Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3823
ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16 (https://dejure.org/2017,3823)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 09.02.2017 - 11 Ca 340/16 (https://dejure.org/2017,3823)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 11 Ca 340/16 (https://dejure.org/2017,3823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslegung einer in einem vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossenen Formulararbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist und das Mindestlohngesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zum Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" wirksam - Nach Wortlaut der Klausel fehlende Ausnahme der Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und Mindestlohn unbeachtlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - …

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG vom 20.06.2013-8 AZR 280/12 mit weiteren Nachweisen, BAG vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04).

    Sind von der vertraglich vereinbarten Ausschlussklausel Schadensersatzansprüche der in § 309 Nr. 7 BGB oder § 202 Abs. 1 BGB erfassten Art nicht umfasst, so kommt es auf die weitere Frage, ob die Klausel nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam ist, nicht an (vgl. zum Ganzen BAG vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12).

    Derartige Zweifel bei der Auslegung bestehen im vorliegenden Fall nicht (vgl. BAG vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 m.w.N.).

  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für …

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts muss es aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit möglich sein, eine zeitliche Begrenzung für die Geltendmachung eines Anspruches zu setzen (BAG 30.3.1962 NJW 1962, 1460, 1461).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Rn. 34 Diese Möglichkeit wird auch nicht durch das - aufgrund der vergleichbaren gesetzlichen Regelung möglicherweise auf den Bereich des Mindestlohngesetzes übertragbare - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 ausgeschlossen.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG vom 20.06.2013-8 AZR 280/12 mit weiteren Nachweisen, BAG vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Die Auslegung orientiert sich an dem Maßstab dessen, was die Parteien, hätten sie die ynwirksamkeit der AGB-Klausel erkannt, bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten (vgl. BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08, Rn. 22 bei juris).
  • LAG Nürnberg, 09.05.2017 - 7 Sa 560/16

    Ausschlussfrist - Mindestlohn - Überstunden

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung zum LAG Nürnberg eingelegt, Az. 7 Sa 560/16.
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Hierfür spricht auch das äußere Erscheinungsbild (vgl. BAG 19.03.2014 -5 AZR 299/13).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11

    Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den …

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Anhaltspunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (vgl. BAG vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 965/11 - Rn. 24).
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Eine geltungserhaltende Reduktion sei ausgeschlossen, vgl. LAG Hamm vom 25.09.2012 -14 Sa 280/12.
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
    Auf diese Unklarheitenregel kann jedoch nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben (vgl. BAG vom 14. November 2012-5 AZR 107/11 - Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht ArbG Nürnberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht