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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 2-06 O 87/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,53423
LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 2-06 O 87/20 (https://dejure.org/2020,53423)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.11.2020 - 2-06 O 87/20 (https://dejure.org/2020,53423)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. November 2020 - 2-06 O 87/20 (https://dejure.org/2020,53423)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 87/20
    Die Frage der Unverhältnismäßigkeit im Sinne von § 18 Abs. 3 MarkenG ist deshalb unter umfassender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch;… BGH, GRUR 2013, 1161 Rn. 46 - Hard Rock Cafe).

    So sind unter Berücksichtigung des generalpräventiven Zwecks der Vorschrift das Vernichtungsinteresse des Inhabers der Marke und das Erhaltungsinteresse des Verletzers abzuwägen (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch).

    In die Abwägung einzubeziehen ist ferner die Schuldlosigkeit oder der Grad des Verschuldens des Verletzers (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch).

    Im Rahmen der Abwägung ist außerdem die Schwere des Eingriffs in das Markenrecht (unmittelbare Übernahme oder Verletzung im Randbereich), der Umfang des bei der Vernichtung für den Verletzer entstehenden Schadens im Vergleich zu dem durch die Verletzung eingetretenen wirtschaftlichen Schaden des Rechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch;… BGH, GRUR 2006, 504 Rn. 52 - Parfümtestkäufe) und Besonderheiten der Beschaffenheit der Ware (…BGH, GRUR 2019, 518 Rn. 21 - Curapor) einzubeziehen.

    Neben diesen Gesichtspunkten kann auch die Frage von Bedeutung sein, ob im Einzelfall ein milderes Mittel zur Beseitigung der Störung, etwa die sichere und dauerhafte Entfernung der widerrechtlichen Kennzeichnung, zur Verfügung steht (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch;… BGH, GRUR 2019, 518 Rn. 21 - Curapor).

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15

    Curapor - Markenrechtsverletzung: Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nach …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 87/20
    Insbesondere bei schuldlosem Handeln des Verletzers werden bei der Abwägung, ob und durch welche Maßnahmen dem Gebot der Beseitigung des rechtsverletzenden Zustands auf andere Weise genügt ist, aus verfassungsrechtlichen Gründen entsprechend geringere Anforderungen zu stellen sein (BGH, GRUR 2019, 518 Rn. 21 - Curapor).

    Im Rahmen der Abwägung ist außerdem die Schwere des Eingriffs in das Markenrecht (unmittelbare Übernahme oder Verletzung im Randbereich), der Umfang des bei der Vernichtung für den Verletzer entstehenden Schadens im Vergleich zu dem durch die Verletzung eingetretenen wirtschaftlichen Schaden des Rechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch;… BGH, GRUR 2006, 504 Rn. 52 - Parfümtestkäufe) und Besonderheiten der Beschaffenheit der Ware (BGH, GRUR 2019, 518 Rn. 21 - Curapor) einzubeziehen.

    Neben diesen Gesichtspunkten kann auch die Frage von Bedeutung sein, ob im Einzelfall ein milderes Mittel zur Beseitigung der Störung, etwa die sichere und dauerhafte Entfernung der widerrechtlichen Kennzeichnung, zur Verfügung steht (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; BGH, GRUR 2019, 518 Rn. 21 - Curapor).

    Da die Bestimmung des § 18 Abs. 3 MarkenG auf die Unverhältnismäßigkeit im Einzelfall abstellt, können die genannten Umstände ein mehr oder weniger starkes Gewicht haben, eine schematische Prüfung verbietet sich (BGH, GRUR 2019, 518 Rn. 21 - Curapor).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 87/20
    Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass die Versendung des Abschlussschreibens erforderlich war und dem mutmaßlichen Willen des Beklagten entsprach (BGH, GRUR 2015, 822 Rn. 15. - Kosten für Abschlussschreiben II).

    a) Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das kostenauslösende Abschlussschreiben nur erforderlich und entspricht nur dem mutmaßlichen Willen des Schuldners, wenn der Gläubiger dem Schuldner zuvor eine angemessene Zeit gewährt hat, um die Abschlusserklärung unaufgefordert von sich aus abgeben zu können (BGH, GRUR 2015, 822 Rn. 17 - Kosten für Abschlussschreiben II; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2003, 294).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 87/20
    aa) Die Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Waren gemäß § 18 Abs. 1 MarkenG hat über die Folgenbeseitigung hinaus eine Art Sanktionscharakter und ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum in besonderem Maße dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen (BGH, GRUR 2006, 504 Rn. 52 - Parfümtestkäufe).

    Im Rahmen der Abwägung ist außerdem die Schwere des Eingriffs in das Markenrecht (unmittelbare Übernahme oder Verletzung im Randbereich), der Umfang des bei der Vernichtung für den Verletzer entstehenden Schadens im Vergleich zu dem durch die Verletzung eingetretenen wirtschaftlichen Schaden des Rechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; BGH, GRUR 2006, 504 Rn. 52 - Parfümtestkäufe) und Besonderheiten der Beschaffenheit der Ware (…BGH, GRUR 2019, 518 Rn. 21 - Curapor) einzubeziehen.

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 87/20
    Die Frage der Unverhältnismäßigkeit im Sinne von § 18 Abs. 3 MarkenG ist deshalb unter umfassender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; BGH, GRUR 2013, 1161 Rn. 46 - Hard Rock Cafe).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 87/20
    Die Ausgestaltung ist ohne Weiteres geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft hinzuweisen (BGH, GRUR 2016, 730, Rn. 33 m.w.N. - Herrnhuter Stern).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 87/20
    Dem Fehlen eines Vernichtungsanspruchs im UWG liegt nämlich der Gedanke zugrunde, dass die Nachahmung einer Ware eines Mitbewerbers gemäß § 4 Nr. 3 UWG für sich noch nicht wettbewerbswidrig ist; erst die Verbreitung führt zur Wettbewerbswidrigkeit, wenn - wie hier - ein Unlauterkeitselement bejaht werden kann (BGH, GRUR 1999, 923, 928 - Tele-Info-CD).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2026 - 6 U 14/25

    Vernichtung markenverletzender Gegenstände

    Zu Recht verweist das Landgericht außerdem auf die auch vorliegend greifende Abwägungssituation, dass trotz des hohen Werts des Fahrzeugs eine Vernichtung dann verhältnismäßig ist, wenn dieses ein unzulässiger Nachbau eines Originals darstellt und deshalb die Gefahr besteht, dass im Falle des Weiterverkaufs ein Erwerber erneut verletzende Zeichen aufbringt (vgl. LG Frankfurt, Urteil v. 25.11.2020 - 2-06 O 87/20, GRUR-RS 2020 - 46879).
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