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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 17 W 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27721
OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 17 W 37/16 (https://dejure.org/2016,27721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2016 - 17 W 37/16 (https://dejure.org/2016,27721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 17 W 37/16 (https://dejure.org/2016,27721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehensvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 17 W 37/16
    Insoweit ist der Wertberechnung bei der Bemessung des von den Klägern verfolgten Interesses gemäß § 3 ZPO zugrunde zu legen, dass sämtliche auf der Grundlage des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB erbrachten Leistungen des Darlehensnehmers nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. i.V.m. § 346 Abs. 1 BGB zu erstatten sind, weshalb das Interesse der Kläger dem Wert der von ihnen bisher erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen entspricht (BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 -, juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 17 U 218/15

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 17 W 37/16
    Soweit die Kläger für den Zeitraum nach dem von ihnen erklärten Widerruf weitere Zahlungen auf den nach ihrer Ansicht nicht mehr wirksamen Darlehensvertrag geleistet haben, steht ihnen auch im Falle der Wirksamkeit des Widerrufs diesbezüglich lediglich ein Bereicherungsanspruch zu, der mit dem Tag seiner Entstehung durch die vorgenommene Aufrechnung mit den verbliebenen Zahlungsanspruch der beklagten Bank zu verrechnen ist und sich demgemäß nicht streitwerterhöhend auswirken kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.07.2016 - 17 U 218/15 -, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 25.04.2016, juris, Rn. 95).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2016 - 17 W 37/16
    Das beruht darauf, dass das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiven richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist und die privaten Interessen der Prozessbeteiligten an einer möglichst kostengünstigen Rechtsverfolgung bzw. an einer möglichst kostspieligen Gestaltung nicht schutzwürdig sind und vollständig zurücktreten (…Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage, 2014, § 68 GKG, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009 - 24 W 13/09 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • KG, 30.04.2018 - 8 U 80/16

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Zwar fallen Zins- und Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers nach Widerruf nicht in das Rückgewährschuldverhältnis gemäß §§ 346ff BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10.1.2017 - XI ZB 17/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.7.2017 - 17 W 37/16, jeweils juris).
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