Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 2 A 10395/11.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 69 SchulG RP, § 69 Abs 2 SchulG RP
Schülerbeförderungsrecht - Länge des Schulwegs bei Doppelresidenzmodell - esovgrp.de
SchulG § 69,SchulG § 69 Abs 2
Aufenthalt, Doppelresidenzmodell, Fahrtkosten, Fußweg, gewöhnlicher Aufenthalt, Hauptwohnsitz, Hauptwohnung, nächstmögliche Schule, Schule, Schulweg, Schüler, Schülerbeförderung, Schülerbeförderungsrecht, Schülerfahrkosten, Wechsel, wöchentlicher Wechsel, Wohnsitz, ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderungskosten - Melderechtliche Hauptwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abwechselnd bei Vater und bei Mutter - und die Schülerfahrkosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gemeldeter Wohnsitz maßgeblich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten bei "Doppelresidenzmodell" - Für Länge des Schulwegs ist allein Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne maßgebend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Länge des Schulwegs berechnet sich auch bei Vereinbarung eines wöchentlichen Wechsels des Wohnorts aufgrund Getrenntlebens der Eltern nach der melderechtlichen Hauptwohnung des Schülers; Berechnung der Länge des Schulwegs bei Vereinbarung eines wöchentlichen Wechsels des ...
Verfahrensgang
- VG Mainz, 14.02.2011 - 6 K 1061/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 2 A 10395/11.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 862
- DÖV 2011, 819
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12
Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines …
Zweck der Regelung ist es dagegen nicht, einen Ausgleich für die vielfältigen familiären Lebensformen (hier: Doppelresidenzmodell) bereit zu stellen (vgl. hierzu erk. Gericht, Beschl. v. 20.6.2006 - 13 ME 108/06 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 17.6.2011 - 2 A 10395/11 -, NVwZ-RR 2011, 862;… OVG Münster, Urt. v. 15.8.1994 - 16 A 4241/92 -, OVGE 44, 155; a.A.: VG Hannover, Beschl. v. 7.10.2002 - 6 B 4159/02 -, juris;… VG Braunschweig, Beschl. v. 24.2.2006 - 6 B 543/05 -, juris, aufgehoben d. d. o. a. Beschl. d. erk. Gerichts v. 20.6.2006, aaO.; Bockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Mai 2012, § 114 Anm. 2.3).Rn. 26 Liegen beide Wohnsitze in jenem Schulbezirk oder gibt es - wie im vorliegenden Fall - für die betreffende (Förder-)Schule keine Schulbezirke, bleibt nach derzeitiger Prüfung - mangels anderer Anhaltspunkte - nur, auf die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne abzustellen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 17.6.2011 - 2 A 10395/11 -, NVwZ-RR 2011, 862;… OVG Münster, Urt. v. 15.8.1994, aaO.).
Vielmehr wird auch im Melde-, Wahl-, Pass- und Ausweisrecht z. B. allein auf den durch objektive Kriterien bestimmten Begriff des Hauptwohnsitzes abgestellt (OVG Koblenz, Urt. v. 17.6.2011 - 2 A 10395/11 -, NVwZ-RR 2011, 862; zur Heranziehung der melderechtlichen Verhältnisse in Zweifelsfällen vgl. auch erk. Ger., Beschl. v. 20.6.2006 - 13 ME 108/06 -, juris;… Palandt, BGB, 71. Aufl., § 7 Rnr. 5).
- VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
Rückforderung von Schülerbeförderungskosten
In Fällen, in denen sich ein Schüler in gleichem Umfang bei beiden Elternteilen aufhält, ist zur Bestimmung der Wohnung des Schülers auf den melderechtlichen Hauptwohnsitz abzustellen (OVG RP, Urteil vom 17. Juni 2011 - 2 A 10395/11.OVG -, in juris).Dies folgt bereits daraus, dass der anderenfalls ausgelöste Verwaltungsaufwand nicht durch die bei den Eltern verbleibende Belastung mit Beförderungskosten gerechtfertigt werden kann (OVG RP, Urteil vom 17. Juni 2011 - 2 A 10395/11.OVG -, in juris).
- VG Schwerin, 13.07.2016 - 6 A 1845/14
Schülerbeförderung: Doppelresidenzmodell; Schulbeförderung des Kindes von …
Vielmehr wird im Öffentlichen Recht beispielsweise auch im Melde-, Wahl-, Pass- und Ausweisrecht oder im Recht des Finanzausgleichs allein auf die (einzige) melderechtlich definierte Hauptwohnung abgestellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2011, Az. 2 A 10395/11, juris Rn. 20; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. November 2012, Az. 2 ME 359/12, juris Rn. 27).
- VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18
Melderechtlicher Hauptwohnsitz als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit …
In Fällen, in denen eine Schülerin oder ein Schüler sich gleichermaßen in zwei Wohnungen aufhält, mithin an keinem Wohnsitz einen überwiegenden Aufenthalt hat, und beide Wohnungen sich gleichermaßen in dem Schulbezirk befinden, ist mangels anderer Anhaltspunkte auf die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn abzustellen (…vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12, juris, Rn. 26; OVG Koblenz, Urteil v. 17.06.2011 - 2 A 10395/11, juris Rn. 17 ff.). - VG Oldenburg, 17.01.2012 - 5 B 2806/11
Antragsbefugnis; Schülerbeförderung; Umgangsrecht; maßgeblicher Wohnsitz
Diese Wertung, dass es auf die melderechtliche Hauptwohnung des Schülers ankommt, die die getrennt lebenden Eltern so bestimmt haben, hat weder das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Hinblick auf die grundrechtliche Stellung des nichtehelichen, getrennt lebenden Elternteils aus Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 Abs. 1 GG in Frage gestellt noch haben andere Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren Rechtslagen in anderen Bundesländern solche Bedenken gehegt (vgl. OVG NW, Urteil vom 15. August 1994 - 16 A 4241/92 - OVGE 44, 155, 158 und Leitsatz in juris; OVGRh/Pf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 2 A 10395/11 - juris). - OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 284/15
Entscheidung des Schulleiters; Auswahlkriterien; Ermessen; Grundsatz des fairen …
Zwar dürfte die Anknüpfung an die melderechtliche Hauptwohnung des Aufnahmebewerbers zur Bestimmung von Länge und Dauer des Schulwegs sachgerecht sein (vgl. zu diesem Kriterium bei der Bestimmung der Länge des Schulwegs im Schülerbeförderungsrecht: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17. Juni 2011, NVwZ-RR 2011, 862; NdsOVG, Beschl. v. 16. November 2012, NVwZ-RR 2013, 148). - VG Köln, 18.12.2024 - 10 K 6140/22 Rn. 18 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15.08.1994 - 16 A 4241/92 - FamRZ 1995, S. 701; Vgl. auch Niedersächsisches (Nds.) OVG, Beschluss vom 20.06.2006 - 13 ME 108/06 - juris Rn. 2, unter Aufhebung des Beschlusses des VG Braunschweig vom 24.02.2006 - 6 B 543/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2011 - 2 A 10395/11 -, juris Rn. 18.
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