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   LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16   

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https://dejure.org/2016,20798
LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16 (https://dejure.org/2016,20798)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.05.2016 - 2 Ta 50/16 (https://dejure.org/2016,20798)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 (https://dejure.org/2016,20798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • hensche.de

    Zeugnis

  • rewis.io

    Bloße Notenangabe eines Arbeitszeugnisses für Vollstreckung nicht hinreichend bestimmt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewo § 109 Abs. 1 S. 3
    Rechtswidriger Zwangsgeldbeschluss bei nicht vollstreckbarem Vergleichstitel auf Erteilung einer Leistungs- und Gesamtbeurteilung "gut"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeugnis mit guter Leistungsbeurteilung - und seine Vollstreckung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16
    a) Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist ein Titel, der darauf gerichtet ist, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis entsprechend Schulnote "gut" zu erteilen, nicht bestimmt genug, um Grundlage einer Zwangsvollstreckung zu sein (LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13; HWK-Gäntgen, 7. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 54; Erfurter Kommentar Müller-Glöge, 16. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 76 a).
  • LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15

    Zwangsvollstreckung - Arbeitszeugnis - Erfüllung - Kosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16
    Da die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach § 888 ZPO der Erzwingung einer unvertretbaren Handlung dient und es sich hierbei nicht um eine Sanktion für eine Handlungsweise in der Vergangenheit handelt, ist bei Erfüllung der vorzunehmenden Handlung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens ein bereits ergangener Zwangsgeldbeschluss jedoch wieder aufzuheben (LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14 - 26.08.2015 - 4 Ta 99/15 ).
  • LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14

    Zwangsvollstreckung - nachträgliche Erfüllung - Zeugnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16
    Da die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach § 888 ZPO der Erzwingung einer unvertretbaren Handlung dient und es sich hierbei nicht um eine Sanktion für eine Handlungsweise in der Vergangenheit handelt, ist bei Erfüllung der vorzunehmenden Handlung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens ein bereits ergangener Zwangsgeldbeschluss jedoch wieder aufzuheben (LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14 - 26.08.2015 - 4 Ta 99/15 ).
  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis

    b) In Anwendung dieser Grundsätze geht die herrschende Meinung sowohl in der Rechtsprechung (vgl. LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - zu II 2 a der Gründe; Hessisches LAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - zu II der Gründe) als auch im arbeitsrechtlichen Schrifttum (vgl. HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 109 GewO Rn. 54; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; sh. ferner Weuster/Scheer Arbeitszeugnisse in Textbausteinen 13. Aufl. S. 190; in diese Richtung auch Schaub/Linck 16. Aufl. ArbR-HdB § 147 Rn. 34) zu Recht davon aus, dass ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt.
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Gleichwohl werden sie nach wohl überwiegender Meinung für zu unbestimmt gehalten (vgl. LAG Hessen 19. Februar 2004 -16 Ta 515/03 - Juris; LAG Nürnberg 3. Mai 2016-2 Ta 50/16 -Rn. 9, Juris; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht "Zeugnis" S. 211; von Muellern ArbR Aktuell 2016, 264, 265; nach LAG Rheinland-Pfalz soll es sich bei dem Hinweis auf die Note "gut" nur um eine Verpflichtung zur Erteilung einer bestimmten Abschlussformulierung handeln, LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2013-6 Sa 468/12 - Rn. 63, Juris; a.A. wohl LAG München 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 - Juris; dort hat das Gericht einen Vergleich im schriftlichen Verfahren protokolliert mit der Klausel, das Zeugnis solle der "Notenstufe 1 - 2" entsprechen).
  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18

    Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit

    Damit fehlt es an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlungen (vgl. auch BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .
  • LAG Hessen, 17.11.2016 - 8 Ta 456/16

    Ein Vergleich ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soweit in ihm die

    Damit fehlt es an sich an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlung (vgl. auch HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - derzeit nv.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK-Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271 ) .
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der

    Der Beurteilung "befriedigend" können ebenso wie der Formulierung "gut" zwar verschiedene Formulierungen gerecht werden (vgl. zu "gut" BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .
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