Rechtsprechung
| EuGH, 18.01.2018 - C-270/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Ruiz Conejero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...
- Europäischer Gerichtshof
Ruiz Conejero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...
- Europäischer Gerichtshof
Ruiz Conejero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Richtlinie 2000/78/
- Betriebs-Berater
Diskriminierungsverbot wegen Behinderung - Kündigung wegen Krankheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Ruiz Conejero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung wegen krankheitsbedingter Abwesenheitszeiten
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Krankheitsbedingte Kündigung als Diskriminierung wegen einer Behinderung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ruiz Conejero
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-270/16
- EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 603
- EuZW 2018, 209
- NZA 2018, 159
- NZG 2018, 356
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …
Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
Wie der Gerichtshof im Urteil HK Danmark(10) festgestellt hat, ist ein behinderter Arbeitnehmer einem höheren Risiko ausgesetzt, dass ihm gegenüber die verkürzte Kündigungsfrist angewandt wird, als ein nicht behinderter Arbeitnehmer.Im Urteil HK Danmark(22) hat der Gerichtshof die Anwendung von Art. 5(23) und von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i(24) der Richtlinie 2000/78 auf einen Beschäftigten, für den nach der nationalen Regelung eine (angeblich diskriminierende) Kündigungsfrist galt, getrennt geprüft.
Obwohl jene Rechtssache und die vorliegende Rechtssache insoweit vergleichbar sind, als es in beiden um die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer nationalen Rechtsvorschrift über Kündigungsfristen im Kontext der Richtlinie 2000/78 geht, führt das vorlegende Gericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen aus, dass "[d]ie Gründe für [seine] Unsicherheit ... hinsichtlich der Auslegung oder der Gültigkeit der ... Richtlinie 2000/78" in deren Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil HK Danmark(26) lägen.
In diesem allgemeinen Kontext möchte ich darauf hinweisen, dass nach der im Urteil HK Danmark(37) in Rede stehenden Maßnahme ein Arbeitgeber berechtigt war, einen Beschäftigten zu entlassen, wenn die Fehlzeiten während eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten insgesamt 120 Tage betrugen.
- Für die Feststellung, ob eine nationale Maßnahme, i) wonach der Arbeitgeber einen Beschäftigten, der als behindert im Sinne der Richtlinie 2000/78 anzusehen ist, entlassen darf, ii) wobei diese Entlassung wegen Fehlzeiten des Beschäftigten erfolgen kann, die auf seiner Behinderung beruhen, und iii) in der als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Entlassung hinsichtlich der zu überschreitenden Fehlzeiten ein Schwellenwert oder mehrere Schwellenwerte festgelegt werden, gültig ist, sind die vom Gerichtshof in den Rn. 71 bis 91 des Urteils vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222), niedergelegten Kriterien zu berücksichtigen.
10 Urteil vom 11. April 2013 (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222; auch bekannt unter der Bezeichnung "Ring und Werge").
Vgl. Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222, Rn. 56).
Vgl. Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222, Rn. 53).
22 Urteil vom 11. April 2013, (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222).
26 Urteil vom 11. April 2013 (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222).
31 Urteil vom 11. April 2013 (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222).
33 Urteil vom 11. April 2013 (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222).
37 Urteil vom 11. April 2013 (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222).
38 Vgl. Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222, Rn. 19 und 86).
40 Urteil vom 11. April 2013 (C-335/11 und C-337/11, EU :C:2013:222).
- EuGH, 11.07.2006 - C-13/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER …
Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
- Er verwies auf das Urteil Chacón Navas(30), wonach eine Benachteiligung wegen einer Behinderung nur dann in den Schutzbereich der Richtlinie 2000/78 eingreift, wenn sie eine Diskriminierung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie darstellt.19 Vgl. hierzu Urteil vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, EU :C:2006:456, Rn. 51), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass "[d]as Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung bei Entlassungen nach den Artikeln 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/78 ... der Entlassung wegen einer Behinderung entgegen [steht], die unter Berücksichtigung der Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung zu treffen, nicht dadurch gerechtfertigt ist, dass die betreffende Person für die Erfüllung der wesentlichen Funktionen ihres Arbeitsplatzes nicht kompetent, fähig oder verfügbar ist".
30 Vgl. Urteil vom 11. Juli 2006 (C-13/05, EU :C:2006:456, Rn. 48).
- EuGH, 30.04.2014 - C-390/12
Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der …
Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
32 In der Tat ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU :C:2014:281), in dem die in Rede stehende nationale Rechtsvorschrift hinsichtlich des vermeintlichen Missstands, zu dessen Bekämpfung sie erlassen wurde (in diesem Fall Spielsucht) erheblich expliziter war, dennoch die Auffassung vertreten hat, dass das nationale Gericht eine eigene Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen muss, unter denen die Rechtsvorschrift erlassen worden ist und durchgeführt wird (… vgl. insbesondere Rn. 52 des Urteils). - EuGH, 18.12.2014 - C-354/13
Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die …
Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
5 Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-354/13, EU :C:2014:2463; auch bekannt unter der Bezeichnung "Kaltoft").
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Dies könnte der Fall sein, weil der Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber nur bei längeren oder doch auf ein einheitliches Grundleiden zurückgehenden Erkrankungen zu zahlen ist, und sich diese Leistung deshalb gerade bei solchen Arbeitnehmern bestandsschutzrechtlich nachteilig auswirken könnte, bei denen eine Behinderung iSd. Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beruf und Beschäftigung (im Folgenden RL 2000/78/EG) vorliegt (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 28 ff. und 39 ff.).Rn. 41 (c) Die vorstehenden Grundsätze genügen den vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Vorgaben an die einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen in solchen Fällen, in denen die krankheitsbedingten Fehlzeiten auf eine Behinderung des Arbeitnehmers iSd. RL 2000/78/EG zurückzuführen sind (dazu EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 44 ff.).
- BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19
Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung
Sie beruht deshalb auch nicht auf einem untrennbar mit einer Behinderung verbundenen Kriterium (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 37;… BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30).angemessen und erforderlich (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 40).
Rn. 62 (b) Danach bedarf es keiner Entscheidung, ob § 4 Abs. (4) ZTV II Arbeitnehmer mit einer Behinderung in besonderer Weise benachteiligen kann, weil sie im Vergleich zu Arbeitnehmern ohne Behinderung ein zusätzliches Risiko tragen, wegen einer mit ihrer Behinderung zusammenhängenden Krankheit arbeitsunfähig zu sein (vgl. im Zusammenhang mit einer Regelung, die den Arbeitgeber ua. wegen Fehlzeiten zur Kündigung berechtigt EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 39) und deshalb für sie ein erhöhtes Risiko besteht, den Mehrurlaub krankheitsbedingt innerhalb des nach § 4 Abs. (4) ZTV II auf vier Monate begrenzten Übertragungszeitraums nicht realisieren zu können.
Erforderlich ist sie, wenn es bei gleicher Erfolgsgeeignetheit kein milderes Mittel gibt (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 40).
- EuGH, 11.09.2025 - C-5/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in …
Rn. 18 In Anbetracht des 17. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2000/78 sowie der Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222), und vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero (C-270/16, EU:C:2018:17), möchte das vorlegende Gericht insbesondere wissen, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung zu einer mittelbaren Diskriminierung führen kann, da nach dieser Regelung alle Arbeitnehmer - mit und ohne Behinderung - im Krankheitsurlaub gleichbehandelt werden.Rn. 28 Insoweit ist klarzustellen, dass die Tatsache, dass die betreffende Person als Mensch mit Behinderung im Sinne des nationalen Rechts anerkannt ist, nicht bedeutet, dass sie an einer Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78 leidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 32).
Daher ist zu prüfen, ob eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die in diesem Artikel aufgestellte Regel kann daher Arbeitnehmer mit Behinderung benachteiligen und so zu einer mittelbaren Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78 führen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 39).
Rn. 44 Erstens ist gemäß Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i der Richtlinie 2000/78 zu prüfen, ob die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit und ohne Behinderung, die sich aus der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung ergeben kann, durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist, ob die eingesetzten Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen sind und ob sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 40).
Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen (…Urteile vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 31, sowie vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Somit hat das nationale Gericht zu prüfen, ob relevante Gesichtspunkte berücksichtigt wurden, die insbesondere Arbeitnehmer mit Behinderung betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 49 und 50).
Rn. 50 Es darf nämlich das Risiko für Menschen mit Behinderung, die im Allgemeinen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt größere Schwierigkeiten als Arbeitnehmer ohne Behinderung haben und die spezifische Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schutz haben, den ihr Zustand erfordert, nicht außer Acht bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 51).
Rn. 51 Schließlich muss das angerufene nationale Gericht auch prüfen, ob die nationale Rechtsordnung spezielle Vorschriften zum Schutz von Menschen mit Behinderung enthält, die die durch die Behinderung herbeigeführten Nachteile einschließlich des etwaigen Auftretens mit ihr zusammenhängender Krankheiten verhindern und ausgleichen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 55).
- EuGH, 11.09.2019 - C-397/18
Nobel Plastiques Ibérica - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
Rn. 41 Aus diesem Grund hat der Gerichtshof nach der Genehmigung des VN-Übereinkommens durch die Union festgestellt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung von Fähigkeiten erfasst, die u. a. auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben unter Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern hindern können (…Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 38, und vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 28).Das Auswahlkriterium einer hohen Fehlzeitenquote innerhalb eines Jahres kann also offenkundig Arbeitnehmer mit Behinderung benachteiligen, wenn die Abwesenheit vom Arbeitsplatz mit der Behinderung zusammenhängt, und so zu einer mittelbar auf der Behinderung beruhenden Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78 führen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 76, und vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 39).
Rn. 61 Eine sich mittelbar aus einer Behinderung ergebende Benachteiligung greift jedoch nur dann in den Schutzbereich der Richtlinie 2000/78 ein, wenn sie eine Diskriminierung im Sinne von deren Art. 2 Abs. 1 darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, EU:C:2006:456, Rn. 48, und vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 36).
- AG Bremen, 26.03.2021 - 9 C 493/20
Trotz Attests: Maskenverweigerer muss draußen bleiben!
Voraussetzung wäre aber eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand für eine wahrscheinlich lange Dauer; die Begriffe Krankheit und Behinderung sind nicht gleichzusetzen (vgl. EuGH, NZA 18, 159;… Palandt, a.a.O.). - BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 4/22 R
Sozialhilfe - hauswirtschaftliche Versorgung - Hilfe zur Pflege - kein Pflegegrad …
Denn die Auswirkungen der Adipositas per magna bei der Klägerin stellen eine Behinderung iS des § 2 Abs. 1 SGB IX dar (vgl Europäischer Gerichtshof <EuGH> vom 18.1.2018 - C-270/16 - RdNr 29 f) und sie ist für bestimmte Verrichtungen auf eine Begleitperson oder Assistenz angewiesen. - BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
Damit beruht sie auch nicht auf einem untrennbar mit dem Alter verbundenen Kriterium (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 37;… BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30). - EuGH, 19.09.2018 - C-312/17
Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Rn. 48 Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Bestimmung eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 schafft, da sie auf einem nicht untrennbar mit der Behinderung verbundenen Kriterium beruht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 72 und 74, sowie vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 37). - BAG, 16.04.2024 - 9 AZR 127/23
Tarifvertraglicher Mehrurlaub - Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der …
Sie beruht auch nicht auf einem untrennbar mit einer Behinderung verbundenen Kriterium (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 37;… BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30), da Behinderung und Krankheit ohne Weiteres nicht gleichzusetzen sind (…BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 25, BAGE 155, 88).angemessen und erforderlich (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 40).
Rn. 32 (2) Danach bedarf es keiner Entscheidung, ob § 17 Nr. 5 MTV Arbeitnehmer mit einer Behinderung in besonderer Weise benachteiligen kann, weil sie im Vergleich zu Arbeitnehmern ohne Behinderung ein zusätzliches Risiko tragen, wegen einer mit ihrer Behinderung zusammenhängenden Krankheit arbeitsunfähig zu sein (vgl. im Zusammenhang mit einer Regelung, die den Arbeitgeber ua. wegen Fehlzeiten zur Kündigung berechtigt EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 39) und deshalb für sie ein erhöhtes Risiko besteht, den Mehrurlaub aufgrund einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht erwerben zu können.
Erforderlich ist sie, wenn es bei gleicher Erfolgseignung kein milderes Mittel gibt (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 40).
- EuGH, 26.01.2021 - C-16/19
Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an …
Rn. 44 Zum anderen kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Bestimmung oder eine Praxis eine unmittelbare Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 schafft, wenn sie auf einem Kriterium beruht, das nicht untrennbar mit der Behinderung verbunden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 37). - BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19
Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-485/20
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Nach Auffassung von Generalanwalt …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-5/24
Pauni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
Berechnung des tariflichen Mehrurlaubs - andauernde Erkrankung
- LAG Saarland, 16.03.2023 - 1 Sa 65/22
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