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   OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 16 U 212/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7588
OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 16 U 212/17 (https://dejure.org/2018,7588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2018 - 16 U 212/17 (https://dejure.org/2018,7588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2018 - 16 U 212/17 (https://dejure.org/2018,7588)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    StVG § 7; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 12
    StVG, StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsquote bei verkehrswidrig abgestelltem Fahrzeug

  • rabüro.de

    Zur Haftungsquote bei Verkehrsunfall zwischen Kfz und einem Kind, das auf dem Gehweg zu nah an der Fahrbahn steht

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit verkehrswidrig abgestelltem Fahrzeug

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Mithaftung des Halter eines verkehrsgefährdend abgestellten Fahrzeugs bei nächtlichem Zusammenstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW des fließenden Verkehrs mit einem rechts verbotswidrig parkenden PKW

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Haftungsfolgen im Parkverbot

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Wer falsch parkt, haftet bei einem Unfall mit

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Wer falsch parkt, haftet bei einem Unfall mit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zusammenstoß mit verbotswidrig geparktem Fahrzeug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsfolgen bei Parken im Parkverbot und Unfall

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Falschparker erhalten Unfallschaden nicht voll erstattet

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Halteverbot geparkt - Stößt ein Auto nachts gegen einen verbotswidrig abgestellten Wagen, kann den Parksünder Mitverschulden treffen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Haftungsfolgen im Parkverbot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision im Parkverbot

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Muss der Eigentümer eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs einen Teil seines Schadens selbst tragen, wenn ein Fahrer mit seinem Fahrzeug dagegen stößt?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Haftungsfolgen im Parkverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsfolgen im Parkverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision im Parkverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mithaftung 25 % bei verbotswidrig geparktem Fahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer seinen Pkw im Dunkeln im Halteverbot abstellt, haftet bei einem Unfall mit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsunfall bei Nacht: Besitzer eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs trifft Mithaftung für Unfallfolgen - Falschparker erhält lediglich 75 % des Schadens ersetzt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Haftungsfolgen beim Parken im Halteverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 863
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 28.09.2021 - 7 U 49/20

    Parken gegen die Fahrtrichtung; Kausalität; Verkehrsverstoß Polizei

    Der aktiv durch Fahren handelnde Verkehrsteilnehmer kann ein verkehrswidrig parkendes Fahrzeug in der Regel wahrnehmen und bei entsprechender Aufmerksamkeit einen Zusammenstoß leicht verhindern (vgl. OLG Frankfurt a.M. Urt. v. 15.3.2018 - 16 U 212/17, Rn. 16, beck-online).

    Demgegenüber kommt eine Mithaftung des Halters des verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges in Betracht, wenn Dunkelheit herrschte oder es für den fließenden Verkehr eine Erschwerung bildete (vgl. zum Ganzen: Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Aufl. 2020, Rn. 288 - 299; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 15.3.2018 - 16 U 212/17, Rn. 17, beck-online: Mithaftung 25 %; LG Mönchengladbach Urt. v. 28.4.2009 - 5 S 159/08, juris, Rn. 10 f.: Mithaftung 25 %; KG Berlin Urt. v. 10.7.1975 - 12 U 592/75, juris, nur Leitsätze: Mithaftung 33 %; OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1998 - 6 U 147/98, juris, Rn. 8 ff.: Mithaftung 1/3).

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