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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26178
OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17 (https://dejure.org/2019,26178)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.05.2019 - 2 U 494/17 (https://dejure.org/2019,26178)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 2 U 494/17 (https://dejure.org/2019,26178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Babybilder

    § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 17 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 2 S 3 UrhG, § 287 ZPO
    Urheberrechtsverletzung: Bemessung des Schadensersatzes bei unzulässiger Nutzung von Babybildern; Abschlag von der Lizenzgebühr bei bloßer Vervielfältigungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des Schadensersatz-Anspruchs bei Urheberrechtsverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 517
  • MMR 2019, 630
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Die Beklagte hätte nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1990, 353, 355- Raubkopien; vgl. auch BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie sowie BGH GRUR 1993, 899 - Dia-Duplikate) deshalb selbst dann eine ungeteilte Lizenz für die Vervielfältigung und Verbreitung erwerben und dafür die übliche, volle Gebühr bezahlen müssen, wenn zwar nur eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts in Rede steht, bei der Vergabe von Rechten auf die Herstellung beschränkte Lizenzen jedoch unüblich sind.

    Rn. 43 Außerdem kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass allein die vom Bundesgerichtshof in seiner Raubkopien-Entscheidung (GRUR 1990, 353) angesprochene, ungeteilte Lizenz in der vorliegenden Konstellation üblich wäre.

    Zwar kommt eine Haftung des Rechtsverletzers auch für gewisse Vorbereitungshandlungen in Betracht, selbst wenn eine vollständige wirtschaftliche Verwertung nicht stattgefunden hat (vgl. BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien).

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02

    Catwalk

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Rn. 42 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellt deshalb in seiner jüngeren Rechtsprechung ebenfalls eindeutiger auf den objektiven Wert der Nutzung ab, wenn eine Schätzung der angemessenen Lizenz vorzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2006, 143 Rn. 28 - Catwalk;… BGH GRUR 2009, 407 Rn. 26, 27 - Whistling for a train).

    Rn. 46 Grundsätzlich besteht eine Schadensersatzhaftung des Schädigers, der das Recht des Urhebers nach § 17 Abs. 1 UrhG verletzt hat, zwar auch für das Anbieten der ohne die erforderliche Lizenz hergestellten Vervielfältigungsstücke (vgl. BGH GRUR 2006, 143 Rn. 19 - Catwalk).

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Die Beklagte hätte nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1990, 353, 355- Raubkopien; vgl. auch BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie sowie BGH GRUR 1993, 899 - Dia-Duplikate) deshalb selbst dann eine ungeteilte Lizenz für die Vervielfältigung und Verbreitung erwerben und dafür die übliche, volle Gebühr bezahlen müssen, wenn zwar nur eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts in Rede steht, bei der Vergabe von Rechten auf die Herstellung beschränkte Lizenzen jedoch unüblich sind.

    Denn es trifft zu, dass der Verletzer das wirtschaftliche Scheitern seiner (beabsichtigten) Nutzungshandlung nicht auf den Rechtsinhaber abwälzen darf (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Rn. 44 Aus denselben Gründen liegt im vorliegenden Falle auch kein einheitlicher Schaden vor (vgl. dazu BGHZ 181, 98 Rn. 68 - Tripp Trapp Stuhl), der es rechtfertigen würde, dass die Beklagte als Gesamtschuldnerin für den durch die Vertriebsaktivitäten der H... & H... GbR entstandenen Lizenzschaden mithaften würde.
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Rn. 42 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellt deshalb in seiner jüngeren Rechtsprechung ebenfalls eindeutiger auf den objektiven Wert der Nutzung ab, wenn eine Schätzung der angemessenen Lizenz vorzunehmen ist (…vgl. BGH GRUR 2006, 143 Rn. 28 - Catwalk; BGH GRUR 2009, 407 Rn. 26, 27 - Whistling for a train).
  • OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07

    Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Schadenersatz, die Herausgabe von Dias und …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Wenn der Verletzer das Recht nur in einem deutlich geringeren Umfang als ein üblicher Lizenznehmer nutzt, ist im Rahmen der vorzunehmenden Schätzung ein entsprechender Abschlag von der üblichen Lizenzgebühr geboten (…Raue aaO., S. 302; vgl. auch OLG Hamburg ZUM-RD 2009, 382 Rn. 86).
  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 148/91

    Keine Privilegierung bei Vervielfältigung auch zum beruflichen Gebrauch - …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Die Beklagte hätte nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1990, 353, 355- Raubkopien; vgl. auch BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie sowie BGH GRUR 1993, 899 - Dia-Duplikate) deshalb selbst dann eine ungeteilte Lizenz für die Vervielfältigung und Verbreitung erwerben und dafür die übliche, volle Gebühr bezahlen müssen, wenn zwar nur eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts in Rede steht, bei der Vergabe von Rechten auf die Herstellung beschränkte Lizenzen jedoch unüblich sind.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 2 U 20/08

    Schadensersatzlizenz wegen Benutzung eines Patents betreffend einen …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Insbesondere im Bereich der sonstigen Immaterialgüterrechte wird die Höhe der angemessenen Lizenz durchaus von Dauer und Intensität der Benutzung abhängig gemacht (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2010 - I-2 U 20/08 Rn. 32 - , juris).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Fehlt es daran, liegt es für die Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem maßgeblichen Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (vgl. BGH GRUR 2019, 292 Rn. 18, 19 - Sportwagenfoto).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2019 - 2 U 494/17
    Gibt es keine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife, ist die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu bemessen, wobei an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen sind (BGH ZUM 2013, 406 Rn. 30 - Einzelbild;… BGH aaO. Rn. 24 - Sportwagenfoto).
  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2012 - 6 O 214/12
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