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   BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19   

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https://dejure.org/2020,32867
BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19 (https://dejure.org/2020,32867)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2020 - XI ZR 162/19 (https://dejure.org/2020,32867)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2020 - XI ZR 162/19 (https://dejure.org/2020,32867)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 VSBG, § 36 Abs 2 Nr 1 VSBG, § 36 Abs 2 Nr 2 VSBG, § 2 Abs 1 UKlaG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 12 UKlaG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erscheinen von Informationen eines Unternehmers auf seiner Webseite und Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund Verwendung

  • rewis.io

    Informationen über alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen bei Unterhaltung einer Website und Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Betriebs-Berater

    Streitbeilegungsverfahren - Angabe der Informationen nach dem VSBG auf Unternehmer-Webseite und in AGB

  • Anwaltsblatt

    § 36 VSBG, § 2 UKlaG
    Hinweispflichten für Anwaltskanzleien nach dem VSBG: Website und AGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Synchronität der Informationspflichterfüllung auf Website und in AGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VSBG § 36; UKlaG § 2; Richtlinie 2013/11/EU Art. 13 Abs. 2
    Informationspflicht des Unternehmers über Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren auf seiner Webseite und in den AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VSBG § 36 Abs. 1; VSBG § 36 Abs. 2 Nr. 1-2
    Erscheinen von Informationen eines Unternehmers auf seiner Webseite und Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund Verwendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Angaben zur Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren sowohl auf der Webseite als auch in den AGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationen einer Bank zum Streitbeilegungsverfahren: Zur Angabepflicht auf der Webseite und in den AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Information über alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen nach § 36 VSBG muss sowohl auf Website und in den AGB vorgehalten werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Streitbeilegungsverfahren in Impressum und AGB

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren: Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG auf Internetseite und in AGB

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren: Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG auf Internetseite und in AGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kumulative Informationspflichten zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Informationen zur Streitbeilegung in den AGB erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1443
  • ZIP 2020, 2289
  • MDR 2020, 1455
  • VersR 2020, 1603
  • WM 2020, 2115
  • MMR 2020, 842
  • MIR 2020, Dok. 080
  • DB 2020, 2463
  • AnwBl 2021, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.06.2020 - C-380/19

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Vorlage zur

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19
    a) Das Berufungsgericht hat im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG bereits dadurch verwendet, dass sie diese auf ihrer Webseite bereitstellt, ohne dass es darauf ankommt, ob die Webseite zum Abschluss von Verbraucherverträgen genutzt wird (vgl. EuGH, WM 2020, 1302 Rn. 28 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände; vgl. zu § 1 UKlaG Ulmer/Brandner/Hensen/Witt, AGB-Recht, 12. Aufl., § 1 UKlaG Rn. 24; a.A. zu § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 18. Dezember 2017 - 3 U 184/17, n.V. Umdruck S. 7; LG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2018 - 12 O 131/17, n.V. Umdruck S. 4).

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (nachfolgend Gerichtshof) nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, beschränkt Art. 13 Richtlinie 2013/11/EU die darin vorgesehene Informationspflicht nicht auf die Fälle, in denen der Unternehmer die Verträge mit den Verbrauchern über seine Webseite abschließt (EuGH, WM 2020, 1302 Rn. 28 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände).

    Wie der Gerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, bestimmt Art. 13 Abs. 2 Richtlinie 2013/11/EU, der durch § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG umgesetzt worden ist (vgl. BR-Drucks. 258/15, S. 41, 91; BT-Drucks. 18/5089, S. 36, 74), dass die Informationen "in" den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt werden (EuGH, WM 2020, 1302 Rn. 24 ff. - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände).

    Ein solches Verständnis entspricht zudem dem Willen des Gesetzgebers, nach dem die Pflichten aus § 36 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VSBG kumulativ zu erfüllen sind (BR-Drucks. 258/15, S. 92; BT-Drucks. 18/5089, S. 75), und ist unionsrechtskonform (vgl. EuGH, WM 2020, 1302 Rn. 29 f. - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände).

  • BGH, 10.09.2019 - XI ZR 7/19

    Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19
    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten findet seine Rechtsgrundlage in § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 UWG (Senatsurteile vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 41, vom 9. Mai 2017 - XI ZR 308/15, BGHZ 215, 23 Rn. 55 und vom 10. September 2019 - XI ZR 7/19, BGHZ 223, 130 Rn. 27) und wird der Höhe nach von der Revision nicht angegriffen.
  • KG, 14.02.2019 - 23 U 158/18

    Kontrollklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19
    Das Berufungsgericht hat seine unter anderem in WM 2019, 966 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19
    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten findet seine Rechtsgrundlage in § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 UWG (Senatsurteile vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 41, vom 9. Mai 2017 - XI ZR 308/15, BGHZ 215, 23 Rn. 55 und vom 10. September 2019 - XI ZR 7/19, BGHZ 223, 130 Rn. 27) und wird der Höhe nach von der Revision nicht angegriffen.
  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 308/15

    Formularklausel betreffend eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens zu zahlende

    Auszug aus BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19
    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten findet seine Rechtsgrundlage in § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 UWG (Senatsurteile vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 41, vom 9. Mai 2017 - XI ZR 308/15, BGHZ 215, 23 Rn. 55 und vom 10. September 2019 - XI ZR 7/19, BGHZ 223, 130 Rn. 27) und wird der Höhe nach von der Revision nicht angegriffen.
  • BGH, 29.06.2021 - XI ZR 19/20

    Darstellung der Konditionen für Überziehungskredite auf der Internetseite einer

    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten findet seine Rechtsgrundlage in § 5 UKlaGi.V.m. § 12 Abs. 1 UWG (Senatsurteile vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 41 und vom 22. September 2020 - XI ZR 162/19, WM 2020, 2115 Rn. 19 mwN) und wird der Höhe nach von der Revision nicht angegriffen.
  • OLG Koblenz, 05.01.2022 - 2 W 427/21

    Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Verstößen gegen ein rechtskräftiges

    Dementsprechend werden AGB bereits dadurch verwendet, dass sie auf der Webseite des Verwenders bereitgestellt werden, ohne dass es darauf ankommt, ob die Webseite zum Abschluss von Verbraucherverträgen genutzt wird (BGH, Urteil vom 22. September 2020 - XI ZR 162/19 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Koblenz, 13.10.2021 - 2 U 279/21

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln in AGB Unangemessene Benachteiligung von

    Dementsprechend werden AGB bereits dadurch verwendet, dass sie auf der Webseite des Verwenders bereitgestellt werden, ohne dass es darauf ankommt, ob die Webseite zum Abschluss von Verbraucherverträgen genutzt wird (BGH, Urteil vom 22. September 2020 - XI ZR 162/19 -, Rn. 14, juris).
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