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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52269
OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18 (https://dejure.org/2019,52269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2019 - 3 U 40/18 (https://dejure.org/2019,52269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2019 - 3 U 40/18 (https://dejure.org/2019,52269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    CHD-Vorsorgevertrag

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 2 Abs 1 Nr 5 UWG, § 2 Abs 3a UWG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG
    Irreführende Angaben zur Rechtsgrundlage der Kündigung eines CHD-Vorsorgesparplans - CHD-Vorsorgevertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 313
    Außerordentliche Kündigung eines Riester-Versorgungssparplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 317
  • VersR 2020, 927
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
    Eine gegenüber Verbrauchern unter ausdrücklichem Hinweis auf § 313 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausgesprochene außerordentliche Kündigung eines mit diesen zum Zwecke einer sogenannten Riester-Rente abgeschlossenen Versorgungssparplans verstehen die Verbraucher nach den Umständen lediglich als eine geäußerte Rechtsansicht ohne Feststellungscharakter, also als eine bloße Meinungsäußerung, was der Annahme einer Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG entgegensteht (Anschluss an BGH, GRUR 2019, 754 - Prämiensparverträge).

    Rn. 31 Der Bundesgerichtshof hat dies jüngst für einen Fall entschieden, in dem es um die Kündigung von Prämiensparverträgen ging (BGH, Urt. v. 25.04.2019, I ZR 93/17, GRUR 2019, 754 = WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge).

  • EuGH, 16.04.2015 - C-388/13

    UPC Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 16.05.2015 - C-388/13 - klargestellt, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher als irreführende Geschäftspraxis im Sinne der UGP-Richtlinie einzustufen sei.

    Die im Übrigen von dem Kläger angeführten Entscheidungen des BGH (GRUR 2017, 1144 - Reisewerte) und des EuGH (GRUR 2015, 600 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde/UPC) betreffen andere Sachverhalte, die mit dem Sachverhalt in der vorliegenden Sache nicht vergleichbar sind.

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
    Eine geschäftliche Handlung kann auch in einem Verhalten liegen, das sich auf die geschäftliche Entscheidung von Verbrauchern im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses auswirkt (…BGH, a.a.O., Rn. 19f. - Prämiensparverträge; BGH, GRUR 2013, 945, Rn. 17 f., 26 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 113/16

    Beginn der Verjährung eines Anspruchs auf Einlösung eines Reisewertguthabens - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
    Die im Übrigen von dem Kläger angeführten Entscheidungen des BGH (GRUR 2017, 1144 - Reisewerte) und des EuGH (GRUR 2015, 600 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde/UPC) betreffen andere Sachverhalte, die mit dem Sachverhalt in der vorliegenden Sache nicht vergleichbar sind.
  • LG Hamburg, 24.01.2018 - 416 HKO 196/17

    Wettbewerbsverstoß: Äußerung einer Rechtsansicht hinsichtlich der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18
    Rn. 24 das am 24.01.2018 verkündete Urteil der 16. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg (Az 416 HKO 196/17) im Kostenpunkt aufzuheben und im Übrigen wie folgt abzuändern:.
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