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Rechtsprechung
   BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23798
BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 (https://dejure.org/2018,23798)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 (https://dejure.org/2018,23798)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 (https://dejure.org/2018,23798)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf: Arbeitgeber kann Streikbruchprämie zusagen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf: Arbeitgeber kann Streikbruchprämie zusagen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Streikbruchprämien gebilligt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen für Streikbruch bezahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Streikbruchprämie - als zulässiges Kampfmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung für Betriebsratsmitglieder - und die Streikbruchprämie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Streikbruchprämie als Kampfmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik - und die freigestellte Betriebsratsmitglied

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Streikbruchprämie ist zulässiges Arbeitskampfmittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Prämie für Streikbrecher ist zulässig - BAG: Im Arbeitskampf herrscht Freiheit der Wahl bei den Kampfmitteln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Streikbruchprämie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BAG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Zahlung einer Streikbruchprämie aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz für streikende Arbeitnehmer

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Streikbruchprämien im Arbeitskampf

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Prämie für Streikbrecher ist zulässig

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die Streikbruchprämie ein zulässiges Arbeitskampfmittel?

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Streikbruchprämien auch für streikende Arbeitnehmer?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Angestellte für Streikbruch bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber darf Arbeitnehmer durch Angebot einer Streikbruchprämie von Streikbeteiligung abhalten - Streikbruchprämie stellt zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Streikbruchprämie als arbeitgeberseitiges Arbeitskampfmittel

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streikbruchprämien sind rechtmäßig

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitskampf und Streikbruchprämie

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Streikbruchprämien auch für streikende Arbeitnehmer?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 219
  • NJW 2019, 538
  • ZIP 2019, 286
  • MDR 2019, 359
  • NZA 2019, 100
  • DB 2019, 432
  • NZA-RR 2019, 126
  • NZG 2019, 426
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (26)

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Das betrifft nicht nur auf die Erzwingung eines Tarifvertragsabschlusses gerichtete gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen (dazu ausf. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 132, 140; 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - BAGE 123, 134), sondern ebenso hiergegen gerichtete Kampfmittel der anderen (möglichen) Tarifvertragspartei (dazu zB Greiner NJW 2010, 2977;… kritisch Däubler/Rödl Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 21 Rn. 43 ff.).

    Diese durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Freiheit in der Wahl der Arbeitskampfmittel (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 42, BAGE 132, 140) steht bei der die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichernden Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts auch dem einzelnen Arbeitgeber zu.

    Die Grenze bildet der Rechtsmissbrauch (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 43, BAGE 132, 140).

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 44, BAGE 132, 140).

    Nach der Rechtsordnung ist keiner Seite ein so starkes Kampfmittel zugebilligt, dass dem Gegenspieler keine wirksame Reaktionsmöglichkeit bleibt, sondern die Chancen auf die Herbeiführung eines angemessenen Verhandlungsergebnisses zerstört werden (vgl. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 46, aaO).

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Weiterhin besteht das Risiko, im Fall eines Tarifvertragsabschlusses aufgrund einer vereinbarten sog. Maßregelungsklausel die Prämienzahlungen auch streikenden Arbeitnehmern (nachträglich) gewähren zu müssen (vgl. zB BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 320).

    Rn. 42 (b) Die Höhe der Streikbruchprämie - und deren Verhältnis zum Verdienst der zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer - ist für sich gesehen bei der Angemessenheitsprüfung des Arbeitskampfmittels regelmäßig kein geeignetes Kriterium (im Ergebnis offenlassend - BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - zu III 1 d und 2 der Gründe, BAGE 73, 320).

    Die Prämiengestaltung der hier streitbefangenen Art mit ihrer zulässigen Differenzierung zwischen streikenden und nichtstreikenden Arbeitnehmern stellt von vornherein keine Maßregelung iSv. § 612a BGB dar (vgl. auch BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 115, 68; 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 73, 320).

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Diese Argumentation vernachlässigt, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zwar für sich gesehen keine Anspruchsgrundlage bildet (ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18 ff., BAGE 148, 139).

    Wendet jedoch ein Arbeitgeber einer nach bestimmten Kriterien definierten Gruppe von Arbeitnehmern eine Leistung zu und nimmt damit andere Arbeitnehmer hiervon aus, kann dies dazu führen, dass er verpflichtet ist, dem (Kreis der) ausgeschlossenen Arbeitnehmer die der Gruppe versprochene Leistung zu gewähren, wenn er bei der Festlegung der zugrunde liegenden Anspruchsvoraussetzungen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (vgl. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18, aaO).

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, aaO).

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Seine Einschränkungen bedürfen einer arbeitskampfrechtlichen Rechtfertigung (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 35 f. mwN).

    Solche Maßnahmen sind durch die Arbeitsniederlegung bedingt und Teil des Systems von Druck und Gegendruck, das den Arbeitskampf kennzeichnet (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 41 mwN).

  • BAG, 13.07.1994 - 7 AZR 477/93

    Antrittsgebühr als Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Eine dritte Kategorie von Zahlungen, also solche, die weder Aufwendungsersatz noch Arbeitsentgelt darstellt, ist der gesetzlichen Regelung des § 37 Abs. 2 BetrVG fremd (ausf. BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195).

    Hierzu zählen, worauf die Revision richtig verweist, grundsätzlich auch Leistungen, die den tatsächlichen Arbeitsantritt voraussetzen (für eine tarifvertragliche sog. Antrittsgebühr BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - aaO).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Eine Heranziehung als Auslegungshilfe verlangt allerdings keine schematische Parallelisierung oder vollständige Harmonisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern ein Aufnehmen ihrer Wertungen (vgl. BVerfG 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 - Rn. 126).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Rn. 51 (1) Bei der Anwendung und Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes ist die EMRK als Auslegungshilfe heranzuziehen (vgl. BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 128, BVerfGE 137, 273).
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Dies beruht auf der Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (…vgl. BVerfG 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 - Rn. 27 f.; BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 74, BAGE 155, 347).
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Rn. 33 (2) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich ist und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional) eingesetzt wird (BVerfG 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 - Rn. 25 mwN).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17
    Das betrifft nicht nur auf die Erzwingung eines Tarifvertragsabschlusses gerichtete gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen (…dazu ausf. BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 132, 140; 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - BAGE 123, 134), sondern ebenso hiergegen gerichtete Kampfmittel der anderen (möglichen) Tarifvertragspartei (dazu zB Greiner NJW 2010, 2977;… kritisch Däubler/Rödl Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 21 Rn. 43 ff.).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • EGMR, 21.04.2009 - 68959/01

    Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte …

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für …

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Verletzung der Koalitionsfreiheit durch rechtliche Beurteilung eines Streiks

  • EGMR, 02.07.2002 - 30668/96
  • EGMR, 02.07.2002 - 30671/96
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher …

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch …

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem …

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16

    Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer …

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25, BAGE 163, 219;… 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 148, 139).

    Zumindest im Ergebnis ähnliches wird außerhalb des Betriebsrentenrechts angenommen, wenn davon ausgegangen wird, es ergäben sich Ansprüche aus der gleichheitswidrigen vom Arbeitgeber geschaffenen Ordnung iVm. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 10, 25, BAGE 163, 219;… 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f., BAGE 148, 139)..

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2024 - 21 TaBV 8/24

    Streikbruchprämien - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - offensichtliche …

    Rn. 27 aa) Ist doch die Frage nach der Reichweite der Mitbestimmung im Arbeitskampf durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinreichend geklärt (20. März 2028 - 1 ABR 70/16 -, Juris [Mehrarbeitsanordnung]; 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Juris [arbeitskampfbedingte Versetzung]; 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Juris [Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel]):.

    Rn. 35 (3) In der Entscheidung vom 14. August 2018 (- 1 AZR 287/17 - Rn. 30 ff., Juris) hat das Bundesarbeitsgericht geklärt, dass das während einer Auseinandersetzung um den Abschluss eines Tarifvertrags erfolgte arbeitgeberseitige Versprechen einer finanziellen Zusatzleistung mit dem Ziel, die zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer von der Beteiligung am Streik abzuhalten, eine Arbeitskampfmaßnahme darstellt.

    Grundsätzlich sei es den Tarifpartnern unbenommen, schon vor der kampfweisen Auseinandersetzung ihre Kampfmittel offenzulegen (vgl. im Einzelnen BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 33 bis 42 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Freiheit in der Wahl der Arbeitskampfmittel durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist und bei der die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichernden Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts nicht nur den Koalitionen, sondern auch dem einzelnen Arbeitgeber zusteht (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 34, Juris;… 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 41, 42, Juris [Flashmob-Aktion]).

    Rn. 41 (a) Die Aushänge vom 11. April 2024 "Gesamtzusage über eine Streikbruchprämie im Tarifbezirk Baden-Württemberg für den Betrieb X" im Betrieb sind in weiten Teilen wortlautidentisch mit dem betrieblichen Aushang "Streikbruchprämie" vom Oktober 2015, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. August 2018 (- 1 AZR 287/17 - Juris) zugrunde lag.

    Soll mit dem Zahlungsversprechen der Druckausübung durch einen Streik begegnet werden, ist es ohnehin kein milderes Mittel, hiermit bis zum Beginn der kollektiven Arbeitsniederlegung zuzuwarten (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 39, Juris).

    Die Rechtskontrolle obliegt den staatlichen Gerichten (zu den Anforderungen an die Zulässigkeit von Arbeitskampfmitteln: BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 32 ff., Juris).

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 171/18

    Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für …

    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (…BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 506/17 - Rn. 24;… 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 31; vgl. auch BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25).
  • BVerfG, 25.02.2019 - 1 BvR 842/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …

    Die Frage, ob sich sogenannte "Außenseiter-Arbeitgeber" in Tarifauseinandersetzungen um Firmentarifverträge auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Freiheit in der Wahl der Arbeitskampfmittel berufen können (hierzu BAG, Urteil vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 -, juris, Rn. 34), ist verfassungsrechtlich nicht geklärt.
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 25, BAGE 163, 219;… 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 148, 139).

    Zumindest im Ergebnis ähnliches wird außerhalb des Betriebsrentenrechts angenommen, wenn davon ausgegangen wird, es ergäben sich Ansprüche aus der gleichheitswidrigen vom Arbeitgeber geschaffenen Ordnung iVm dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 10, 25, BAGE 163, 219;… 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f., BAGE 148, 139)..

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 13 Sa 535/22

    Gewährung von Leistungen ohne nachvollziehbare Kriterien; Gehaltsanpassung bei …

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 03.06.2020 - 3 AZR 730/19 - RN 46; BAG 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 - RN 25; BAG 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 - juris RN 22 f. mwN).
  • BAG, 21.05.2025 - 4 AZR 155/24

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - Entfall der zeitlichen Dynamik - anzuwendende …

    Ob ein solcher überhaupt eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellen kann, bedarf daher keiner Entscheidung (ebenfalls - für eine Streikbruchprämie - offengelassen in BAG 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 - Rn. 54 mwN, BAGE 163, 219).
  • ArbG Köln, 28.02.2024 - 18 Ca 4857/23

    Inflationsausgleichsprämie, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Lässt sich die mit der arbeitgeberseitigen Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen bei der "Normaufstellung" verbundene Ausgrenzung anderer Arbeitnehmer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gemessen am Zweck der Leistung dagegen nicht sachlich rechtfertigen, ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt (BAG, Urteil vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 -, BAGE 163, 219-233, Rn. 25;… Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 -, BAGE 148, 139-157, Rn. 22).

    Rn. 44 Arbeitnehmer, die ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden, können die Leistung, von der sie nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen wurden, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder wenn etwaige weitere Voraussetzungen von ihnen erfüllt werden (BAG, Urteil vom 14. August 2018 - 1 AZR 287/17 -, BAGE 163, 219-233, Rn. 25).

  • LAG München, 09.12.2020 - 11 TaBV 71/20

    Einigungsstelle; Streikbruchprämie

    Diese echten Streikbruchprämien würden zudem auch ein zulässiges Kampfmittel des bestreikten Arbeitgebers darstellen (unter Anschluss an BAG vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17).

    Zwar hat das Arbeitsgericht zu Recht darauf verwiesen, dass nach Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17) die Zulässigkeit von Streikbruchprämien, insbesondere von sog. "echten Streikbruchprämien" nunmehr geklärt ist und derartige Arbeitskampfmaßnahmen als zulässig erscheinen.

    Rn. 34 ee) Schließlich wäre letzten Endes im Rahmen der Beurteilung des Bestehens des Mitbestimmungsrechtes, das sich allenfalls einschränkt in Bezug auf echte Streikbruchprämien, die in zulässiger Weise, d.h. auch in zulässiger Höhe gezahlt werden, ein Mitbestimmungsrecht jedenfalls nur dann nicht gegeben, wenn dieses Arbeitskampfmittel auch seinerseits zulässig, d.h. insbesondere auch verhältnismäßig, wäre (vgl. hierzu die Ausführungen des BAG im Urteil vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17 zur Verhältnismäßigkeit und etwa auch zur Höhe der zulässigen Zahlungen).

  • LAG Nürnberg, 15.12.2025 - 1 SLa 158/25

    Anwesenheitsprämie Streik

    Rn. 104 4.1 Insbesondere stellt die fragliche Sonderzahlung keine gem. Art. 9 Abs. 3 GG ggf. verbotene Streikbruchprämie (siehe hierzu zuletzt BAG 14.8.2018, 1 AZR 287/17) dar.
  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18

    Auslegung einer "Maßregelungsklausel" hinsichtlich der Zahlung einer Streikprämie

  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage Rechtsfolge …

  • BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 842/17

    Tätigwerden von Leiharbeitskräften auf mittelbar oder unmittelbar …

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2024 - 3 SLa 318/24

    Gehaltsanpassung und allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; …

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung …

  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19

    Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di

  • ArbG Bamberg, 14.05.2025 - 2 Ca 376/24

    Anwesenheitsprämie, Betriebsvereinbarung, Kürzungsregelung, Streikbedingte …

  • LAG Köln, 04.11.2025 - 7 SLa 319/25

    Begründung der Berufung; Bestimmtheit des Klageantrags; arbeitsvertragliche …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test

  • LAG Köln, 19.02.2025 - 5 SLa 169/24

    Altersteilzeit: Inflationsprämie in der Freistellungsphase - volle Zahlung?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20

    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 Sa 43/19

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkraft - Bemessungsgrundlage

  • ArbG Düsseldorf, 10.04.2024 - 14 Ca 6009/23
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