Rechtsprechung
   LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45330
LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15 (https://dejure.org/2015,45330)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.10.2015 - 9 Sa 395/15 (https://dejure.org/2015,45330)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 9 Sa 395/15 (https://dejure.org/2015,45330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-AKS
    Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden lässt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG, Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 -, BAGE 60, 183-191, Rn. 25).

    Die Tarifautonomie würde ausgehöhlt und entwertet, wenn sich die Tarifvertragsparteien an Regelungen in anderen Branchen orientieren müssten (BAG, Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 -, BAGE 60, 183-191, Rn. 28).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15
    Der Gesetzgeber hat alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BAG, Urteil vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 -, Rn. 33, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 -, BVerfGE 84, 212-232, Rn. 40).
  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15
    Danach bedeutet wesentlich im grundrechtsrelevanten Bereich in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 -, Rn. 36, juris).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15
    Das Maß der Bindung hängt unter anderem davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, Rn. 59, juris).
  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 150/95
    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15
    Eine solche Regelung fällt nicht unter den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 10 AZR 150/95 -, Rn. 36, juris).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15
    Der Gesetzgeber hat alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BAG, Urteil vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 -, Rn. 33, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 -, BVerfGE 84, 212-232, Rn. 40).
  • BGH, 19.07.2011 - IV ZR 46/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2015 - 9 Sa 395/15
    In welchem Umfang Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lasten tragen sollen, betrifft die Verteilungsgerechtigkeit, die eine zentrale Gestaltungsaufgabe der Tarifvertragsparteien ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 46/09 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Die Tarifmacht, die den Tarifpartnern im Geltungsbereich des § 4 Abs. 2 TVG zusteht, ist daher nicht zwingend deckungsgleich mit der, die sich im Anwendungsbereich des § 1 TVG ergibt (vgl. Bayreuther/Deinert a. a. O. S. 136 ff; vgl. entsprechend auch LAG Köln, 23.10.2015, 9 Sa 395/15, juris, zum TV über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk, Revision beim BAG, 10 AZR 60/16).
  • LAG Hessen, 23.01.2017 - 9 Sa 1171/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

    Das LAG Köln hat die Einbeziehung von "Solo-Selbständigen" bei dem Verfahren der Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk für wirksam erachtet (vgl. LAG Köln 23. Oktober 2015 - 9 Sa 395/15 - Juris).
  • ArbG Siegburg, 28.04.2016 - 1 Ca 525/16

    Pflicht zur Zahlung von Mindestbeiträgen und zur Erteilung einer Auskunft

    Die TV-A und TV-A 2014 sind insoweit nichtig, als sie so genannte Solo-Selbständige verpflichten wollen, denn diese Personen sind nicht Arbeitgeber und können deshalb nicht aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung wirksam in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages einbezogen werden ( a.A. LAG Köln 23.10.2015 - 9 SA 395/15; Bayreuther/Deinert, Der Einbezug arbeitnehmerloser Betriebe in gemeinsame Einrichtungen in die Tarifvertragsparteien, RdA 2015, 129 ff).
  • ArbG Siegburg, 05.07.2016 - 1 Ca 1504/16

    Solo-Selbständiger - Schornsteinfeger - Ausbildungskosten - gemeinsame

    Die TV-A sind insoweit nichtig, als sie so genannte Solo-Selbstständige verpflichten wollen, denn diese Personen sind nicht Arbeitgeber und können deshalb nicht aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung wirksam in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages einbezogen werden ( a. A. LAG Köln 23.10.2015 - 9 Sa 395/15; Bayreuther/Deinert, Der Einbezug arbeitnehmerloser Betriebe in gemeinsame Einrichtungen in die Tarifvertragsparteien, RdA 2015, 129 ff).
  • ArbG Wiesbaden, 28.03.2017 - 12 Ca 678/16

    Solo-Selbständige sind keine Arbeitgeber im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 1 TVG.

    Zur Begründung seiner Einschätzung nimmt er weitgehend Bezug auf eine Abhandlung von Bayreuther und Deinert (Der Einbezug arbeitnehmerloser Betriebe in gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, RdA 2015, 129 ff.) sowie fünf sich der dort geäußerten Auffassung anschließende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 14 BvL 5003, 5004, 5005 und 5007/16 - juris) bzw. Köln (Urteil vom 23. Oktober 2015 - 9 Sa 395/15 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht