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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53348
LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16 (https://dejure.org/2016,53348)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29.11.2016 - 10 O 1434/16 (https://dejure.org/2016,53348)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29. November 2016 - 10 O 1434/16 (https://dejure.org/2016,53348)
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  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Zwar ist eine Nachbelehrung nach Vertragsbeendigung sinnvoll nicht mehr möglich (BGH, Urt. v. 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15), die Beklagte hat aber den Vortrag des Klägers, er habe die von der Beklagten geforderte Gesamtablösesumme inkl.

    b) Das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung, weshalb es auch in Widerrufsfällen Anwendung findet (BGH, Urt. v. 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15 m.w.N.).

    Diese Grenze ist vorliegend offensichtlich nicht überschritten; Im Hinblick auf einen in einer Haustürsituation geschlossenen Darlehensvertrag hat der Bundesgerichtshof am 12.07.2016 (Äi. XI ZR 501/15) entschieden, dass aus der; Entscheidung des Gesetzgebers, den Widerruf von jedem Begründungserfordernis freizuhalten, zugleich folgt, dass ein Verstoß gegen § 242 BGB nicht daraus hergeleitet werden kann, der vom Gesetzgeber mit der Einräumung des Widerrufsrechts intendierte Schutzzweck sei für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht leitend gewesen.

    Vordem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.2.07.2016 (Az. XI ZR 501/15) verfängt die Argumentation der Beklagtenpartei, der Widerruf des Klägers sei allein dem Zweck geschuldet, vom günstigen Zinsniveau zu profitieren, was vom Schutzzweck der Widerrufsnorm, den Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen, nicht gedeckt sei, nicht.

  • OLG Nürnberg, 08.02.2016 - 14 U 895/15

    Wirksamer Widerruf eines Darlehensvertrags

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Neigt der Verbraucher dagegen der rechtsirrigen Vorstellung, bereits mit der Leistung seiner - auf dem Vertragsdokument einzigen noch fehlenden - Unterschrift komme der Vertrag zustande und die Widerrufsfrist beginne damit, würde er zu seinen Ungunsten den Fristbeginn und das Fristende zeitlich nach vorne verlagern (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 08.02.2016, Az. 14 U 895/15)! Eine Mitteilung des Zeitpunkts des Vertragsschlusses an den Verbraucher ist in der Widerrufsbelehrung nicht vorgesehen; eine derartige Mitteilung ist durch die Beklagte mangels Vortrags hierzu auch nicht erfolgt.

    Der Einwand der Beklagten, es sei nur eine Anpassung an die Gesetzeslage erfolgt, verfängt nicht, da bereits der einleitende Text Kriterien für den Fristbeginn beinhaltet, die im Muster nicht aufgeführt sind (OLG Nürnberg, Urt. v. 08.02.2016, Az. 14 U 895/15).

    Der Gesetzgeber hat dem Unternehmer das Risiko einer wirksamen zeitlichen Begrenzung der damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile auf die überschaubare Dauer der Widerrufsfrist mittels einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung bewusst aufgebürdet (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 08.02.2016, Az. 14 U 895/15).

    v. 08.02.2016, Az. 14 U 895/15, Rn. 38),.

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Von der für Schadenersatzansprüche einer Bank entwickelten Rechtsprechung, nach der die Bank im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung als Verzögerungsschaden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen kann, ohne Angaben zur Schadenshöhe machen zu müssen, sind Realkredite ausgenommen (…BGH,1 Urt. v.'18.02.1992, Az. XI ZR 134/91; BGH, Urt. v. 12.05.1998, Az. XI ZR 79/97).

    Da die zugunsten einer Bank bei der Berechnung ihres Verzugsschadens geltenden Grundsätze auch im Rahmen der Schätzung der von ihr gezogenen Nutzungszinsen Beachtung finden (BGH, Urt. v. 12.05.1998, Az. XI ZR 79/97), geht es in Fällen des Realkredits nicht an, zum Nachteil der Bank eine Nutzungsziehung in Höhe des allgemeinen gesetzlichen Verzugszinses von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 S. 2 BGB) widerleglich zu vermuten, wenn die Bank ihrerseits in einem solchen Fall bei Kündigung des Kredits wegen Zahlungsverzugs vom Kunden nur einen Verzugszins nach § 497 Abs. 1 S. 2 BGB a.F, bzw. .§ 497 Abs. 4 S. 1 BGB n.F. - als abstrakt berechneten Verzugsschaden - verlangen dürfte (…vgl. zum Ganzen OLG Nürnberg, Urt. v. 11.11.2015, Az. 14 U 2439/14).

    Das gilt auch für die Bank, der es freisteht, die zu ihren Lasten streitende Vermutung zu widerlegen, sie habe aus empfangenen Leistungen Nutzungen gezogen (dazu schon RGZ 53, 563, 571;… BGH, Urt. v. 04.06.1975, Az. V ZR 184/73 = BGHZ 64, 322, 323; daran anknüpfend BGH, Urt. v. 12.05.1998, Az. XI ZR 79/97 = WM 1998, 1325, 1326 f.).

  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Im Gegenzug schuldet die Beklagte dem Kläger die Herausgabe der bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufe erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (BGH, Besohl. v. 22.09.2015, Az! XI ZR 116/15 m.w.N.).

    Bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Beschl.v. 22.09.2015, Az. XI ZR 116/15;… BGH, Urt. v. 10.03.2009, Az. XIZR 33/08;… BGH, Urt. v,24.04.2007, Az XI ZR 17/06).

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Weiche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 07.05.1997, Az. IV ZR 179/96;… Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Auf]., § 242 Rn. 7).

    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines, widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urt. v. 07-05.1997, Az. IV ZR 179/96).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    bb) Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) kann ein Verbraucher die ihm eingeräumte Überlegungsfrist nur dann sachgerecht wahrnehmen, wenn er eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt.

    Nach § 346 Abs. 1 BGB sind die tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben (BGH, Uri v. 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08 = BGHZ 180, 123, Rn. 29).

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.03.2016 (Az. VIII ZR 146/15), dem ein im Fernabsatzweg geschlossener Kaufvertrag zugrunde lag, kommt, ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers, z.B. bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers, in Betracht.
  • OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14

    Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung, …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Da die zugunsten einer Bank bei der Berechnung ihres Verzugsschadens geltenden Grundsätze auch im Rahmen der Schätzung der von ihr gezogenen Nutzungszinsen Beachtung finden (…BGH, Urt. v. 12.05.1998, Az. XI ZR 79/97), geht es in Fällen des Realkredits nicht an, zum Nachteil der Bank eine Nutzungsziehung in Höhe des allgemeinen gesetzlichen Verzugszinses von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 S. 2 BGB) widerleglich zu vermuten, wenn die Bank ihrerseits in einem solchen Fall bei Kündigung des Kredits wegen Zahlungsverzugs vom Kunden nur einen Verzugszins nach § 497 Abs. 1 S. 2 BGB a.F, bzw. .§ 497 Abs. 4 S. 1 BGB n.F. - als abstrakt berechneten Verzugsschaden - verlangen dürfte (vgl. zum Ganzen OLG Nürnberg, Urt. v. 11.11.2015, Az. 14 U 2439/14).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Beschl.v. 22.09.2015, Az. XI ZR 116/15;… BGH, Urt. v. 10.03.2009, Az. XIZR 33/08; BGH, Urt. v,24.04.2007, Az XI ZR 17/06).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
    Der Zeitablauf kann dabei umso kürzer sein, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und umgekehrt muss die abgelaufene Zeit umso länger sein, je geringfügiger die Umstände sind (…vgl. Roth/Schubert, in: Staudinger, BGB, § 242 Rn. 329, 336; BGH, Urt. v. 27.6.1957, Az. II ZR 15/56; Habersack/Schürnbrand, ZIP 2014, 749, 750).
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei …

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines …

  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …

  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10

    Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer …

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …

  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten …

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 20.04.2011 - VII ZR 82/10

    Vorzeitig beendeter Architektenvertrag: Wie wird Pauschalhonorar abgerechnet?

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