Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 17 Sa 562/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 S 1 GewO, § 626 Abs 1 BGB, Art 13 GG
Arbeitsvertragliches Direktionsrecht - Zuweisung von Telearbeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Arbeitsvertragliches Direktionsrecht - Zuweisung von Telearbeit
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nicht zum "Home-Office" zwingen
- arbeitsrechtsiegen.de
Zuordnung Homeoffice-Arbeitsplatz - Ablehnung durch Arbeitnehmer
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitnehmer darf Home-Office ablehnen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 ; GewO § 106
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines "R & D Engineer" wegen Verweigerung von Telearbeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines "R & D Engineer" wegen Verweigerung von Telearbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (27)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Zuweisung von Telearbeit - außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Homeoffice verweigert: Keine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Homeoffice verweigert: Keine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Homeoffice kann nicht einseitig angeordnet werden
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigung unwirksam: Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Zwang zum "Home Office"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zuweisung von Telearbeit - außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Verweigerung angeordneter Telearbeit unwirksam
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ingenieur soll im "Home-Office" arbeiten - Ist es Arbeitsverweigerung, wenn ein Arbeitnehmer Telearbeit ablehnt?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen Verweigern von Telearbeit
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen Verweigern von Telearbeit
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Telearbeit durch einseitige Anweisung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telearbeitsplatz kann nicht gegen Willen des Arbeitnehmers durchgesetzt werden
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Keine zwangsweise Telearbeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ablehnung von Telearbeit kein Kündigungsgrund
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Zuweisung von Telearbeit - außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung unwirksam
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Einseitige Anweisung von Homeoffice durch Arbeitgeber unzulässig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zuweisung von Telearbeit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ablehnung Telearbeit kein Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein erzwungenes Homeoffice
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuweisung von Telearbeit und außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Ablehnung der Tätigkeit im Homeoffice
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer lehnt Tätigkeit im "Homeoffice" ab - fristlose Kündigung
- esche.de (Kurzinformation)
Home-Office - keine Verpflichtung, aber (bald) ein Anspruch?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Rauswurf bei Verweigern von Telearbeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zwangsweise Anordnung der Arbeit im Homeoffice ist nicht zulässig
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unzulässige Anordnung von Tätigkeiten im Homeoffice
Besprechungen u.ä. (3)
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Zuweisung von Telearbeit und außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine einseitige Weisung, im Home-Office zu arbeiten
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Einführung künftiger Homeoffice-Arbeit durch einseitige Arbeitgeberweisung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 23.02.2018 - 6 Ca 10310/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 17 Sa 562/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 287
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 17 Sa 562/18
Dabei ist die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, regelmäßig "an sich" geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 28.06.2018 - 2 AZR 436/17 - juris). - BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13
Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 17 Sa 562/18
Der Anspruch besteht u.a., wenn die Abmahnung auf einer inhaltlich unzutreffenden Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG vom 20.01.2015 - 9 AZR 860/13 - AP Nr. 33 zu § 8 TzBfG, Rdnr. 31 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
- ArbG Köln, 20.05.2021 - 8 Ca 7667/20
Homeoffice, Mobile Office, Änderungskündigung, Verhältnismäßigkeit
Rn. 79 Da ein Arbeitnehmer aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) nicht zu einer Homeoffice-Tätigkeit gezwungen werden kann(z. B. LAG Berlin-Brandenburg 14.11.2018, 17 Sa 562/18, Rn. 23), kann eine verpflichtende Tätigkeit im Homeoffice schon im Ausgangspunkt kein geeigneter Gegenstand eines Änderungsangebotes sein. - ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des …
- ArbG Köln, 27.09.2023 - 17 Ca 1951/23 Denn eine Verlagerung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in das Homeoffice ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Wertungen von Art. 13 GG nicht als einseitig reversible Ausübung des Weisungsrechts, sondern ausschließlich infolge einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich (…Schaub/Linck, ArbRHdB, § 45 Rn. 30a mwN; s.a. LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 14.11.2018 - 17 Sa 562/18, BeckRS 2018, 34001 Rn. 21).
- ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 2101/23 Denn eine Verlagerung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in das Homeoffice ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Wertungen von Art. 13 GG nicht als einseitig reversible Ausübung des Weisungsrechts, sondern ausschließlich infolge einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich (…Schaub/Linck, ArbRHdB, § 45 Rn. 30a mwN; s.a. LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 14.11.2018 - 17 Sa 562/18, BeckRS 2018, 34001 Rn. 21).
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