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| OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 87/11
- OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09
Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Rn. 55 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…z.B. Urt. v. 15.07.2010 - III ZR 336/08, zit. nach Juris, Tz. 36; Urt. v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09, zit. nach Juris, Tz. 8 f.) sind erzielte Steuervorteile im Wege des Schadensausgleichs anspruchsmindernd zu berücksichtigen, sofern die Schadensersatzleistung nicht zu versteuern ist.Solche sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nämlich im Jahr des Zuflusses als Einkünfte aus der Einkommensart zu qualifizieren, in der sie zuvor geltend gemacht wurden (…z.B. BFH, Urt. v. 23.03.1993 - IX R 67/88, zit. nach Juris, Tz. 8 m.w.N.; so unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des BFH ausdrücklich auch BGH, Urt. v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09, zit. nach Juris, Tz. 13 m.w.N.).
Steuervorteile, die sich durch den Ansatz von Werbungskosten zunächst ergeben haben, werden jedoch bei einer Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes durch die Besteuerung der Schadensersatzleistung im Veranlagungszeitraum ihres Zuflusses regelmäßig wieder korrigiert (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09, zit. nach Juris, Tz. 13).
Dafür spricht zunächst, dass der Bundesgerichtshof (…z.B. Urt. v. 15.07.2010 - III ZR 336/08, zit. nach Juris, Tz. 44 ff.; Beschl. v. 16.09.2010 - III ZR 333/09, zit. nach Juris, Tz. 9; Urt. v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09, zit. nach Juris, Tz. 9) maßgeblich auf die Einlageleistung abstellt.
- OLG München, 17.01.2012 - 5 U 2167/11
Anrechenbarkeit von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung von …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Auch auf die Frage, ob sich der Mangel zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diese erschwert werde, kann es entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 22.06.2009 - 9 U 111/08, zit. nach Juris, Tz. 11) nicht ankommen (ebenso z.B. OLG München, Urt. v. 17.01.2012 - 5 U 2167/11, zit. nach Juris, Tz. 46).Man kann aber dann nicht nur diese Entscheidung, sondern muss die Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit - und damit auch die oben dargestellten Entwicklungen der neueren Rechtsprechung - auf das Recht der Rückabwicklung nach erfolgtem Widerruf übertragen (ebenso mit ausführlicher Begründung OLG München, Urt. v. 17.01.2012 - 5 U 2167/11, zit. nach Juris, Tz. 50 ff, insb.
Im Übrigen hat auch ein Anleger, der eine Anlage ganz oder teilweise durch ein Darlehen fremdfinanziert, letztlich eigene Mittel aufgewendet (ebenso OLG München, Urt. v. 17.01.2012 - 5 U 2167/11, zit. nach Juris, Tz. 57).
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Er macht unter Bezugnahme auf seine erstinstanzlichen Ausführungen erneut die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung geltend, die zudem durch die - erstinstanzlich bereits genannte - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2011 (XI ZR 349/10) ausdrücklich bestätigt worden sei und inzwischen auch von der Kammer des Landgerichts in Parallelverfahren bejaht werde.Eine entsprechende Schutzwirkung, die der Bundesgerichtshof inzwischen bejaht hat (…Urt. v. 15.08.2012 - VIII ZR 378/11, zit. nach Juris, Tz. 14), ist nur dann möglich, wenn das verwendete Formular diesem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (ständige Rspr. des BGH, z. B. Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10, zit. nach Juris, Tz. 37 m. w. Nw.).
Das müsse auch unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen Änderungen gelten, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lasse, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen solle (BGH, Urt. v. 28.06.2011, a.a.O., Tz. 39).
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 24.04.2007 (XI ZR 17/06, zit. nach Juris, Tz. 24 ff.) bei der Rückabwicklung nach der Ausübung eines Widerrufsrechts nach dem Haustürwiderrufsgesetz eine Anrechnung von Steuervorteilen vorgenommen.Etwas anderes gilt nur dann, wenn - wie in der BGH-Entscheidung vom 24.04.2007 (XI ZR 17/06), in der es nicht um Schadensersatz, sondern um Rückabwicklung nach der Ausübung eines Widerrufsrechts nach dem Haustürwiderrufsgesetz ging - feststeht, dass den Steuervorteilen keine Ansprüche des Finanzamtes gegenüberstehen.
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Rn. 55 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. Urt. v. 15.07.2010 - III ZR 336/08, zit. nach Juris, Tz. 36;… Urt. v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09, zit. nach Juris, Tz. 8 f.) sind erzielte Steuervorteile im Wege des Schadensausgleichs anspruchsmindernd zu berücksichtigen, sofern die Schadensersatzleistung nicht zu versteuern ist.Dafür spricht zunächst, dass der Bundesgerichtshof (z.B. Urt. v. 15.07.2010 - III ZR 336/08, zit. nach Juris, Tz. 44 ff.; Beschl. v. 16.09.2010 - III ZR 333/09, zit. nach Juris, Tz. 9;… Urt. v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09, zit. nach Juris, Tz. 9) maßgeblich auf die Einlageleistung abstellt.
- LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 87/11
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.10.2011 verkündete Urteils des Landgerichts Köln - 3 O 87/11 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 7 das am 25.10.2011 verkündete Urteils des Landgerichts Köln 3 O 87/11 Urteil abzuändern und.
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände, die sich nicht wie notwendige Tatbestandsmerkmale abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können (BGH, Urt. v. 15.12.2009 - XI ZR 45/09, zit. nach Juris, Tz. 30). - BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Rn. 38 Dies folgt zwar nicht bereits aus der unwiderlegbaren Vermutung des § 358 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. Denn Voraussetzung dafür ist, dass der Darlehensvertrag nicht auf eigene Initiative des Verbrauchers zustande kommt, sondern weil der Vertreiber/Vermittler ihm zugleich mit dem Vertrag über das finanzierte Geschäft den Darlehensantrag des Darlehensgebers vorlegt (z. B. BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, zit. nach Juris, Tz. 22 m.w.Nw.). - OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Zwar hat die Beklagte hinsichtlich der Darstellung des verbundenen Geschäfts - anders als in dem Fall, der dem heute verkündeten Urteil des Senats in dem Verfahren 13 U 217/11 zugrunde lag - im 2. Satz des Absatzes "Finanzierte Geschäfte" die Musterbelehrung insoweit übernommen, als auch dort als Voraussetzung genannt wird, dass die Bank sich bei Vorbereitung "oder" Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung des Vertragspartners bedient. - BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88
Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
Solche sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nämlich im Jahr des Zuflusses als Einkünfte aus der Einkommensart zu qualifizieren, in der sie zuvor geltend gemacht wurden (z.B. BFH, Urt. v. 23.03.1993 - IX R 67/88, zit. nach Juris, Tz. 8 m.w.N.;… so unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des BFH ausdrücklich auch BGH, Urt. v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09, zit. nach Juris, Tz. 13 m.w.N.). - BGH, 16.09.2010 - III ZR 333/09
Revisionszulassung im Schadensersatzprozess eines Kapitalanlegers: Frage der …
- OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11
- OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der …
- BGH, 14.09.2004 - XI ZR 330/03
Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des …
- BGH, 16.06.2009 - XI ZR 22/08
Zurückweisung der durch das Berufungsgericht zugelassenen Revision mangels …
- BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- OLG München, 21.10.2013 - 19 U 1208/13
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen …
Rn. 15 Der Senat hat den Parteien am 12.07.2013 Hinweise gegeben (Bl. 216 f. d.A.) und von Amts wegen beim Bundesgerichtshof die Auskunft erholt, dass gegen alle drei Entscheidungen des OLG Köln vom 23.01.2013, Gz. 13 U 217/11, 13 U 218/11 und 13 U 69/12 die Nichtzulassungsbeschwerden zurückgenommen wurden.Der Senat folgt in der Sache vollinhaltlich den - inzwischen rechtskräftigen -Entscheidungen des OLG Köln vom 23.01.2013, Gz. 13 U 217/11, 13 U 218/11 und 13 U 69/12 und nimmt hierauf Bezug.
- LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 10 O 120/15
Feststellungsantrag hinsichtlich der Umwandlung von Darlehensverhältnissen in …
Die Kosten der Verzug begründenden Erstmahnung kann der Gläubiger nicht ersetzt verlangen, weil sie nicht durch den Verzug verursacht worden sind (…vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 150/11, NJW-RR 2013, 487;… OLG München, Urt. v. 21.05.2015 - 17 U 334/15, juris;… LG Waldshut-Tiengen, Urt. v. 19.08.2014 - 1 O 78/13, juris; OLG Köln v. 23.01.2013 - 13 U 218/11, juris;… Palandt-Grüneberg, § 286 BGB Rn. 45 (vgl.). - OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15
Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank; …
Ebenfalls kann es für die Gesetzlichkeitsfiktion nicht auf die Frage ankommen, ob die Abweichungen von der Musterbelehrung sich zu Lasten des Verbrauchers auswirken, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diese erschwert wird (OLG Köln, Urteil vom 23.1.2013 - 13 U 218/11, Rn. 23 m.w.N., juris; a.A. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.6.2009 - 9 U 111/08, Rn. 11, juris).Rn. 93 Es liegt damit keine "in jeder Hinsicht vollständige Entsprechung" der von der Beklagten verwendeten Belehrung mit dem Muster vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.1.2013 - 13 U 218/11, Rn. 22, juris).
- OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 911/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Ordungsgemäßheit einer …
Daher liegt hier schon deshalb nach Auffassung des Senats keine - in jeder Hinsicht - vollständige Entsprechung der von der Beklagten verwendeten Belehrung mit dem Muster vor (so auch OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2013 - 13 U 218/11 - OLG München, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 19 U 1208/13 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. April 2016 - 8 U 489/15). - LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15
Berechtigung zum Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Fehlerhaftigkeit der …
Insbesondere ist nicht erforderlich, dass zum Nachteil des Verbrauchers von der Musterbelehrung abgewichen wird (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23. Januar 2013, 13 U 218/11). - LG Köln, 08.10.2015 - 22 O 396/14
Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" macht Widerrufsbelehrung fehlerhaft
Rn. 38 Da nach den o.g. Ausführungen die Beklagte sich wegen der zweiten Fußnote nicht auf die Fiktionswirkung des § 14 BGB-InfoV berufen kann, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Abweichungen der Widerrufsbelehrung von der Musterwiderrufsbelehrung im Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" , dort Satz 2 und 3, ebenfalls das Eingreifen der Fiktionswirkung hindert (so OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 218/11, zitiert nach juris Rn. 22; offen gelassen OLG Köln…, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, zitiert nach juris Rn. 30; anders offenbar OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2015, 13 U 81/14). - LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 331/12
Eintritt in die Rechte aus den verbundenen Verträgen durch den erfolgreichen …
Allerdings weicht der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt insoweit von den seitens des Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Köln (Urteile vom 31.10.2012, 13 U 69/12; 13 U 217/11; 13 U 218/11, Anlage B10 ff. d.A.) ab, da die hiesige Widerrufsbelehrung in Bezug zu setzen ist zu dem Muster der Anlage 2 zu § 14 BGBInfoVO gültig ab dem 02.09.2002, während die zitierten Entscheidungen das Muster in der Version, die ab dem 08.12.2004 gültig war, als Maßstab zugrunde legen.
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