Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
CHD-Vorsorgevertrag
§ 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 2 Abs 1 Nr 5 UWG, § 2 Abs 3a UWG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG
Irreführende Angaben zur Rechtsgrundlage der Kündigung eines CHD-Vorsorgesparplans - CHD-Vorsorgevertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 313
Außerordentliche Kündigung eines Riester-Versorgungssparplans - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.01.2018 - 416 HKO 196/17
- OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 317
- VersR 2020, 927
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17
Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
Eine gegenüber Verbrauchern unter ausdrücklichem Hinweis auf § 313 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausgesprochene außerordentliche Kündigung eines mit diesen zum Zwecke einer sogenannten Riester-Rente abgeschlossenen Versorgungssparplans verstehen die Verbraucher nach den Umständen lediglich als eine geäußerte Rechtsansicht ohne Feststellungscharakter, also als eine bloße Meinungsäußerung, was der Annahme einer Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG entgegensteht (Anschluss an BGH, GRUR 2019, 754 - Prämiensparverträge).Rn. 31 Der Bundesgerichtshof hat dies jüngst für einen Fall entschieden, in dem es um die Kündigung von Prämiensparverträgen ging (BGH, Urt. v. 25.04.2019, I ZR 93/17, GRUR 2019, 754 = WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge).
- EuGH, 16.04.2015 - C-388/13
UPC Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 16.05.2015 - C-388/13 - klargestellt, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher als irreführende Geschäftspraxis im Sinne der UGP-Richtlinie einzustufen sei.Die im Übrigen von dem Kläger angeführten Entscheidungen des BGH (GRUR 2017, 1144 - Reisewerte) und des EuGH (GRUR 2015, 600 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde/UPC) betreffen andere Sachverhalte, die mit dem Sachverhalt in der vorliegenden Sache nicht vergleichbar sind.
- BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11
Standardisierte Mandatsbearbeitung
Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
Eine geschäftliche Handlung kann auch in einem Verhalten liegen, das sich auf die geschäftliche Entscheidung von Verbrauchern im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses auswirkt (…BGH, a.a.O., Rn. 19f. - Prämiensparverträge; BGH, GRUR 2013, 945, Rn. 17 f., 26 - Standardisierte Mandatsbearbeitung). - BGH, 04.05.2017 - I ZR 113/16
Beginn der Verjährung eines Anspruchs auf Einlösung eines Reisewertguthabens - …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
Die im Übrigen von dem Kläger angeführten Entscheidungen des BGH (GRUR 2017, 1144 - Reisewerte) und des EuGH (GRUR 2015, 600 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde/UPC) betreffen andere Sachverhalte, die mit dem Sachverhalt in der vorliegenden Sache nicht vergleichbar sind. - LG Hamburg, 24.01.2018 - 416 HKO 196/17
Wettbewerbsverstoß: Äußerung einer Rechtsansicht hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
Rn. 24 das am 24.01.2018 verkündete Urteil der 16. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg (Az 416 HKO 196/17) im Kostenpunkt aufzuheben und im Übrigen wie folgt abzuändern:.
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