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   EuGH, 18.01.2018 - C-270/16   

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EuGH, 18.01.2018 - C-270/16 (https://dejure.org/2018,425)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2018 - C-270/16 (https://dejure.org/2018,425)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - C-270/16 (https://dejure.org/2018,425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ruiz Conejero

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Richtlinie 2000/78/

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierungsverbot wegen Behinderung - Kündigung wegen Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ruiz Conejero

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Beschäftigter unter ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Abwesenheitszeiten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung in erheblichen Umfang kann unwirksam sein

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Krankheitsbedingte Kündigung als Diskriminierung wegen einer Behinderung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 603
  • EuZW 2018, 209
  • NZA 2018, 159
  • NZG 2018, 356
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
    Wegen der Auslegung der Richtlinie 2000/78 durch den Gerichtshof im Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222), stelle sich die Frage, wie die Richtlinie aufzufassen sei.

    Diese Frage des vorlegenden Gerichts betrifft die Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b. Ziff. i der Richtlinie 2000/78 im Licht des Urteils vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222), und damit die Vereinbarkeit von Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts mit dem Unionsrecht.

    Daher stellt sich die Frage, ob die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Bestimmung zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 71).

    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Bestimmung eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 schafft, da sie auf einem nicht untrennbar mit der Behinderung verbundenen Kriterium beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 72 und 74, und vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 42).

    Wie der Gerichtshof in Rn. 44 des Urteils vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, EU:C:2006:456), ausgeführt hat, ist aber eine schlichte Gleichsetzung der Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" ausgeschlossen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 75).

    Die in dieser Bestimmung aufgestellte Regel kann daher Arbeitnehmer mit Behinderung benachteiligen und so zu einer mittelbaren Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78 führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 76).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vorliegend kann der Kampf gegen Absentismus am Arbeitsplatz als ein sachlich gerechtfertigtes Ziel im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i der Richtlinie 2000/78 angesehen werden, da es sich um eine beschäftigungspolitische Maßnahme handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 82).

    Desgleichen hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts den Arbeitgebern einen Anreiz zur Einstellung und Weiterbeschäftigung bietet, indem er das Recht vorsieht, Arbeitnehmer zu entlassen, die krankheitsbedingt wiederholt eine Reihe von Tagen abwesend sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 88).

    Zum anderen ist Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts bei der Prüfung der Frage, ob die darin vorgesehenen Mittel über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen, in dem Kontext zu betrachten, in den er sich einfügt, und die Nachteile, die den Betroffenen durch ihn entstehen können, sind zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob der spanische Gesetzgeber die Berücksichtigung relevanter Gesichtspunkte unterlassen hat, die insbesondere Arbeitnehmer mit Behinderung betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 90).

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der in Art. 52 Buchst. d des Arbeitnehmerstatuts vorgesehenen Mittel darf auch das Risiko für Menschen mit Behinderung, die im Allgemeinen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt größere Schwierigkeiten als Arbeitnehmer ohne Behinderung haben und die spezifische Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schutz haben, den ihr Zustand erfordert, nicht außer Acht bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 91).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

    Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
    Insoweit fällt die Adipositas des betreffenden Arbeitnehmers, die unter bestimmten Umständen eine Einschränkung von Fähigkeiten im Sinne der vorangegangenen Randnummer des vorliegenden Urteils mit sich bringt, unter den Begriff der Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, FOA, C-354/13, EU:C:2014:2463, Rn. 59).

    Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Adipositas an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben unter Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern gehindert ist, und zwar aufgrund eingeschränkter Mobilität oder dem Auftreten von Krankheitsbildern, die ihn an der Verrichtung seiner Arbeit hindern oder zu einer Beeinträchtigung der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit führen (Urteil vom 18. Dezember 2014, FOA, C-354/13, EU:C:2014:2463, Rn. 60).

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen, dass er eine Einschränkung von Fähigkeiten erfasst, die u. a. auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben unter Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern hindern können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Bestimmung eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 schafft, da sie auf einem nicht untrennbar mit der Behinderung verbundenen Kriterium beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 72 und 74, und vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 42).

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus EuGH, 18.01.2018 - C-270/16
    Wie der Gerichtshof in Rn. 44 des Urteils vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, EU:C:2006:456), ausgeführt hat, ist aber eine schlichte Gleichsetzung der Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" ausgeschlossen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 75).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Dies könnte der Fall sein, weil der Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber nur bei längeren oder doch auf ein einheitliches Grundleiden zurückgehenden Erkrankungen zu zahlen ist, und sich diese Leistung deshalb gerade bei solchen Arbeitnehmern bestandsschutzrechtlich nachteilig auswirken könnte, bei denen eine Behinderung iSd. Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beruf und Beschäftigung (im Folgenden RL 2000/78/EG) vorliegt (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 28 ff. und 39 ff.) .

    (c) Die vorstehenden Grundsätze genügen den vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Vorgaben an die einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen in solchen Fällen, in denen die krankheitsbedingten Fehlzeiten auf eine Behinderung des Arbeitnehmers iSd. RL 2000/78/EG zurückzuführen sind (dazu EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 44 ff.) .

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Sie beruht deshalb auch nicht auf einem untrennbar mit einer Behinderung verbundenen Kriterium (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 37; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30) .

    angemessen und erforderlich (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 40) .

    (b) Danach bedarf es keiner Entscheidung, ob § 4 Abs. (4) ZTV II Arbeitnehmer mit einer Behinderung in besonderer Weise benachteiligen kann, weil sie im Vergleich zu Arbeitnehmern ohne Behinderung ein zusätzliches Risiko tragen, wegen einer mit ihrer Behinderung zusammenhängenden Krankheit arbeitsunfähig zu sein (vgl. im Zusammenhang mit einer Regelung, die den Arbeitgeber ua. wegen Fehlzeiten zur Kündigung berechtigt EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 39) und deshalb für sie ein erhöhtes Risiko besteht, den Mehrurlaub krankheitsbedingt innerhalb des nach § 4 Abs. (4) ZTV II auf vier Monate begrenzten Übertragungszeitraums nicht realisieren zu können.

    Erforderlich ist sie, wenn es bei gleicher Erfolgsgeeignetheit kein milderes Mittel gibt (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 40) .

  • AG Bremen, 26.03.2021 - 9 C 493/20

    Trotz Attests: Maskenverweigerer muss draußen bleiben!

    Voraussetzung wäre aber eine Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand für eine wahrscheinlich lange Dauer; die Begriffe Krankheit und Behinderung sind nicht gleichzusetzen (vgl. EuGH, NZA 18, 159; Palandt, a.a.O.).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

    Aus diesem Grund hat der Gerichtshof nach der Genehmigung des VN-Übereinkommens durch die Union festgestellt, dass der Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78 so zu verstehen ist, dass er eine Einschränkung von Fähigkeiten erfasst, die u. a. auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben unter Gleichstellung mit den übrigen Arbeitnehmern hindern können (Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 38, und vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 28).

    Das Auswahlkriterium einer hohen Fehlzeitenquote innerhalb eines Jahres kann also offenkundig Arbeitnehmer mit Behinderung benachteiligen, wenn die Abwesenheit vom Arbeitsplatz mit der Behinderung zusammenhängt, und so zu einer mittelbar auf der Behinderung beruhenden Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78 führen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 76, und vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 39).

    Eine sich mittelbar aus einer Behinderung ergebende Benachteiligung greift jedoch nur dann in den Schutzbereich der Richtlinie 2000/78 ein, wenn sie eine Diskriminierung im Sinne von deren Art. 2 Abs. 1 darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2006, Chacón Navas, C-13/05, EU:C:2006:456, Rn. 48, und vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 36).

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Damit beruht sie auch nicht auf einem untrennbar mit dem Alter verbundenen Kriterium (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 37; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30) .
  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Bestimmung eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen der Behinderung im Sinne von Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 schafft, da sie auf einem nicht untrennbar mit der Behinderung verbundenen Kriterium beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 72 und 74, sowie vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 37).
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 4/22 R

    Leistungen zur Weiterführung des Haushalts gemäß dem SGB XII ;

    Denn die Auswirkungen der Adipositas per magna bei der Klägerin stellen eine Behinderung iS des § 2 Abs. 1 SGB IX dar (vgl Europäischer Gerichtshof vom 18.1.2018 - C-270/16 - RdNr 29 f) und sie ist für bestimmte Verrichtungen auf eine Begleitperson oder Assistenz angewiesen.
  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an

    Zum anderen kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Bestimmung oder eine Praxis eine unmittelbare Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 schafft, wenn sie auf einem Kriterium beruht, das nicht untrennbar mit der Behinderung verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 2017, Milkova, C-406/15, EU:C:2017:198, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Januar 2018, Ruiz Conejero, C-270/16, EU:C:2018:17, Rn. 37).
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Damit beruht sie auch nicht auf einem untrennbar mit dem Alter verbundenen Kriterium (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 37; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30) .
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Damit beruht sie auch nicht auf einem untrennbar mit dem Alter verbundenen Kriterium (vgl. EuGH 18. Januar 2018 - C-270/16 - [Ruiz Conejero] Rn. 37; BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2021 - C-485/20

    Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Nach Auffassung von Generalanwalt

  • LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22

    Berechnung des tariflichen Mehrurlaubs - andauernde Erkrankung

  • LAG Saarland, 16.03.2023 - 1 Sa 65/22
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