Rechtsprechung
| BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use - Geltung auch für Rezepturarzneimittel - Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung mit Arzneimitteln - Keine Verordnung von Megestat und Dronabinol bei Bronchialkrebs und Tumoren der ...
- openjur.de
Vertragsarzt; Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use; Geltung auch für Rezepturarzneimittel; Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung mit Arzneimitteln; keine Verordnung von Megestat und Dronabinol bei Bronchialkrebs und Tumo ...
- rechtsinformationen.bund.de
Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use - Geltung auch für Rezepturarzneimittel - Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung mit Arzneimitteln - keine Verordnung von Megestat und Dronabinol bei Bronchialkrebs und Tumoren der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 AMG 1976, § 21 AMG 1976, § 22 Abs 1 Nr 6 AMG 1976, § 23 AMG 1976, § 25 Abs 5 S 1 AMG 1976
Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use - Geltung auch für Rezepturarzneimittel - Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung mit Arzneimitteln - keine Verordnung von Megestat und Dronabinol bei Bronchialkrebs und Tumoren der ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides gegen einen Vertragsarzt wegen der Verordnung von Megestat und Dronabinol bei Bronchialkrebs und Tumoren der Thoraxorgane
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides gegen einen Vertragsarzt wegen der Verordnung von Megestat und Dronabinol bei Bronchialkrebs und Tumoren der Thoraxorgane
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Angelegenheiten der Vertragszahnärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 30.04.2008 - S 14 KA 34/06
- LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2009 - L 4 KA 35/08
- BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Wird zitiert von ... (100) Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Es genügt nicht, dass der Einsatz des Arzneimittels (nur) darauf gerichtet ist, die weiteren Auswirkungen der Erkrankung bzw ihrer Behandlung abzumildern (Klarstellung zu BVerfG vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 = BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 33).Die Rechtswidrigkeit des Regresses ergebe sich ferner daraus, dass ein Anspruch der Versicherten auf die durchgeführten Behandlungen aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 6.12.2005 (BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) bestanden habe.
Rn. 29 a) Das BVerfG hat - zunächst für nicht anerkannte Behandlungsmethoden - aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG iVm der sich daraus ergebenden Schutzpflicht abgeleitet, dass in Fällen, in denen eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, der Versicherte nicht von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden darf, wenn diese eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet (BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 33) . Es muss eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage gegeben sein (BVerfG <Kammer> vom 30.6.2008, NJW 2008, 3556 RdNr 10;… an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung anknüpfend BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 35;… BSG vom 14.12.2006, SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 20; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 238;… BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr 32; BSG vom 16.12.2008, USK 2008-73 S 575) . Das BVerfG hat in einer speziellen Situation - Apheresebehandlung in einem besonderen Fall - ausreichen lassen, dass die Erkrankung voraussichtlich erst in einigen Jahren zum Tod führt (BVerfG <Kammer> vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06 - RdNr 22, in Juris dokumentiert) ..
Nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005 (BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 33) soll dem Patienten - bildlich gesprochen - der Strohhalm der Hoffnung auf Heilung, an den er sich klammert, nicht wegen Fehlens wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verweigert werden.
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Abzustellen ist dabei auf die im Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse (BSG vom 28.2.2008 aaO RdNr 21).Rn. 29 a) Das BVerfG hat - zunächst für nicht anerkannte Behandlungsmethoden - aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG iVm der sich daraus ergebenden Schutzpflicht abgeleitet, dass in Fällen, in denen eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, der Versicherte nicht von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden darf, wenn diese eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet (…BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 33) . Es muss eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage gegeben sein (BVerfG <Kammer> vom 30.6.2008, NJW 2008, 3556 RdNr 10;… an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung anknüpfend BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 35;… BSG vom 14.12.2006, SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 20; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 238; BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr 32; BSG vom 16.12.2008, USK 2008-73 S 575) . Das BVerfG hat in einer speziellen Situation - Apheresebehandlung in einem besonderen Fall - ausreichen lassen, dass die Erkrankung voraussichtlich erst in einigen Jahren zum Tod führt (BVerfG <Kammer> vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06 - RdNr 22, in Juris dokumentiert) ..
Sofern eine im vorgenannten Sinne lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt (…oder - wie das BSG es formuliert - eine wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung, vgl dazu BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr 31 am Ende; BSG vom 14.12.2006, USK 2006-111 S 767/768; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 237 unter 2.; BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9 RdNr 32 am Ende) und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, erstreckt sich der Versorgungsanspruch des Versicherten über die Beschränkungen der arzneimittelrechtlichen Zulassung hinaus - dh sowohl bei Fehlen jeglicher Arzneimittelzulassung als auch bei Einsatz außerhalb des in der Zulassung ausgewiesenen Anwendungsbereichs - auf die Versorgung mit solchen Arzneimitteln, die eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bieten (…s hierzu BVerfG vom 30.6.2008 aaO;… ebenso zB BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 19;… BSG vom 28.2.2008, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 30 mwN) . Dies bedeutet, verglichen mit den "Regel"voraussetzungen für einen Off-Label-Use bzw für eine gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anerkennungsbedürftige, aber nicht anerkannte Behandlungsmethode, dass - über eine schwerwiegende Erkrankung hinausgehend - eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegen muss: Nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels bzw der Behandlungsmethode dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fern liegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht.
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R
Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Wie vom 1. Senat des BSG in langjähriger Rechtsprechung wiederholt herausgestellt und vom 6. Senat weitergeführt worden ist, müssen für einen zulässigen Off-Label-Use - zum einen - eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen (dh eine die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung), und es darf - zum anderen - keine andere - zugelassene - Therapie verfügbar sein, und - zum dritten - aufgrund der Datenlage muss die begründete Aussicht bestehen, dass mit dem betroffenen Arzneimittel ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (so zB BSG vom 28.2.2008, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 21, 23, 26 mit Hinweis auf die stRspr;… vgl auch Senatsurteile vom 5.5.2010, zB - B 6 KA 6/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 27 RdNr 51 f und - B 6 KA 20/09 R - in RdNr 46 f sowie - B 6 KA 24/09 R - in RdNr 18 ff).Dabei muss auch gesichert sein, dass von der Off-Label-Medikation keine unzuträglichen Nebenwirkungen ausgehen; die Patienten sollen vor unkalkulierbaren Risiken geschützt werden (…vgl BSGE 104, 160 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 22 RdNr 18 mwN;… s auch zB BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, RdNr 18; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 33)..
Sofern eine im vorgenannten Sinne lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt (…oder - wie das BSG es formuliert - eine wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung, vgl dazu BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr 31 am Ende; BSG vom 14.12.2006, USK 2006-111 S 767/768; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 237 unter 2.;… BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9 RdNr 32 am Ende) und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, erstreckt sich der Versorgungsanspruch des Versicherten über die Beschränkungen der arzneimittelrechtlichen Zulassung hinaus - dh sowohl bei Fehlen jeglicher Arzneimittelzulassung als auch bei Einsatz außerhalb des in der Zulassung ausgewiesenen Anwendungsbereichs - auf die Versorgung mit solchen Arzneimitteln, die eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bieten (…s hierzu BVerfG vom 30.6.2008 aaO;… ebenso zB BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 19; BSG vom 28.2.2008, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 30 mwN) . Dies bedeutet, verglichen mit den "Regel"voraussetzungen für einen Off-Label-Use bzw für eine gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anerkennungsbedürftige, aber nicht anerkannte Behandlungsmethode, dass - über eine schwerwiegende Erkrankung hinausgehend - eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegen muss: Nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels bzw der Behandlungsmethode dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fern liegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht.
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 20/09 R
Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Einzelfallprüfungen sind insbesondere dann sachgerecht - und die Wahl dieser Prüfmethode rechtmäßig -, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Behandlungs- oder Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (…s BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 14;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 17; BSG vom 5.5.2010 aaO RdNr 14) ..Wie vom 1. Senat des BSG in langjähriger Rechtsprechung wiederholt herausgestellt und vom 6. Senat weitergeführt worden ist, müssen für einen zulässigen Off-Label-Use - zum einen - eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen (dh eine die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung), und es darf - zum anderen - keine andere - zugelassene - Therapie verfügbar sein, und - zum dritten - aufgrund der Datenlage muss die begründete Aussicht bestehen, dass mit dem betroffenen Arzneimittel ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (…so zB BSG vom 28.2.2008, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 21, 23, 26 mit Hinweis auf die stRspr; vgl auch Senatsurteile vom 5.5.2010, zB - B 6 KA 6/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 27 RdNr 51 f und - B 6 KA 20/09 R - in RdNr 46 f sowie - B 6 KA 24/09 R - in RdNr 18 ff).
Eine Pflicht zur Einholung besteht nur dann, wenn sich dem Gericht dessen Einholung aufdrängen muss (stRspr, vgl zB BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 20/09 R -, Juris RdNr 49, und - B 6 KA 24/09 R -, Juris RdNr 20 - jeweils mwN;… vgl auch BSG vom 3.2.2010, SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 37) .
- BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Rn. 10 A. Rechtsgrundlage des angefochtenen Arzneikostenregresses ist § 106 Abs. 2 SGB V (hier zugrunde zu legen idF des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999, BGBl I 2626, die auch in den weiteren Jahren 2001 bis 2003 galt;… zur Maßgeblichkeit des § 106 Abs. 2 SGB V für Verordnungsregresse in Fallkonstellationen der vorliegenden Art vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 17;… BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - RdNr 14 iVm 21 ff mwN - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - RdNr 16 iVm 25 f mwN - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) . Danach wird die Wirtschaftlichkeit der Versorgung unter anderem durch arztbezogene Prüfungen ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen, entweder nach Durchschnittswerten oder anhand von Richtgrößenvolumina (§ 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) und/oder auf der Grundlage von Stichproben (…aaO Satz 1 Nr. 2) , geprüft.Über diese Prüfungsarten hinaus können die Landesverbände der KKn mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄVen) gemäß § 106 Abs. 2 Satz 4 SGB V andere arztbezogene Prüfungsarten vereinbaren (…vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 12 f mwN;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 14;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 17; BSG vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - RdNr 16) .
Rn. 11 Wie sich aus den Urteilen des Senats vom 5.5.2010 und vom 18.8.2010 ergibt, handelt es sich bei den vorliegenden Streitigkeiten über die vertragsarztrechtliche Zulässigkeit von Arzneiverordnungen um einen Fall des § 106 SGB V und nicht um einen Regress "wegen sonstigen Schadens" im Sinne des § 48 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - RdNr 20 bis 26, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und BSG vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) . Denn vorliegend steht ein Fehler der Verordnung selbst in Frage, wie dies bei Verstößen gegen die Arzneimittel-Richtlinie bzw bei Verordnungen nicht verordnungsfähiger Arzneimittel und auch bei Verordnungen außerhalb der nach dem AMG erteilten Zulassung der Fall ist (vgl BSG vom 18.8.2010 aaO RdNr 25 am Ende) ..
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Über diese Prüfungsarten hinaus können die Landesverbände der KKn mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄVen) gemäß § 106 Abs. 2 Satz 4 SGB V andere arztbezogene Prüfungsarten vereinbaren (…vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 12 f mwN; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 14;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 17; BSG vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - RdNr 16) .Einzelfallprüfungen sind insbesondere dann sachgerecht - und die Wahl dieser Prüfmethode rechtmäßig -, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Behandlungs- oder Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (s BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 14;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 17;… BSG vom 5.5.2010 aaO RdNr 14) ..
Gerade die Notwendigkeit der Analyse und Gewichtung eventueller unzuträglicher Nebenwirkungen ist ein zentrales Element des Überprüfungsstandards, auf den die Neugestaltung des AMG vom 24.8.1976 ausgerichtet ist, deren Konzeption ihren Ursprung in den Erfahrungen der 1960er Jahre mit den nicht ausreichend analysierten Nebenwirkungen von Contergan hat (vgl hierzu BR-Drucks 552/74 S 43 und BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 21) . Soll die Verordnung eines Arzneimittels ausnahmsweise ohne derartige Gewähr der Arzneimittelsicherheit in Betracht kommen, so müssen für diesen Off-Label-Use anderweitig Qualitätsstandards, die dem Einsatz im Rahmen der Zulassungsindikation vergleichbar sind, gewährleistet und hinreichend belegt sein.
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Rn. 29 a) Das BVerfG hat - zunächst für nicht anerkannte Behandlungsmethoden - aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG iVm der sich daraus ergebenden Schutzpflicht abgeleitet, dass in Fällen, in denen eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, der Versicherte nicht von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden darf, wenn diese eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet (…BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 33) . Es muss eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage gegeben sein (BVerfG <Kammer> vom 30.6.2008, NJW 2008, 3556 RdNr 10; an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung anknüpfend BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 35;… BSG vom 14.12.2006, SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 20; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 238;… BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr 32; BSG vom 16.12.2008, USK 2008-73 S 575) . Das BVerfG hat in einer speziellen Situation - Apheresebehandlung in einem besonderen Fall - ausreichen lassen, dass die Erkrankung voraussichtlich erst in einigen Jahren zum Tod führt (BVerfG <Kammer> vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06 - RdNr 22, in Juris dokumentiert) ..Sofern eine im vorgenannten Sinne lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt (…oder - wie das BSG es formuliert - eine wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung, vgl dazu BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr 31 am Ende; BSG vom 14.12.2006, USK 2006-111 S 767/768; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 237 unter 2.;… BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9 RdNr 32 am Ende) und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, erstreckt sich der Versorgungsanspruch des Versicherten über die Beschränkungen der arzneimittelrechtlichen Zulassung hinaus - dh sowohl bei Fehlen jeglicher Arzneimittelzulassung als auch bei Einsatz außerhalb des in der Zulassung ausgewiesenen Anwendungsbereichs - auf die Versorgung mit solchen Arzneimitteln, die eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bieten (…s hierzu BVerfG vom 30.6.2008 aaO; ebenso zB BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 19;… BSG vom 28.2.2008, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 30 mwN) . Dies bedeutet, verglichen mit den "Regel"voraussetzungen für einen Off-Label-Use bzw für eine gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anerkennungsbedürftige, aber nicht anerkannte Behandlungsmethode, dass - über eine schwerwiegende Erkrankung hinausgehend - eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegen muss: Nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels bzw der Behandlungsmethode dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fern liegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht.
- BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Versorgung mit einem für ein …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Rn. 29 a) Das BVerfG hat - zunächst für nicht anerkannte Behandlungsmethoden - aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG iVm der sich daraus ergebenden Schutzpflicht abgeleitet, dass in Fällen, in denen eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, der Versicherte nicht von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden darf, wenn diese eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet (…BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 33) . Es muss eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage gegeben sein (BVerfG <Kammer> vom 30.6.2008, NJW 2008, 3556 RdNr 10;… an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung anknüpfend BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 35;… BSG vom 14.12.2006, SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 20; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 238;… BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr 32; BSG vom 16.12.2008, USK 2008-73 S 575) . Das BVerfG hat in einer speziellen Situation - Apheresebehandlung in einem besonderen Fall - ausreichen lassen, dass die Erkrankung voraussichtlich erst in einigen Jahren zum Tod führt (BVerfG <Kammer> vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06 - RdNr 22, in Juris dokumentiert) ..Sofern eine im vorgenannten Sinne lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt (…oder - wie das BSG es formuliert - eine wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung, vgl dazu BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr 31 am Ende; BSG vom 14.12.2006, USK 2006-111 S 767/768; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 237 unter 2.;… BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9 RdNr 32 am Ende) und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, erstreckt sich der Versorgungsanspruch des Versicherten über die Beschränkungen der arzneimittelrechtlichen Zulassung hinaus - dh sowohl bei Fehlen jeglicher Arzneimittelzulassung als auch bei Einsatz außerhalb des in der Zulassung ausgewiesenen Anwendungsbereichs - auf die Versorgung mit solchen Arzneimitteln, die eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bieten (s hierzu BVerfG vom 30.6.2008 aaO;… ebenso zB BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 19;… BSG vom 28.2.2008, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 30 mwN) . Dies bedeutet, verglichen mit den "Regel"voraussetzungen für einen Off-Label-Use bzw für eine gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anerkennungsbedürftige, aber nicht anerkannte Behandlungsmethode, dass - über eine schwerwiegende Erkrankung hinausgehend - eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegen muss: Nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels bzw der Behandlungsmethode dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fern liegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht.
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Rn. 29 a) Das BVerfG hat - zunächst für nicht anerkannte Behandlungsmethoden - aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG iVm der sich daraus ergebenden Schutzpflicht abgeleitet, dass in Fällen, in denen eine lebensbedrohliche oder in der Regel tödlich verlaufende Krankheit vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, der Versicherte nicht von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden darf, wenn diese eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bietet (…BVerfGE 115, 25, 49 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 33) . Es muss eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage gegeben sein (BVerfG <Kammer> vom 30.6.2008, NJW 2008, 3556 RdNr 10;… an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung anknüpfend BSG vom 4.4.2006, BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, RdNr 35;… BSG vom 14.12.2006, SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 20; BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 238;… BSG vom 28.2.2008, BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr 32; BSG vom 16.12.2008, USK 2008-73 S 575) . Das BVerfG hat in einer speziellen Situation - Apheresebehandlung in einem besonderen Fall - ausreichen lassen, dass die Erkrankung voraussichtlich erst in einigen Jahren zum Tod führt (BVerfG <Kammer> vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06 - RdNr 22, in Juris dokumentiert) ..Diese (str)enge Sicht ist nicht etwa, wie gelegentlich geltend gemacht wird, durch die Entscheidung des BVerfG vom 6.2.2007 in Frage gestellt worden (BVerfG <Kammer> - 1 BvR 3101/06 -, in Juris dokumentiert) . Hierin hat das BVerfG lediglich klargestellt, dass bei der Frage, ob eine Behandlung auf eine lebensbedrohliche Erkrankung einwirkt, das sog Gesamtrisikoprofil mitzuberücksichtigen ist in dem Sinne, dass die Einwirkung auf einen Faktor im Gesamtrisikoprofil ausreicht.
- BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R
Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder …
Auszug aus BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Dabei muss auch gesichert sein, dass von der Off-Label-Medikation keine unzuträglichen Nebenwirkungen ausgehen; die Patienten sollen vor unkalkulierbaren Risiken geschützt werden (vgl BSGE 104, 160 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 22 RdNr 18 mwN;… s auch zB BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, RdNr 18;… BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 33)..Als Ausnahmetatbestand kommt vorliegend ein sog Seltenheitsfall, der ausnahmsweise zu einem Einzelimport oder zu einer Einzelanwendung berechtigen würde, nicht in Betracht; denn die Krankheitsbeschwerden, derentwegen der Kläger Dronabinol einsetzte, sind nicht so selten, dass sie sich systematischer Erforschung und Behandlung entzögen (zu diesen Voraussetzungen vgl zB BSG vom 27.3.2007, USK 2007-36 S 237; BSG vom 8.9.2009, BSGE 104, 160 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 22, RdNr 20) . Auch die besondere Situation, dass als Folge des Fehlens einer durch Richtlinie anerkannten Behandlungsmethode eine Versorgungslücke entsteht und ein Bedarf nach ihrem Einsatz auch ohne empfehlende Richtlinie des GBA besteht, war nicht gegeben.
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 24/09 R
Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit …
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R
Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger …
- BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95
Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten - …
- BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation - …
- BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R
Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich …
- BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R
Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und …
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R
Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem …
- BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R
Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum …
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 53/05 B
Zulassung von Arzneimitteln, gerichtliche Überprüfung, Kostenerstattung durch die …
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …
- BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen …
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …
- BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von …
- BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit - …
- BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R
Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der …
- BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung - …
- BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R
Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das …
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt …
- LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2009 - L 4 KA 34/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Verordnung eines Arzneimittels …
- BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R
Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - allogene …
Die allogene SZT war für den Versicherten gleichsam der "Strohhalm der Hoffnung auf Heilung", der ihm nicht wegen Fehlens wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verweigert werden soll (vgl BSG Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 RdNr 34). - BSG, 27.08.2025 - B 6 KA 9/24 R
Zurückweisung der Revision; Zum Vorliegen eines Schadens wegen fehlerhaft …
Bestimmungen, die die Vergütung ärztlicher oder sonstiger Leistungen von der Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen abhängig machen, haben innerhalb dieses Systems die Funktion zu gewährleisten, dass sich die Leistungserbringung nach den für die (vertragsärztliche) Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht (…BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 17/12 R - SozR 4-5540 § 48 Nr. 2 RdNr 37;… in der Sache ebenso - zum Teil im Rahmen der Prüfung ungerechtfertigter Bereicherung - BSG Urteil vom 8.9.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 14 betr unzulässige faktisch-stationäre Behandlung;… BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 76/04 R - BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 11 betr eine als Praxisgemeinschaft auftretende Gemeinschaftspraxis;… BSG Urteil vom 28.2.2007 - B 3 KR 15/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 7 RdNr 17 f betr zu lange stationäre Versorgung;… BSG Urteil vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 51 betr Verordnung von Sprechstundenbedarf; BSG Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 RdNr 44 betr Verordnung von Megestat;… vgl auch BSG Urteil vom 21.6.1995 - 6 RKa 60/94 - BSGE 76, 153, 155 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 5 S 22 f und BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 67; vgl ferner die BGH-Rspr zu dem strafrechtlichen Betrugstatbestand in Fällen ärztlichen Fehlverhaltens mit ihrer Bezugnahme auf die "zum Vertragsarztrecht entwickelte streng formale Betrachtungsweise": BGH Beschluss vom 28.9.1994 - 4 StR 280/94 - NStZ 1995, 85 = juris RdNr 5 und nachfolgend BVerfG Beschluss vom 8.9.1997 - 2 BvR 2414/94 - NJW 1998, 810; BGH Urteil vom 5.12.2002 - 3 StR 161/02 - NJW 2003, 1198, 1200 = juris RdNr 28; BGH Urteil vom 19.8.2020 - 5 StR 558/19 - BGHSt 65, 110 RdNr 46 ff; zur privatärztlichen Abrechnung vgl BGH Beschluss vom 25.1.2012 - 1 StR 45/11 - BGHSt 57, 95 = NJW 2012, 1377, RdNr 82, 85; vgl auch BGH Urteil vom 4.9.2012 - 1 StR 534/11 - BGHSt 57, 312 = MedR 2013, 174, RdNr 52 - zum unerlaubten Inverkehrbringens eines Fertigarzneimittels durch Apotheker; BGH Beschluss vom 16.6.2014 - 4 StR 21/14 - NJW 2014, 3170 = juris RdNr 28 - für den Bereich der Pflegedienstleistungen). - BSG, 20.03.2024 - B 1 KR 36/22 R
Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Rezepturarzneimittel …
Soweit neue Arzneimitteltherapien als Rezepturarzneimittel nach dem AMG zulassungsfrei sind, unterliegen sie nach der Rechtsprechung des BSG als Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden dem Erlaubnisvorbehalt des § 135 Abs. 1 SGB V (…vgl BSG vom 23.7.1998 - B 1 KR 19/96 R - BSGE 82, 233, 238 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S 20 = juris RdNr 16;… BSG vom 28.3.2000 - B 1 KR 11/98 R - BSGE 86, 54, 57 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 63 f = juris RdNr 12 f, 16 ff;… BSG vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R - BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1, RdNr 14 = juris RdNr 21; BSG vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris RdNr 12; BSG vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 RdNr 24 ff).Auch Arzneimitteltherapien, bei denen kein Raum für die Schaffung einer Leistungsposition im EBM-Ä ist, sind "neu", wenn sie erst nach Inkrafttreten des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V - also erst in der Zeit seit dem 1.1.1989 - praktiziert wurden (vgl BSG vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 RdNr 26;… s ferner - zu Heilmitteln - BSG vom 22.3.2005 - B 1 A 1/03 R - BSGE 94, 221 = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3, RdNr 38;… BSG vom 26.9.2006 - B 1 KR 3/06 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 19).
- LSG Sachsen, 27.03.2018 - L 9 KR 275/13
Übernahme der Kosten für eine stationäre Behandlung
Soweit das Behandlungsziel keine Heilung ist, muss wenigstens eine Aussicht auf Heilung der Grunderkrankung selbst oder auf positive Einwirkung auf den Verlauf der Grunderkrankung als solcher bestehen (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 30, Rn. 32, juris), sei es durch Aufhalten des.In jedem Fall muss das Behandlungsziel auch im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung auf die Einwirkung auf diese selbst gerichtet sein (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 30, Rn. 32, juris).
- außer Betracht (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R - Rn. 33, juris; Landessozialgericht [LSG] Saarland…, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 2 KR 189/14 - juris Rn. 42; Bayerisches LSG…, Urteil vom 09. November 2017 - L 4 KR 49/13 - , Rn. 82, 84, juris).
Soweit das Behandlungsziel keine Heilung ist, muss wenigstens eine Aussicht auf Heilung der Grunderkrankung selbst oder auf positive Einwirkung auf den Verlauf der Grunderkrankung als solcher bestehen (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 30, Rn. 32, juris), sei es durch Aufhalten des Fortschreitens der Krankheit oder Verhinderung von Komplikationen - etwa im Sinne eines spürbaren Aufhaltens oder Verlangsamens des Tumorwachstums und einer dadurch bewirkten Verlängerung der Lebenszeit - (…BSG Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R, Rn. 43, juris; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 22. Februar 2017 - L 5 KR 1653/15 - Rn. 49, juris, Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 26. April 2017 - L 1 KR 185/12 -, Rn. 66, juris).
In jedem Fall muss das Behandlungsziel auch im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung auf die Einwirkung auf diese selbst gerichtet sein (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 30, Rn. 32, juris).
Deshalb bleiben Behandlungen, die "nur" auf die Verbesserung der Lebensqualität abzielen (mag dies auch ein legitimes Behandlungsziel im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V sein) - also z.B. auf eine Verbesserung des Allgemeinbefindens, der Mobilität oder der Nahrungsaufnahme - außer Betracht (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R - Rn. 33, juris; Landessozialgericht [LSG] Saarland…, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 2 KR 189/14 - juris Rn. 42; Bayerisches LSG…, Urteil vom 09. November 2017 - L 4 KR 49/13 - , Rn. 82, 84, juris).
Für Behandlungsverfahren, die dies nach ihrem eigenen methodischen Ansatz nicht leisten, gelten die reduzierten Wirksamkeitsanforderungen der Rechtsprechung des BVerfG von vornherein nicht (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 30, Rn. 34, juris).
Damit fehlt es schon an den "Grund"voraussetzungen für eine Anwendung der BVerfG-Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 30, Rn. 36, juris).
- LSG Bayern, 12.11.2014 - L 12 KA 17/12
Absoluter Rechtsmittelverlust durch Rücknahme
Abgesehen davon sei nicht jede Verbesserung der Lebensqualität von der Ausweitung des Leistungsanspruchs erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 13.10.2010, Az.: B 6 KA 48/09 R).Abgesehen davon sei nicht jede Verbesserung der Lebensqualität von der Ausweitung des Leistungsanspruchs erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 13.10.2010, Az.: 6 KA 48/09 R).
Abgesehen davon sei nicht jede Verbesserung der Lebensqualität von der Ausweitung des Leistungsanspruchs erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 13.10.2010, Az.: B 6 KA 48/09 R).
Abgesehen davon sei nicht jede Verbesserung der Lebensqualität von der Ausweitung des Leistungsanspruchs erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 13.10.2010, B 6 KA 48/09 R).
Einzelfallprüfungen sind dabei insbesondere dann sachgerecht, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebotes überprüft werden soll (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 13.10.2010, Az.: B 6 KA 48/09 R,
…">106%20SGB%20V%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4-2500 § 106 SGB V Nr. 30) und hier insbesondere die Frage im Mittelpunkt steht, ob die Verordnung des Arzneimittels innerhalb oder außerhalb des Anwendungsbereichs erfolgt ist bzw. die Voraussetzungen für einen sog. "Off-Label-Use" vorliegen (…vgl. hierzu Engelhard in Hauck/Nofz, Kommentar zur Gesetzlichen Krankenversicherung § 106 Rdnr. 139, Stand August 2014). - BSG, 05.06.2024 - B 6 KA 10/23 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter …
Dies berücksichtigt, dass es auf die Beachtung der für die vertragsarztrechtliche Versorgung geltenden Bestimmungen nicht ankäme, wenn die Kosten, die hypothetisch bei rechtmäßigem Verhalten angefallen wären, schadensmindernd berücksichtigt würden (…vgl BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 17/12 R - SozR 4-5540 § 48 Nr. 2 RdNr 36 f betr Gebot der persönlichen Unterzeichnung von Arzneiverordnungen durch ermächtigte Krankenhausärzte;… BSG Urteil vom 18.8.2010 - B 6 KA 14/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 51 betr Verordnung von Sprechstundenbedarf;… BSG Urteil vom 8.9.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 14 betr unzulässige faktisch-stationäre Behandlung;… BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 76/04 R - BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 11 betr eine als Praxisgemeinschaft auftretende Gemeinschaftspraxis;… BSG Urteil vom 28.2.2007 - B 3 KR 15/06 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 7 RdNr 17 f betr zu lange stationäre Versorgung;… BSG Urteil vom 3.2.2010 - B 6 KA 37/08 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 betr Verordnung von autologen Tumorvakzinen;… BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 6/09 R - BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, RdNr 46 betr Verordnung von Immunglobulin; BSG Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 RdNr 44 betr Verordnung von Megastat).In Fällen unklarer Verordnungen - insbesondere bei einem medizinisch umstrittenen Arzneimitteleinsatz bzw auch in Fällen des Off-Label-Use - muss eine Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse ermöglicht werden, ob sie die Verordnungskosten übernehmen will, wenn der Arzt sich nicht dem Risiko eines Regresses aussetzen möchte (BSG Beschluss vom 31.5.2006 - B 6 KA 53/05 B - juris RdNr 13;… BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R - BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, RdNr 17;… BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 6/09 R - BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, RdNr 43; BSG Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 RdNr 37;… vgl auch Geier in Schiller, BMV-Ä, 2. Aufl 2021, § 29 RdNr 19 f).
- LSG Hamburg, 28.02.2013 - L 1 KA 14/11 Sie steht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, denn § 106 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 SGB V a.F. berechtigt die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen über die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Prüfungen hinaus andere arztbezogene Prüfungsarten zu vereinbaren und ermächtigt regelmäßig auch zu Einzelfallprüfungen (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
Diese Prüfmethode ist insbesondere dann sachgerecht, wenn wie hier das individuelle Vorgehen eines Teilnehmers an der vertragsärztlichen Versorgung in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Behandlungs- oder Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
In diesem Verfahren werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit anhand vom Arzneimittelhersteller vorzulegender Studien überprüft; die Zulassung des Arzneimittels erfolgt nur nach Maßgabe der anhand der Studien ausgewiesenen und überprüften Anwendungsgebiete (vgl. nur BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris).
Dabei muss auch gesichert sein, dass von der Off-Label-Medikation keine unzuträglichen Nebenwirkungen ausgehen; die Patienten sollen vor unkalkulierbaren Risiken geschützt werden (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(1) Es trifft zwar zu, dass gegen einen Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung kein Arzneikostenregress festgesetzt werden darf, wenn der Versicherte, für den die Verordnung erfolgt, unter Außerachtlassung der Begrenzungen des AMG und des § 135 Abs. 1 SGB V ausnahmsweise einen Anspruch auf die Versorgung mit diesem Medikament hat (vgl. auch insoweit BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(2) Abweichendes gilt erst dann, wenn eine lebensbedrohliche oder wertungsmäßig vergleichbar schwere Erkrankung vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht; nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fernliegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht (vgl. zusammenfassend BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N. auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
- LSG Hamburg, 28.02.2013 - L 1 KA 15/11 Sie steht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, denn § 106 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 SGB V a.F. berechtigt die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen über die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Prüfungen hinaus andere arztbezogene Prüfungsarten zu vereinbaren und ermächtigt regelmäßig auch zu Einzelfallprüfungen (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
Diese Prüfmethode ist insbesondere dann sachgerecht, wenn wie hier das individuelle Vorgehen eines Teilnehmers an der vertragsärztlichen Versorgung in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Behandlungs- oder Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
In diesem Verfahren werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit anhand vom Arzneimittelhersteller vorzulegender Studien überprüft; die Zulassung des Arzneimittels erfolgt nur nach Maßgabe der anhand der Studien ausgewiesenen und überprüften Anwendungsgebiete (vgl. nur BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris).
Dabei muss auch gesichert sein, dass von der Off-Label-Medikation keine unzuträglichen Nebenwirkungen ausgehen; die Patienten sollen vor unkalkulierbaren Risiken geschützt werden (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(1) Es trifft zwar zu, dass gegen einen Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung kein Arzneikostenregress festgesetzt werden darf, wenn der Versicherte, für den die Verordnung erfolgt, unter Außerachtlassung der Begrenzungen des AMG und des § 135 Abs. 1 SGB V ausnahmsweise einen Anspruch auf die Versorgung mit diesem Medikament hat (vgl. auch insoweit BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(2) Abweichendes gilt erst dann, wenn eine lebensbedrohliche oder wertungsmäßig vergleichbar schwere Erkrankung vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht; nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fernliegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht (vgl. zusammenfassend BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N. auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
- LSG Hamburg, 28.02.2013 - L 1 KA 16/11 Sie steht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, denn § 106 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 SGB V a.F. berechtigt die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen über die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Prüfungen hinaus andere arztbezogene Prüfungsarten zu vereinbaren und ermächtigt regelmäßig auch zu Einzelfallprüfungen (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
Diese Prüfmethode ist insbesondere dann sachgerecht, wenn wie hier das individuelle Vorgehen eines Teilnehmers an der vertragsärztlichen Versorgung in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Behandlungs- oder Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
In diesem Verfahren werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit anhand vom Arzneimittelhersteller vorzulegender Studien überprüft; die Zulassung des Arzneimittels erfolgt nur nach Maßgabe der anhand der Studien ausgewiesenen und überprüften Anwendungsgebiete (vgl. nur BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris).
Dabei muss auch gesichert sein, dass von der Off-Label-Medikation keine unzuträglichen Nebenwirkungen ausgehen; die Patienten sollen vor unkalkulierbaren Risiken geschützt werden (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(1) Es trifft zwar zu, dass gegen einen Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung kein Arzneikostenregress festgesetzt werden darf, wenn der Versicherte, für den die Verordnung erfolgt, unter Außerachtlassung der Begrenzungen des AMG und des § 135 Abs. 1 SGB V ausnahmsweise einen Anspruch auf die Versorgung mit diesem Medikament hat (vgl. auch insoweit BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(2) Abweichendes gilt erst dann, wenn eine lebensbedrohliche oder wertungsmäßig vergleichbar schwere Erkrankung vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht; nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fernliegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht (vgl. zusammenfassend BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N. auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
- LSG Hamburg, 28.02.2013 - L 1 KA 13/11 Sie steht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, denn § 106 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 SGB V a.F. berechtigt die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen über die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Prüfungen hinaus andere arztbezogene Prüfungsarten zu vereinbaren und ermächtigt regelmäßig auch zu Einzelfallprüfungen (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
Diese Prüfmethode ist insbesondere dann sachgerecht, wenn wie hier das individuelle Vorgehen eines Teilnehmers an der vertragsärztlichen Versorgung in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Behandlungs- oder Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
In diesem Verfahren werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit anhand vom Arzneimittelhersteller vorzulegender Studien überprüft; die Zulassung des Arzneimittels erfolgt nur nach Maßgabe der anhand der Studien ausgewiesenen und überprüften Anwendungsgebiete (vgl. nur BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris).
Dabei muss auch gesichert sein, dass von der Off-Label-Medikation keine unzuträglichen Nebenwirkungen ausgehen; die Patienten sollen vor unkalkulierbaren Risiken geschützt werden (vgl. BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(1) Es trifft zwar zu, dass gegen einen Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung kein Arzneikostenregress festgesetzt werden darf, wenn der Versicherte, für den die Verordnung erfolgt, unter Außerachtlassung der Begrenzungen des AMG und des § 135 Abs. 1 SGB V ausnahmsweise einen Anspruch auf die Versorgung mit diesem Medikament hat (vgl. auch insoweit BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
(2) Abweichendes gilt erst dann, wenn eine lebensbedrohliche oder wertungsmäßig vergleichbar schwere Erkrankung vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht; nur unter dieser Voraussetzung ist das Erfordernis ausreichender Belege für die Eignung und Unbedenklichkeit des Einsatzes des Arzneimittels dahin abzuschwächen, dass eine nicht ganz fernliegende Aussicht positiver Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreicht (vgl. zusammenfassend BSG 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris - m.w.N. auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
- BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluss eines Vorverfahrens vor dem …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 5561/11
- BSG, 05.06.2024 - B 6 KA 5/23 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - unzulässige …
- BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 21/13 R
Krankenversicherung - Aufnahme eines Arzneimittels in das Verzeichnis der …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 34/13 R
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger …
- LSG Sachsen, 26.04.2017 - L 1 KR 185/12
Krankenversicherung
- LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 28/12
- LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 24/12
Arzneimittelregress
- LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 25/12
- LSG Hessen, 20.02.2018 - L 8 KR 445/17
Kein Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten bei Cluster-Kopfschmerz
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 1496/13
Krankenversicherung - Anspruch auf Kostenerstattung für eine Behandlung mit …
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 21/19 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Nichtbeachtung der normativen Vorgaben für die …
- LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 21/07
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 35/13 R
Aufnahme von Zeel® comp. N in die Anlage I der AM-RL; Zulässigkeit einer …
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB …
- SG München, 12.02.2014 - S 38 KA 188/13
Krankenversicherung - Versorgung mit dem cannabis-basierten Arzneimittel …
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 15/18 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - …
- VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
- LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 22/07
- LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 23/07
- LSG Hessen, 04.10.2017 - L 8 KR 255/17
Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten zur Inhalation
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - L 24 KA 134/11
Verordnungsfähigkeit eines nicht zugelassenen Arzneimittels
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 594/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 744/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 557/14
- VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine wissenschaftliche nicht anerkannte …
- LSG Baden-Württemberg, 11.09.2012 - L 5 KR 2797/12
- LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 3/16
- LSG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - L 5 KR 215/17
Krankenversicherung - Nichtanwendung des § 2 Abs 1a SGB 5 bei drohendem …
- LSG Saarland, 21.10.2015 - L 2 KR 189/14
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenübernahme bzw -erstattung einer …
- LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13
Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen …
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 23/19 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - …
- LSG Schleswig-Holstein, 01.06.2016 - L 5 KR 74/16
Krankenversicherung - keine Versorgung mit dem Rezepturarzneimittel Dronabinol …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2023 - L 3 KA 14/20
Verordnung von sog. Defekturarzneimittel i.R.d. Gesetzlichen Krankenversicherung
- SG Dresden, 26.06.2019 - S 25 KR 1284/19
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/19 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 3861/12
Übernahme der Kosten einer Behandlung mit dem Arzneimittel CellCept
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 44/10
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger …
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 13/12 B
Vertragsarzt - schuldhafte Pflichtverletzung - gerichtliche Überprüfung - …
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 578/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 745/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - L 11 SF 74/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2025 - L 11 KR 425/23
- LSG Bayern, 16.02.2022 - L 12 KR 685/19
Zum Anspruch auf Versorgung mit Rezepturarzneimitteln (hier …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - L 7 KA 1/10
Verordnungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel - …
- LSG Bayern, 14.07.2020 - L 4 KR 609/15
Anforderungen an den Off-Label-Use im Recht der GKV
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 1 KR 21/13
Kostenerstattung für Ganzkörper-Hyperthermie; Primärleistungsanspruch des …
- SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
Antrag auf vorläufige Kostenübernahme für eine ambulante Kombinationstherapie aus …
- LSG Sachsen, 04.05.2011 - L 1 KA 2/10
- SG Wiesbaden, 21.08.2017 - S 21 KR 225/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 45/10
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger …
- VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
- BSG, 01.04.2026 - B 6 KA 3/25 B
- SG Marburg, 13.12.2023 - S 18 KA 131/22
Vertragsarztrecht
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2024 - 2 S 601/24
Postbeamtenkrankenkasse; Anspruch auf Voranerkennung der Erstattungsfähigkeit von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - L 1 KR 381/17
Protonentherapie; Lungenkarzinom
- LSG Hessen, 21.11.2017 - L 8 KR 406/17
Versorgung mit Dronabinol
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 3/10
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger …
- LSG Hamburg, 16.02.2015 - L 5 KA 45/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 2/18
- SG Frankfurt/Main, 11.10.2021 - S 25 KR 313/18
- LSG Thüringen, 19.08.2021 - L 2 KR 62/17
Krankenversicherung - Arzneimittel Lektinol - Verkehrsfähigkeit lediglich …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - L 11 KA 110/10
Vertragsarztangelegenheiten
- VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb und Anbau von Cannabisblüten zur …
- LSG Hamburg, 16.02.2015 - L 5 KA 44/13
Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen der Verordnung von LeukoNorm
- LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 26/12
- SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17
1. § 31 Abs. 6 SGB V ermöglicht eine indikationsübergreifende Verwendung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - L 1 KR 469/10
Krankenversicherung
- SG Köln, 19.04.2016 - S 12 KR 261/13
- LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 8/10
- LSG Bayern, 25.05.2011 - L 12 KA 298/07
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses bei der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 120/11
Verordnungsfähigkeit des Arzneimittels "Leukonorm Cytochemia" i.R.d. Versorgung …
- LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 27/12
- SG Lübeck, 25.04.2014 - S 5 KR 107/14
Krankenversicherung - Versorgung mit dem Medikament Forsteo im Rahmen des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2019 - L 10 KR 258/16
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Lichtschutzmittel …
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2015 - L 4 KR 2942/15
- LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
- SG Gotha, 19.12.2016 - S 38 KR 2865/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2016 - L 1 KR 348/14
- LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 7/10
- LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 10/10
- SG Stuttgart, 17.02.2012 - S 5 KA 1776/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Verstoß gegen …
- SG Lübeck, 03.12.2014 - S 5 KR 107/14
Krankenversicherung - Versorgung mit dem Medikament Forsteo im Rahmen des …
- SG Marburg, 10.08.2016 - S 11 KA 665/13
- SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16
- SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 1446/13
Vertragsärztliche Versorgung - keine Ermächtigung eines Vertragsarztes zur …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 3383/11
- LSG Hessen, 28.10.2019 - L 8 KR 235/19
- SG Hannover, 14.09.2022 - S 20 KA 56/20
Indikationsstellung; sonstiger Schaden; Verordnungsregress; Wunschverordnung; …
- SG Düsseldorf, 18.09.2013 - S 33 KA 35/11
Regresse gegen einen Vertragsarzt wegen der Verordnung der Mittel Artothec und …
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