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   LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10   

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https://dejure.org/2011,51045
LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10 (https://dejure.org/2011,51045)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04.05.2011 - 21 O 302/10 (https://dejure.org/2011,51045)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 21 O 302/10 (https://dejure.org/2011,51045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Unfallverursachung durch Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen

  • minderwert.de PDF

    Minderwert auch bei Taxi

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 17; BGB § 823; VVG § 115
    Unfallverursachung durch Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen und Kollision mit auf der Kreuzung wartenden Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall nach Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 13 U 25/00

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10
    Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des OLG NZV 2001, 218.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10
    Für den Beklagten zu 1) ergab sich aus dieser Situation die Verpflichtung, auf Nachzügler, also auf Teilnehmer des Querverkehrs, Rücksicht zu nehmen, die, als für sie noch Grün galt, berechtigt in die Kreuzung eingefahren waren, sie aber nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten (BGH NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394; OLG Hamm, NZV 2005, 411 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit bei Grünlicht in

    Auszug aus LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass sich derjenige nicht auf den sogenannten Vertrauensgrundsatz berufen kann, der beim Einsetzen des grünen Lichts trotz Sichtbehinderung mit unvermindert hoher Geschwindigkeit in eine verkehrsreiche Kreuzung einfährt (BGH NJW 1961, 1576).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10
    Für den Beklagten zu 1) ergab sich aus dieser Situation die Verpflichtung, auf Nachzügler, also auf Teilnehmer des Querverkehrs, Rücksicht zu nehmen, die, als für sie noch Grün galt, berechtigt in die Kreuzung eingefahren waren, sie aber nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten (BGH NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394; OLG Hamm, NZV 2005, 411 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.05.2005 - 6 U 193/04

    Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall auf einer Straßenkreuzung: Zur

    Auszug aus LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10
    Für den Beklagten zu 1) ergab sich aus dieser Situation die Verpflichtung, auf Nachzügler, also auf Teilnehmer des Querverkehrs, Rücksicht zu nehmen, die, als für sie noch Grün galt, berechtigt in die Kreuzung eingefahren waren, sie aber nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten (BGH NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394; OLG Hamm, NZV 2005, 411 jeweils m.w.N.).
  • AG Hamburg-Altona, 02.04.2013 - 318c C 274/12
    Hinsichtlich der mit der Klage außerdem geltend gemachten Wertminderung in Höhe von EUR "2 - seite Gn "0,00 ist dem Gericht ein Grundsatz oder Rechtsprechung, wonach für gewerblich genutzte "Fahrzeuge eine Wertminderung nicht in Betracht komme, nicht bekannt (vgl, im Gegenteil etwa 1G Dortmund, Urteil vom 4.5.2011, Az. 21 O 302/10, Juris Rz. 25; AG Montabaur, Urtell vom 30.04.2010, Az. 18C 158/09, Juris Rz. 21).
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