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   ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16   

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https://dejure.org/2017,3823
ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16 (https://dejure.org/2017,3823)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 09.02.2017 - 11 Ca 340/16 (https://dejure.org/2017,3823)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 11 Ca 340/16 (https://dejure.org/2017,3823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MiLoG § 1, § 3 S. 1; BGB § 202 Abs. 1, § 203, § 242, § 276 Abs. 3, § 309 Nr. 7
    Zur Auslegung einer in einem vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossenen Formulararbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel

  • IWW

    BGB § 202 Abs. 1, § 203, § 242, § 276 Abs. 3, § 309 Nr. 7

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslegung einer in einem vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossenen Formulararbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen nicht wegen Mindestlohn unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist und das Mindestlohngesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zum Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" wirksam - Nach Wortlaut der Klausel fehlende Ausnahme der Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und Mindestlohn unbeachtlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 182
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG vom 20.06.2013-8 AZR 280/12 mit weiteren Nachweisen, BAG vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04).

    Sind von der vertraglich vereinbarten Ausschlussklausel Schadensersatzansprüche der in § 309 Nr. 7 BGB oder § 202 Abs. 1 BGB erfassten Art nicht umfasst, so kommt es auf die weitere Frage, ob die Klausel nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam ist, nicht an (vgl. zum Ganzen BAG vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12).

    Derartige Zweifel bei der Auslegung bestehen im vorliegenden Fall nicht (vgl. BAG vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 m.w.N.).

  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts muss es aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit möglich sein, eine zeitliche Begrenzung für die Geltendmachung eines Anspruches zu setzen (BAG 30.3.1962 NJW 1962, 1460, 1461).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG vom 20.06.2013-8 AZR 280/12 mit weiteren Nachweisen, BAG vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Die Auslegung orientiert sich an dem Maßstab dessen, was die Parteien, hätten sie die ynwirksamkeit der AGB-Klausel erkannt, bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten (vgl. BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08, Rn. 22 bei juris).
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Auf diese Unklarheitenregel kann jedoch nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben (vgl. BAG vom 14. November 2012-5 AZR 107/11 - Rn. 19).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11

    Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Anhaltspunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (vgl. BAG vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 965/11 - Rn. 24).
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Eine geltungserhaltende Reduktion sei ausgeschlossen, vgl. LAG Hamm vom 25.09.2012 -14 Sa 280/12.
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Hierfür spricht auch das äußere Erscheinungsbild (vgl. BAG 19.03.2014 -5 AZR 299/13).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Diese Möglichkeit wird auch nicht durch das - aufgrund der vergleichbaren gesetzlichen Regelung möglicherweise auf den Bereich des Mindestlohngesetzes übertragbare - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 ausgeschlossen.
  • LAG Nürnberg, 09.05.2017 - 7 Sa 560/16

    Ausschlussfrist - Mindestlohn - Überstunden

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung zum LAG Nürnberg eingelegt, Az. 7 Sa 560/16.
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