Markengesetz
| Teil 2 - Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
| Abschnitt 3 - Schutzinhalt; Rechtsverletzungen (§§ 14 - 19d) |
(1) 1Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen. 2Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur widerrechtlichen Kennzeichnung der Waren gedient haben.
(2) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch nehmen.
(3) 1Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. 2Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2008 | Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums | 07.07.2008 |
anspruch, Schadensersatz-
anspruch § 14aWaren unter zollamtlicher Überwachung § 15Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungs-
anspruch, Schadensersatz-
anspruch § 16Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken § 17Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter § 18Vernichtungs- und Rückrufansprüche § 19Auskunftsanspruch § 19aVorlage-
und Besichtigungs-
ansprüche § 19bSicherung von Schadensersatz-
ansprüchen § 19cUrteils-
bekanntmachung § 19dAnsprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
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Rechtsprechung zu § 18 MarkenG
306 Entscheidungen zu § 18 MarkenG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 18.06.2026 - 2 U 61/25
Rotorelemente II
- BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15
Curapor - Markenrechtsverletzung: Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nach ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 21.01.2015 - 34 O 49/14
- OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des ...
- BGH, 22.10.2025 - I ZR 220/24
LA BIOSTHETIQUE
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 07.11.2024 - 20 U 30/24
Ansprüche wegen des prestigebeeinträchtigenden Onlinevertriebs von ...
- OLG Düsseldorf, 07.11.2024 - 20 U 30/24
- OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
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- OLG Hamburg, 06.03.2025 - 5 U 2/24
Rückrufansprüche und Vertragsstrafeansprüche wegen einer Verletzung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 05.12.2023 - 406 HKO 29/23
Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb nachgeahmter Markenuhren im ...
- LG Hamburg, 05.12.2023 - 406 HKO 29/23
- OLG Hamburg, 24.11.2023 - 5 W 23/23
VW im Kreis - Markenrechtswidrige Bewerbung für den chinesischen Markt bestimmter ...
Querverweise
Auf § 18 MarkenG verweisen folgende Vorschriften:
- Markengesetz (MarkenG)
- Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz
- Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
- Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
- § 117 (Ausschluss von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung)
- Unionsmarken
- § 119 (Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes)
- Geographische Herkunftsangaben
- Schutz geographischer Herkunftsangaben
- § 128 (Ansprüche wegen Verletzung)
- Schutz von geografischen Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411
- § 135 (Ansprüche wegen Verletzung)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)