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Rechtsprechung
   LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54959
LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13 (https://dejure.org/2014,54959)
LG Köln, Entscheidung vom 07.05.2014 - 9 S 314/13 (https://dejure.org/2014,54959)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 9 S 314/13 (https://dejure.org/2014,54959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • minderwert.de PDF

    Minderwert ist keine Vermögensdisposition des Halters

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufungskammer des LG Köln entscheidet zum Werkstatt- und Prognoserisiko mit Vorteilsausgleich, zur Wertminderung und zu Rechtsanwaltskosten mit Urteil vom 7.5.2014 - 9 S 314/13 -.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit einer Reparatur oder einer Unfallbedingtheit der Schäden durch einen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
    Der erforderliche Herstellungsaufwand wird daher nicht nur durch Art und Ausmaß des Schadens, sondern auch von den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten mitbestimmt, so auch durch seine Abhängigkeit von Fachleuten, die er zur Instandsetzung des Unfallfahrzeugs heranziehen muss (vgl. BGH, VersR 1975, 184, 185).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
    Die Restitution ist dabei nicht auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt; der Geschädigte muss nicht zugunsten des Schädigers sparen (BGH, Urteil vom 15.10.2013, VI ZR 528/12, Rdnr. 18 - nach juris zitiert).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
    Rn. 11 Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet dem Geschädigten mithin, den Schaden auf diejenige Weise zu beheben, die sich in seiner individuellen Lage, d. h. angesichts seiner Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehender Schwierigkeiten, als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung; BGH, Urteil vom 15.10.2013, VI ZR 471/12, Rdnr. 20 - nach juris zitiert).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden …

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
    Hierdurch soll dem Gläubiger Gelegenheit gegeben werden, von seiner Abwendungsbefugnis (§ 273 Abs. 3 BGB) Gebrauch zu machen (BGH NJW-RR 2005, 170, 171).
  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
    Insofern hat er die gleiche Rechtsstellung, als wenn er die Reparatur gemäß § 249 Abs. 1 BGB selbst in Auftrag gegeben hätte (vgl. zusammenfassend jüngst LG Hamburg, Urteil vom 04.06.2013, 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 02.06.2010 - 26 U 30/08

    Ersatzfähigkeit nicht unfallbedingter Schäden

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
    Rn. 16 Die Entscheidung des OLG Köln (VersR 2011, 235), der sich das Amtsgericht angeschlossen hat, ist nicht einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2013 - 1 U 41/13

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; Reinigung der Fahrbahn von …

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
    Denn nachdem eine Beschädigung des klägerischen Fahrzeugs durch das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug unstreitig war, galt für den weiteren Fahrzeugschaden der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01281).
  • AG Coburg, 26.10.2020 - 14 C 2259/20
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Daher war auch kein Beweis über die Hygienemaßnahmen zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • AG Coburg, 27.08.2019 - 11 C 1316/19

    Ersatzfähigkeit der Verbringungs- und Reinigungskosten - Werkstattrisiko

    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis über die Verbringung zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • AG Coburg, 28.06.2022 - 12 C 259/22

    Umfang des Reparaturschadensersatzes nach Verkehrsunfall - Desinfektionskosten …

    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9.2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

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