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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - I-16 U 51/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16177
OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - I-16 U 51/15 (https://dejure.org/2016,16177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2016 - I-16 U 51/15 (https://dejure.org/2016,16177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - I-16 U 51/15 (https://dejure.org/2016,16177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 65.000 EUR festgesetzt (Summe der nach den Darlehensverträgen vom 23.10.2010 erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15).

    Rn. 36 Den Streitwert hat der Senat nach den vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 12.01.2016 -XI ZR 366/15 - ausgeführten Maßgaben auf der Grundlage der Angaben im Darlehensvertrag bemessen, nachdem beide Parteien trotz Kenntnis von der und eigenen Hinweises auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes und den dort aufgestellten Maßgaben keine Angaben zu den tatsächlich erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen gemacht haben.

    Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 12.01.2016 -XI ZR 366/15 - richtet sich die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO.

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Daher handele es sich vorliegend um eine der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.03.2009 (XI ZR 33/08) vergleichbare Fallkonstellation.
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Das sind nach § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen (BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441 Rn. 7 mwN).
  • OLG Koblenz, 03.09.2015 - 8 W 528/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Rn. 39 Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines auf § 495 Abs. 1 BGB in der vom 1. August 2002 bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung gestützten Widerrufs eines Verbrauchervertrags (§ 355 BGB) und begehrt der klagende Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei "beendet" bzw. habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers an dieser Feststellung unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen (…BGH, aaO unter Hinweis auf RGZ 52, 427, 428 f.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 1976 - VI ZR 154/75, HRF 1977, Nr. 109; OLG Karlsruhe, WM 2015, 2088, 2089; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2015 - 8 W 528/15, juris Rn. 11; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 W 10/15, juris Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 17 W 41/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des vom …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Rn. 39 Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines auf § 495 Abs. 1 BGB in der vom 1. August 2002 bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung gestützten Widerrufs eines Verbrauchervertrags (§ 355 BGB) und begehrt der klagende Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei "beendet" bzw. habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers an dieser Feststellung unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen (…BGH, aaO unter Hinweis auf RGZ 52, 427, 428 f.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 1976 - VI ZR 154/75, HRF 1977, Nr. 109; OLG Karlsruhe, WM 2015, 2088, 2089; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. September 2015 - 8 W 528/15, juris Rn. 11; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 W 10/15, juris Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2015 - 4 W 10/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Rn. 39 Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines auf § 495 Abs. 1 BGB in der vom 1. August 2002 bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung gestützten Widerrufs eines Verbrauchervertrags (§ 355 BGB) und begehrt der klagende Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei "beendet" bzw. habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers an dieser Feststellung unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen (…BGH, aaO unter Hinweis auf RGZ 52, 427, 428 f.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 1976 - VI ZR 154/75, HRF 1977, Nr. 109; OLG Karlsruhe, WM 2015, 2088, 2089; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. September 2015 - 8 W 528/15, juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 W 10/15, juris Rn. 14).
  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 154/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Rn. 39 Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines auf § 495 Abs. 1 BGB in der vom 1. August 2002 bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung gestützten Widerrufs eines Verbrauchervertrags (§ 355 BGB) und begehrt der klagende Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei "beendet" bzw. habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers an dieser Feststellung unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen (…BGH, aaO unter Hinweis auf RGZ 52, 427, 428 f.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 1976 - VI ZR 154/75, HRF 1977, Nr. 109; OLG Karlsruhe, WM 2015, 2088, 2089; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. September 2015 - 8 W 528/15, juris Rn. 11; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 W 10/15, juris Rn. 14).
  • RG, 12.11.1902 - V 219/02

    Streitwert.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2016 - 16 U 51/15
    Rn. 39 Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines auf § 495 Abs. 1 BGB in der vom 1. August 2002 bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung gestützten Widerrufs eines Verbrauchervertrags (§ 355 BGB) und begehrt der klagende Verbraucher die Feststellung, der Darlehensvertrag sei "beendet" bzw. habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers an dieser Feststellung unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, aaO unter Hinweis auf RGZ 52, 427, 428 f.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 1976 - VI ZR 154/75, HRF 1977, Nr. 109; OLG Karlsruhe, WM 2015, 2088, 2089; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. September 2015 - 8 W 528/15, juris Rn. 11; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 W 10/15, juris Rn. 14).
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