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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1761
OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16 (https://dejure.org/2017,1761)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2017 - 11 U 96/16 (https://dejure.org/2017,1761)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16 (https://dejure.org/2017,1761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 280 Abs. 1; HGB § 172 Abs. 4; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 4
    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der verspäteten Übergabe des Emissionsprospekts mit Nichtwissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Anlageberaters wegen Verletzung der Pflicht zur objektgerechten Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Postbank Finanzberatung -, Anlageberatungsgesellschaft, Vermutungen zum Beratungsablauf, Bestreiten der verspäteten Übergabe des Emissionsprospektes mit Nichtwissen, Darlegungs- und Beweislast, sekundäre Darlegungslast, negative Tatsachen, allgemeiner Geschehensablauf, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestreiten der verspäteten Übergabe des Emissionsprospekts mit Nichtwissen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlberatung bei (Tank-)Schiffsfonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Falschberatung bei Vermittlung von Schiffsfonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Beteiligung an Kapitalanlage

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Beratung bei Beteiligung schadenersatzpflichtig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen (vgl. unter anderem BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 40, 43 f.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 15. Mai 2003 - III ZR 7/02, juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).

    Rn. 41 4. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung, dass ein Anleger sich gegen die ihm empfohlene Kapitalanlage entschieden hätte, wenn er umfassend über alle wesentlichen Risiken aufgeklärt worden wäre (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 28, 33 m. w. N.).

    Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 64;… vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Der Anleger kann sich hierbei gemäß § 252 Satz 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 64; vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).

    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (…vgl. BGH, Urteile vom 28. Mai 2013 - XI ZR 184/11, juris, Rn. 43; vom 24. April 2012, a. a. O. Rn. 13).

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Vielmehr muss er jedenfalls konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt hat (vgl. zur Rechtsanwaltshaftung BGH, Urteil vom 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Sie legt nicht dar, über welche Risiken die Handelsvertreter A. und R. im Einzelnen aufklärten, welche Schwerpunkte sie dabei womöglich bildeten oder - prozessual nicht zwingend, zur Erhöhung der Substanz aber hilfreich - wie der Kläger auf diese Ausführungen reagierte (vgl. nochmals BGH, Urteil vom 5. Februar 1987, a. a. O.).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 238/98, zitiert nach juris, Rn. 30).

    Diese Erkundigungspflicht bezieht sich auch keineswegs von vornherein nur auf solche Mitarbeiter oder Drittunternehmen, die für die Partei nach wie vor noch tätig sind, sondern auch auf frühere Mitarbeiter (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2001, a. a. O.: Pflicht zur Erkundigung bei ausgeschiedenem Geschäftsführer).

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Rn. 3 1. a) Im Rahmen der objektgerechten Beratung ist ein Anlageberater verpflichtet, den Anleger darüber aufzuklären, wenn die Eigenkapitalbeschaffungskosten der empfohlenen Beteiligung eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011 - III ZR 170/10, juris, Rn. 16, 22).

    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass Vertriebsprovisionen solchen Umfangs Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnen und dies wiederum einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellt, dass der Anlageinteressent hierüber informiert werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011, a. a. O., Rn. 16 m. w. N.).

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 2007 (III ZR 145/06, juris, Rn. 9) lediglich ausgeführt, dass eine Übergabe jedenfalls innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ausreichend ist.
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Rn. 34 3. Eine ordnungsgemäße objektgerechte Anlageberatung kann auch durch die Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, juris, Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Rn. 29 (4) Der Senat hält es aufgrund der in Anlageberaterhaftungsfällen bestehenden Besonderheiten durchaus für möglich, zur Erlangung der gerichtlichen Überzeugung von einem bestimmten Geschehensablauf (§ 286 ZPO) aus dem allgemeinen Beratungsverhalten eines bestimmten Anlageberaters in stärkerem Maße Rückschlüsse auf die Beratung des einzelnen Anlegers zu ziehen (vgl. das Senatsurteil vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16, juris, Rn. 55; vgl. außerdem das am 17. November 2016 verkündete Senatsurteil in der Sache 11 U 83/16, dort unter II. 4. c) bb) der Gründe).
  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen (vgl. unter anderem BGH…, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 40, 43 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - III ZR 7/02, juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 14.07.2016 - 11 U 126/15

    Anweisungspflicht des Notars gegenüber durch die Vertragsparteien bevollmächtigte …

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16
    Der Senat lässt kürzere Fristen außerdem in ständiger Rechtsprechung ausreichen, wenn ein Anleger nach dem Erhalt des Emissionsprospekts gegenüber dem Berater zu erkennen gibt, nicht mehr Zeit zum Studium zu benötigen und sich zur Zeichnung der empfohlenen Anlage entschlossen zu haben (vgl. zuletzt den Hinweisbeschluss vom 7. November 2016 - 11 U 84/16, außerdem den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2016 - 11 U 126/15, n. v.).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 184/11

    Provisionen einer Bank für Anlagevermittlung als aufklärungspflichtige …

  • BGH, 18.03.2015 - III ZR 228/14

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem …

  • OLG Frankfurt, 09.03.2012 - 17 U 191/11

    Kein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung mangels …

  • OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 23 U 33/14

    Keine Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei Auskunftsvertrag ohne …

  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 11 U 73/16

    Haftung des Notars wegen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages trotz nicht …

  • OLG Hamburg, 21.03.2014 - 5 U 158/10

    Zur sekundären Beweislast der Bank für das Zustandekommen eines …

  • OLG Hamburg, 23.11.2016 - 11 U 84/16

    Abhängigkeit des Forderungseinzugs bei Kommanditist von Anmeldung zur Tabelle

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber …

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …

  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer …

  • OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des …

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08

    Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei …

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

  • OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Zurückweisung des im angebotenen …

  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 84/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des bankexternen Anlageberaters zur …

  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 82/04

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit …

  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64

    Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der …

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 565/16

    Haftung aus Kapitalanlageberatung bzw. Kapitalanlagevermittlung: …

    Die Darlegung, wann und unter welchen Umständen der Prospekt übergeben worden ist, muss ihr zumutbar sein (zur Zumutbarkeit des substantiierten Bestreitens negativer Tatsachen vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, BGHZ 140, 156, 158 f; vom 8. Oktober 1992 - I ZR 220/90, NJW-RR 1993, 746, 747 und vom 19. September 1966 - II ZR 62/64, BeckRS 1966, 30403398;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., Vor § 284 Rn. 24; Schäfer in Ellenberger/Schäfer, Fehlgeschlagene Wertpapieranlagen, S. 359 f; Radig/Schedensack, WM 2015, 506, 514; Krupp, EWiR 2017, 431, 432;… möglicherweise einschränkend Laumen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., Kap. 22 Rn. 34).
  • OLG Celle, 03.07.2017 - 11 U 164/16

    Voraussetzungen der Haftung eines Anlageberaters; Darlegungs- und Beweislast im …

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, dass der Prospekt eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht enthält oder aber, dass er den - eine Aufklärung beinhaltenden - Prospekt nicht oder nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten hat, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Urteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
  • OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16

    Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, der Prospekt enthalte eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht, oder er habe diesen nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Senatsurteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
  • LG München I, 19.03.2024 - 33 O 7368/23

    Belästigende und irreführende Werbeanrufe im Zusammenhang mit dem Abschluss eines …

    Die Informationspflicht betrifft dabei auch ehemalige Mitarbeiter (vgl. BGH GRUR 2002, 190 - DIE PROFIS; OLG Celle BeckRS 2017, 101112 Rdnr. 12).
  • OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16

    Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater wegen Verstoßes gegen die Pflicht …

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, dass der Prospekt eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht enthält oder aber, dass er den - eine Aufklärung beinhaltenden - Prospekt nicht oder nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten hat, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Urteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
  • OLG Celle, 17.07.2017 - 11 U 66/17

    Schlüssigkeit der Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung bei …

    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, dass der Prospekt eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht enthält oder aber, dass er den - eine Aufklärung beinhaltenden - Prospekt nicht oder nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten hat, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Urteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
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