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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16668
OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19 (https://dejure.org/2020,16668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2020 - 15 U 124/19 (https://dejure.org/2020,16668)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2020 - 15 U 124/19 (https://dejure.org/2020,16668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Affiliate-Link

    § 5 Abs 1 UWG, § 5a Abs 6 UWG
    Irreführende Werbung: Nichtkenntlichmachen eines Affiliate-Verhältnisses bei einem redaktionell gestalteten Produktvergleich; Darlegungs- und Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Produktvergleich eines Affiliates ist keine unzulässige Testwerbung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Affiliate-Auftritt: Subjektiver Online-Produktvergleich ist keine unerlaubte Testwerbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 328
  • MMR 2020, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • LG Hamburg, 23.08.2018 - 312 O 317/18
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 23.8.2018, 312 O 317/18, wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

    Rn. 4 Mit Beschluss vom 23.08.2018 hat das Landgericht Hamburg, 312 O 317/18, im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet, dass es die Antragsgegnerin zu unterlassen habe, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit Produktvergleichen für Matratzen zu werben, wenn dies geschieht wie unter www.m....de wie in den Anlagen AS 1, AS 2 und AS 3 dargelegt.

    Rn. 21 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.11.2018, 403 HKO 141/18, abzuändern, den Beschluss - einstweilige Verfügung - des Landgerichts Hamburg vom 23.8.2018, 312 O 317/18, aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Rn. 54 In dieser Annahme ist der Antragstellerin zwar grundsätzlich zuzustimmen, jedenfalls dann, wenn es sich um einen eindeutig und rein werbenden Inhalt handelt, der schlichtweg keinen anderen Zweck als die Anpreisung der Waren des Advertisers haben kann - wie in den Werbe-E-Mails, die den zitierten Entscheidungen des KG Berlin (etwa GRUR-RR 2018, 78-81 - Spam-Krokodil) zu Grunde lagen.

    (vgl. KG Berlin, GRUR-RR 2018, 78-81, Rn. 47 - Spam-Krokodil).

  • LG Hamburg, 22.11.2018 - 403 HKO 141/18
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.11.2018, 403 HKO 141/18, abgeändert.

    Rn. 21 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.11.2018, 403 HKO 141/18, abzuändern, den Beschluss - einstweilige Verfügung - des Landgerichts Hamburg vom 23.8.2018, 312 O 317/18, aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Dies hat der BGH für Affiliate-Partner bejaht: Unterhält ein Unternehmen ein Werbepartnerprogramm, bei dem seine Werbepartner auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellen, so sind diese Werbepartner jedenfalls dann als Beauftragte des Unternehmens i.S. von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen, wenn ihnen für jeden Besucher, der über diesen Link zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird (BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - I ZR 109/06 -, 2. LS, juris - Partnerprogramm).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (vgl. BGHZ 156, 126, 131, bei juris Rz. 19 - Farbmarkenverletzung I).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Im Anwendungsbereich des UWG begründet § 12 Abs. 2 UWG eine tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH GRUR 2000, 151 (152) - Späte Urteilsbegründung).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08

    Änderung der Voreinstellung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Beauftragter im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG kann auch ein selbständiges Unternehmen sein, das in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in der Weise eingegliedert ist, dass der Erfolg seiner Geschäftstätigkeit dem Betriebsinhaber zugutekommt, wenn diesem ein bestimmender und durchsetzbarer Einfluss auf die beanstandete Tätigkeit eingeräumt ist oder doch ohne weiteres hätte eingeräumt werden können (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 174/08 -, Rn. 11, 15, juris - Änderung der Voreinstellung III).
  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18

    Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (…OLG Hamburg, WRP 2013, 196 ff. Rn. 28; WRP 2019, 917 ff. Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2018 - 2 U 99/17

    Verblindung von Warentests - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei der Werbung mit …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    So darf z.B. nicht der Eindruck erzeugt werden, der Test stamme von einem neutralen Institut, obwohl der Testveranstalter vom Anbieter des Produkts wirtschaftlich abhängig ist oder von diesem vor Durchführung des Vergleichstests Zuwendungen erhalten hat (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 69 ff., 73 m. w. N. ; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Juni 2019 - 2 U 40/18 -, Rn. 78, juris).
  • OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06

    Einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung: Verfügungsgrund bei längerer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
    Vielmehr sind nach ständiger Rechtsprechung der Hamburger Gerichte, die keine starren Regelfristen anwenden, jeweils die Umstände des Einzelfalles zu würdigen, wobei eine längere Untätigkeit des Unterlassungsgläubigers dringlichkeitsschädlich ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 07. Februar 2007 - 5 U 140/06 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18

    Unterlassung Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz

  • OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11

    Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor - Heilmittelwerbung: Darlegungs- und …

  • OLG Hamburg, 12.10.2023 - 3 U 60/22

    Weihrauchextrakt

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres vorprozessualen und prozessualen Verhaltens geboten (vgl. bereits zum UWG: Senat…, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 , GRUR-RS 2019, 9190 Rn. 24; Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 16.04.2020 - 15 U 124/19 , GRUR-RS 2020, 6424 Rn. 26).
  • LG Berlin II, 14.08.2025 - 93 O 69/24

    Darm fein - Zulässigkeit einer Werbung für Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel …

    Angesichts der von dem Kläger vorgetragenen Anhaltspunkte für ihre Mitverantwortlichkeit war es der Beklagten auch zumutbar, nähere Angaben zu machen statt sich darauf zu beschränken ihre Verantwortlichkeit für die Internetseite schlicht in Abrede zu stellen (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2021, 450; OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 328, beck-online; LG Hamburg, Urteil vom 07.10.2021 - 327 O 407/19, beck-online).
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