Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 19.11.2015 - 31 C 3218/15 (83) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, § 488 Abs. 1 BGB, §§ 305 Abs. 1 S. 1, 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB
Die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Geschäftsbank, die ein zweckgebundenes, durch eine öffentlich-rechtliche Bank aufgelegtes Förderdarlehen an einen Verbraucher vergibt, ist wirksam, wenn bei der Refinanzierung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einer Förderdarlehen einer Geschäftsbank wirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einer Förderdarlehen einer Geschäftsbank wirksam
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.11.2015 - 31 C 3218/15
Entgegen der Meinung der Klägerin ist die Rechtsprechung des BGH zur Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verbraucherdarlehensvertrages (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1133 [BGH 13.05.2014 - XI ZR 170/13] ; BGH NJW 2014, 2420 [BGH 13.05.2014 - XI ZR 405/12] ) nicht auf den vorliegenden Fall eines XXX geförderten, zweckgebundenen Darlehensvertrages übertragbar. - BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.11.2015 - 31 C 3218/15
Entgegen der Meinung der Klägerin ist die Rechtsprechung des BGH zur Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verbraucherdarlehensvertrages (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1133 [BGH 13.05.2014 - XI ZR 170/13] ; BGH NJW 2014, 2420 [BGH 13.05.2014 - XI ZR 405/12] ) nicht auf den vorliegenden Fall eines XXX geförderten, zweckgebundenen Darlehensvertrages übertragbar. - BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09
Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.11.2015 - 31 C 3218/15
Nach der Rechtsprechung des BGH unterfallen nur solche Preisklauseln, die unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung regeln (vgl. BGH NJW 2010, 150 [BGH 08.10.2009 - III ZR 93/09] ) oder ein Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung bestimmen, nicht der Inhaltskontrolle (sog. Preishauptabrede). - OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 17 U 59/11
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich einer Preisklausel im …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.11.2015 - 31 C 3218/15
Preisnebenabreden sind dahingegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zugänglich ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2011, Az.: 17 U 59/11 Rn. 30 m. w. N.).
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