Markengesetz
Teil 2 - Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31) |
Abschnitt 3 - Schutzinhalt; Rechtsverletzungen (§§ 14 - 19d) |
(1) 1Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen. 2Satz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur widerrechtlichen Kennzeichnung der Waren gedient haben.
(2) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf Rückruf von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch nehmen.
(3) 1Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. 2Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2008 | Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums | 07.07.2008 |
anspruch, Schadensersatz-
anspruch § 14aWaren unter zollamtlicher Überwachung § 15Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungs-
anspruch, Schadensersatz-
anspruch § 16Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken § 17Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter § 18Vernichtungs- und Rückrufansprüche § 19Auskunftsanspruch § 19aVorlage-
und Besichtigungs-
ansprüche § 19bSicherung von Schadensersatz-
ansprüchen § 19cUrteils-
bekanntmachung § 19dAnsprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
Rechtsprechung zu § 18 MarkenG
256 Entscheidungen zu § 18 MarkenG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15
Sanktionscharakter der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 21.01.2015 - 34 O 49/14
- OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des ...
- OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
HD+ - Keine Erschöpfung bei Inverkehrbringen eines ursprünglichen Kombi-Produkts ...
- OLG Hamburg, 20.01.2022 - 5 U 43/19
Glen Buchenbach - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch einer ...
- BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15
Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über ...
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 56/19
HEITEC III - Verwirkung von Ansprüchen wegen einer Verletzung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.07.2020 - I ZR 56/19
HEITEC II
- BGH, 23.07.2020 - I ZR 56/19
- OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")
- OLG Frankfurt, 29.10.2015 - 6 U 96/15
Markenverletzung: Unterscheidungskraft und Schutzumfang einer Marke mit ...
Querverweise
Auf § 18 MarkenG verweisen folgende Vorschriften:
- Markengesetz (MarkenG)
- Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz
- Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
- Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
- § 117 (Ausschluss von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung)
- Unionsmarken
- § 119 (Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes)
- § 128 (Ansprüche wegen Verletzung)
- Geographische Herkunftsangaben
- Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- § 135 (Ansprüche wegen Verletzung)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)