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Rechtsprechung
   LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14862
LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19 (https://dejure.org/2021,14862)
LG München I, Entscheidung vom 01.06.2021 - 33 O 12734/19 (https://dejure.org/2021,14862)
LG München I, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 33 O 12734/19 (https://dejure.org/2021,14862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 4 Nr. 3 lit. a, Nr. 4; LMIV Art. 8 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 lit. b; MarkenG § 26 Abs. 1
    Wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Auseinandersetzung um die Nutzung der Marke "Butterfinger" für einen Schokoriegel

  • kanzlei.biz

    Ferrero hat kein Alleinrecht an Butterfinger-Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per se rechtsmissbräuchlich

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Schokoriegel: Richtig vermarktet, falsch verpackt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anmeldung einer im Ausland bekannten Marke für Schokoriegel als Marke nicht per se bösgläubig - nahezu identische Aufmachung des Produkts unlautere Nachahmung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Schokoriegel "Butterfinger" darf in anderer Verpackung weiter verkauft werden - Schokoriegel "Butterfinger" darf in anderer Verpackung weiter verkauft werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anmeldung von bekannten Inlands-Marken im Ausland nicht per se rechtsmissbräuchlich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per se rechtsmissbräuchlich

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Ferrero vs. Néstle - Kein Alleinrecht an Schokoriegel-Marke "Butterfinger"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfall der beim DPMA eingetragenen Wortmarke "Butterfinger"

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (31)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Rn. 81 Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (…vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS; BGH GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).

    Daher ist die Annahme einer Unlauterkeit nicht allein durch den eigenen Benutzungswillen ausgeschlossen (…vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS; BGH GRUR 2008, 621 Rn. 32 - AKADEMIKS).

    In diesem Zeitpunkt war der Beklagten aufgrund vorangegangener Korrespondenz mit der Firma N. (Schreiben, Anlagen B 8 und B 9, Anlage K 70) positiv bekannt, dass diese jedenfalls in Deutschland (zum Territorialitätsgrundsatz vgl. nur BGH GRUR 2008, 621 - Akademiks, Rn. 21) keinen weiteren Verkauf ihres vorwiegend in den USA vertriebenen Schokoladenriegels unter dem Zeichen "Butterfinger" beabsichtigte.

    Nur wenn zur Kenntnis von der Benutzung besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Anmelders als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, steht der markenrechtliche Territorialitätsgrundsatz der Anwendung des UWG nicht entgegen (BGH GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Rn. 80 Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen (…vgl. BGH GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal; BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS).

    Rn. 81 Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS;… BGH GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS).

    Daher ist die Annahme einer Unlauterkeit nicht allein durch den eigenen Benutzungswillen ausgeschlossen (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS;… BGH GRUR 2008, 621 Rn. 32 - AKADEMIKS).

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung …

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Zwar ist zur Geltendmachung von ergänzendem wettbewerblichem Leistungsschutz grundsätzlich nur der Hersteller des Originals, also derjenige, der das Produkt in eigener Verantwortung herstellt oder von einem Dritten herstellen lässt und über das Inverkehrbringen entscheidet, berechtigt; das wettbewerbsrechtlich geschützte Leistungsergebnis ist nicht wie ein Immaterialgut übertragbar (BGH GRUR 2016, 730 Rn. 21 f. - Herrnhuter Stern).

    Im Falle von Produktionskontinuität, also dann, wenn ein anderer Hersteller die Produktion des Originalprodukts mit Zustimmung des ursprünglichen Herstellers übernimmt, kann aber der Nachfolger im Produktionsprozess an die Stelle des Herstellers treten und die Ansprüche aus § 4 Nr. 3 UWG in seiner Person neu entstehen (BGH GRUR 2016, 730 Rn. 22 f. - Herrnhuter Stern).

    Keine Auskunft kann die Klägerin aber hinsichtlich der Person des Herstellers und der Menge der hergestellten Waren verlangen, weil nicht die Unterlassung der Herstellung der Nachahmung verlangt werden kann (BGH GRUR 2016, 730 Rn. 75 - Herrnhuter Stern).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Rn. 80 Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal;… BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS).

    (…vgl. BGH GRUR 2015, 1214 Rn. 58 - Goldbären; GRUR 2009, 780 Rn. 18 - Ivadal;… EuGH GRUR 2009, 763 Rn. 37 ff., 53 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth).

    Die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Behinderung aufgrund Anmeldung einer Sperrmarke kommt nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH GRUR 2009, 780 Rn. 13 - Ivadal) bereits deshalb nicht in Betracht, weil es an der Ähnlichkeit der von der Marke geschützten Waren und denjenigen Waren, für die der Vorbenutzer einen schutzwürdigen Besitzstand im Ausland geltend macht fehlt.

  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Rn. 67 IV. Die angegriffene Marke DE 30 2010 056 026 "Butterfinger" war teilweise wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang gem. §§ 55 Abs. 1, 49 Abs. 1 MarkenG für verfallen zu erklären, weil der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. nun BGH GRUR 2021, 736 Rn. 22 - STELLA im Anschluss an EuGH GRUR 2020, 1301 - Ferrari/DU [testarossa]) der Nachweis einer rechtserhaltenden Benutzung nicht gelungen ist.

    Rn. 73 3. Soweit die Beklagte mit dem Vertrieb des Schokoladenriegels unter dem Zeichen "Butterfinger", wie aus Anlage K 13 ersichtlich, Benutzungshandlungen behauptet und durch aussagekräftige Unterlagen zur Überzeugung der Kammer auch nachweist, sind diese geeignet, eine rechtserhaltende Benutzung im maßgeblichen Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Erhebung der vorliegenden Klage (vgl. BGH GRUR 2021, 736 Rn. 12 - STELLA) für die beanspruchten Waren "Schokolade, Schokoladenwaren; nichtmedizinische Konditorwaren und Zuckerwaren"zu belegen.

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit …

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Diese Waren sind aber im Vergleich zu den von der angegriffenen Marke beanspruchten Waren bereits ihrer Art nach verschieden (BGH GRUR 2014, 488 - DESPERADOS/DESPERADO).

    Das angegriffene Zeichen beansprucht aber auch Schutz für "süße Fertiggerichte jeweils im Wesentlichen bestehend aus Milch und/oder Buttermilch, Sauermilch, Joghurt, Quark, Sahne, Milchpulver, Eiern, zubereiteten Früchten, Fruchtzubereitungen und alkoholische Getränke [ausgenommen Biere]" Die sich insoweit gegenüberstehenden Waren sind aber bereits ihrer Art nach verschieden (BGH GRUR 2014, 488 - DESPERADOS/DESPERADO).

  • EuGH, 22.10.2020 - C-720/18

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie …

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Rn. 67 IV. Die angegriffene Marke DE 30 2010 056 026 "Butterfinger" war teilweise wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang gem. §§ 55 Abs. 1, 49 Abs. 1 MarkenG für verfallen zu erklären, weil der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. nun BGH GRUR 2021, 736 Rn. 22 - STELLA im Anschluss an EuGH GRUR 2020, 1301 - Ferrari/DU [testarossa]) der Nachweis einer rechtserhaltenden Benutzung nicht gelungen ist.

    Die Frage, ob eine Benutzung mengenmäßig ausreichend ist, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder hinzuzugewinnen, hängt somit von mehreren Faktoren und einer Einzelfallbeurteilung ab (vgl. EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; BGH GRUR 2013, 925 - VOODOO; EuGH GRUR 2020, 1301 Rn. 33. - Ferrari/DU [testarossa]).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul - Marken -Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 12 Absatz 1 - Verfall der Rechte …

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; BGH GRUR 2009, 60 - LOTTOCARD).

    Die Frage, ob eine Benutzung mengenmäßig ausreichend ist, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder hinzuzugewinnen, hängt somit von mehreren Faktoren und einer Einzelfallbeurteilung ab (vgl. EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; BGH GRUR 2013, 925 - VOODOO;… EuGH GRUR 2020, 1301 Rn. 33. - Ferrari/DU [testarossa]).

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax; BGH GRUR 2009, 60 - LOTTOCARD).

    Nach der Rechtsprechung sind neben der konkret benutzten Ware/Dienstleistung lediglich solche Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen, die dem gleichen Bereich zugerechnet werden (BGH GRUR 2009, 60 Rn. 32 f. - LOTTOCARD;… BGH GRUR 2015, 685 Rn. 39 - STAYER).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Auszug aus LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
    (vgl. BGH GRUR 2015, 1214 Rn. 58 - Goldbären;… GRUR 2009, 780 Rn. 18 - Ivadal;… EuGH GRUR 2009, 763 Rn. 37 ff., 53 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung …

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12

    fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladenfabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) …

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem …

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16

    Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende …

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

  • OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10

    Markenzeichenschutz: Beurteilungskriterien für die rechtserhaltende Benutzung …

  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 177/75

    "Doppelkamp"

  • BGH, 25.05.1979 - I ZB 13/76

    Verwendung eines Zeichens zur Verschleierung der Herkunft aus dem eigenen Betrieb …

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