahlanfechtung bei der Wahl des Betriebsrats sinngemäß anzuwenden (BAG vom 29.07.2009 -7 ABR 91/07 - juris Rn. 9 = NZA-RR 2010, 76 = AP SGB IX § 94 Nr. 5).
  • LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15

    Unwirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wegen Verletzung der

    Denn aus der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen der Vertrauensperson und den stellvertretenden Mitgliedern sowie der von der Betriebsratswahl abweichenden Ausgestaltung des Wahlverfahrens der Schwerbehindertenvertretung nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX folgt, dass es sich nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennt durchgeführte Wahlen handelt (vgl. auch BAG 29.07.2009 - 7 ABR 91/07).
  • LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12

    Anfechtung - Anfechtungsfrist - Rechtsbeschwerde -

  • LAG Hessen, 10.11.2011 - 9 TaBV 104/11

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das

  • LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 TaBV 118/11

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Verstoß

  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Verletzung des

  • ArbG Berlin, 10.10.2023 - 58 BV 11694/22

    Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Wahl des

  • LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11

    Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1

  • LAG Köln, 24.11.2011 - 6 TaBV 67/11

    Wirksame Wahl der Schwerbehindertenvertretung bei offensichtlicher Falschangabe

  • ArbG Aachen, 11.05.2023 - 2 BV 109/22

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Ersatzmitglieder;

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 21 BV 640/18
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