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   LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18   

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https://dejure.org/2019,32976
LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18 (https://dejure.org/2019,32976)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2019 - 65 S 227/18 (https://dejure.org/2019,32976)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 65 S 227/18 (https://dejure.org/2019,32976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 573 Abs 3 BGB, § 41 AufenthV
    Realisierbarkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters bei fehlendem Visum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenbedarf eines russischen Staatsbürgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne Aufenthaltserlaubnis keine Eigenbedarfskündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung und das fehlende Visum des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung wegen fehlenden Visums des Vermieters zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland - Fehlendes Visum steht Realisierbarkeit des Eigennutzungswunschs entgegen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Aufenthaltserlaubnis keine Eigenbedarfskündigung! (IMR 2020, 17)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
    Dem Zweck genügt wird jedoch, wenn der Kündigungsgrund (als "Kerntatsache") so bezeichnet wird, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann, den Mieter (gegebenenfalls) in die Lage versetzt, seine Verteidigung auf den angegebenen Kündigungsgrund auszurichten (BGH, Urt. v. 23.09.2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, [3369], beck-online).

    Unabhängig davon beträfe ein noch vager, zeitlich unbestimmter Nutzungswunsch unter dem Gesichtspunkt der Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches in Abgrenzung zur "Vorratskündigung" die materielle Wirksamkeit der Kündigung (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2015, aaO, NJW 2015, 3368, [3370], beck-online).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt ein noch unbestimmtes Interesse einer möglichen späteren Nutzung (noch) nicht die Kündigung wegen Eigenbedarfs vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (BGH, Urt. v. 23.09.2015, aaO, NJW 2015, 3368, [3370]).

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
    Tatsachen, die der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, können auf Verlangen des Mieters auch noch im Prozess nachgeschoben werden (BGH, Urteil vom 27.6. 2007 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, vgl. zu alledem: MüKoBGB/Häublein, 7. Aufl. 2016, BGB § 573 Rn. 94ff.; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht, 14. Aufl. 2019, BGB § 573 Rn. 218; BeckOK MietR/Siegmund, 16. Ed. 1.6.2019, BGB § 573 Rn. 76ff., jew. mwN).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießt der vertragstreue Mieter einen weitreichenden Schutz gegen einen Verlust seiner Wohnung, der nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters begründet ist (BVerfG, Beschl. v. 26.05.1993 - 1 BvR 208/93, NJW 1993, 2035, [2036]).
  • LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15

    Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich der Durchführung von

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe gelten in besonderem Maße im Rahmen der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (vgl. Kammer, Urt. v. Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15, WuM 2016, 282, nach juris Rn. 22f., mwN), hier dem des "Benötigens"; die Kammer geht zugunsten des Klägers davon aus, dass er in den Grundrechtsschutz nach dem Grundgesetz - hier Art. 14 GG - einbezogen ist.
  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91

    Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip durch Versagung von

    Auszug aus LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
    Es genügt nicht, wenn im Kündigungsschreiben lediglich der Gesetzeswortlaut oder das Kündigungsinteresse ("wegen Eigenbedarfs") mitgeteilt wird (BVerfG, Beschl. vom 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91, NJW 1992, 1379, nach beck-online; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht, 14. Aufl. 2019, BGB § 573 Rn. 217), denn der Mieter erhielte damit nicht - dem Zweck der Begründungspflicht entsprechend - die erforderlichen Informationen, die es ihm ermöglichen, sich frühzeitig Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BT-Drs. VI/1549, 6f. [zu § BGB § 556a aF]; BT-Drs. 14/4553, 66).
  • LG Berlin, 29.06.2021 - 65 S 344/20

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummietvertrag: Darlegung eines ernsthaften

    Der Nutzungswunsch muss vielmehr in einem zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen und sich so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung besteht; sogen. Vorratskündigungen sind unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 23.08.1990 - 1 BvR 440/90, nach juris Rn. 3; BGH, Urt. v. 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, nach juris Rn. 19; Urt. v. 23.09.2015 - VIII ZR 2015, NJW 2015, 3368, [3370]; Kammer, Beschl. v. 03.07.2019 - 65 S 227/18, juris Rn. 18, BeckOK MietR/Siegmund, 24. Ed. 1.5.2021, BGB § 573 Rn. 35).
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