Rechtsprechung
| LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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Preisvereinbarung soll intransparent sein, weil ihr kein Endpreis zu entnehmen sei. Das ist nur als... | Anmietung außerhalb Öffnungszeiten; Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; ...
- RA Kotz
Verkehrsunfall - unfallbedingter Mehraufwand als Schadensposition
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 23.02.2021 - 31 C 102/20
- LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (23)
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2018 - 1 S 152/18
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Hinzu kommt die Haftungsgefahr bei einer Fahrzeuganmietung: Den Geschädigten trifft bei einer allein oder mitverschuldeten Schädigung des Mietfahrzeugs die Pflicht, den Schaden im Umfang der erforderlichen Reparaturkosten in Geld auszugleichen (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB), während er bei verschuldeter Beschädigung seines eigenen Fahrzeugs die Wahl hat, es nicht oder nur notdürftig selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen (vgl. auch: KG Berlin…, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, Rn. 16 m. w. N., juris; LG Frankfurt…, Urteil vom 19. August 2020 - 2-01 S 41/20 -, Rn. 7 m. w. N., juris; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.12.2018 - 2-01 S 152/18, BeckRS 2018, 45982).Dies erscheint sachgerecht, weil der Fraunhofer Mietpreisspiegel entsprechende Nebenkosten nicht ausweist (vgl. LG Frankfurt a. M. Urt. v. 21.12.2018 - 2/1 S 152/18, BeckRS 2018, 45982, Rn. 42; LG Wuppertal, Urt. v. 05.06.2019, 8 S 83/18 [nicht veröffentlicht]; LG Wuppertal, Urt. v. 26.11.2020, 9 S 95/20 [nicht veröffentlicht].
- LG Frankfurt/Main, 19.08.2020 - 1 S 41/20
Zusatzkosten für Haftungsreduzierung und Zusatzfahrer bei Anmietung eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Aber auch wenn sich kein Sonderrisiko feststellen lässt, sind die Prämien für eine Haftungsfreistellung in der Regel ein zu ersetzender Folgeschaden (…Grüneberg in Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, Rn. 38; BGH…, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 -, Rn. 11, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 19. August 2020 - 2-01 S 41/20 -, Rn. 7, juris).Hinzu kommt die Haftungsgefahr bei einer Fahrzeuganmietung: Den Geschädigten trifft bei einer allein oder mitverschuldeten Schädigung des Mietfahrzeugs die Pflicht, den Schaden im Umfang der erforderlichen Reparaturkosten in Geld auszugleichen (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB), während er bei verschuldeter Beschädigung seines eigenen Fahrzeugs die Wahl hat, es nicht oder nur notdürftig selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen (vgl. auch: KG Berlin…, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, Rn. 16 m. w. N., juris; LG Frankfurt, Urteil vom 19. August 2020 - 2-01 S 41/20 -, Rn. 7 m. w. N., juris; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.12.2018 - 2-01 S 152/18, BeckRS 2018, 45982).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Rn. 64 Die Kosten für eine Haftungsreduzierung bis hin zu einer Haftungsfreistellung in Form einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann erforderlich, wenn für das Unfallfahrzeug keine Vollkaskoversicherung bestand, der Geschädigte aber während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ("Sonderrisiko") ausgesetzt ist, etwa weil der Mietwagen in einem neueren und gepflegteren Zustand ist als das Unfallfahrzeug (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 -, Rn. 11, juris) oder weil der Geschädigte eines Leasingfahrzeugs gegenüber seinem Leasinggeber nur eingeschränkt haftet (BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 9/05 -, Rn. 12, juris).Aber auch wenn sich kein Sonderrisiko feststellen lässt, sind die Prämien für eine Haftungsfreistellung in der Regel ein zu ersetzender Folgeschaden (…Grüneberg in Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, Rn. 38; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 -, Rn. 11, juris; LG Frankfurt…, Urteil vom 19. August 2020 - 2-01 S 41/20 -, Rn. 7, juris).
- LG Bamberg, 18.07.2014 - 3 S 23/14
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Dies ist der Tarif, der von einem Kunden zu bezahlen ist, der das Fahrzeug selbst bezahlen muss, ohne dass davon ausgegangen wird, dass aufgrund des Unfalles die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet ist (BGH…, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 -, Rn. 11, juris; LG Bamberg, Urteil vom 18. Juli 2014 - 3 S 23/14 -Rn. 77, juris).Rn. 39 Fehlens einer (wirksamen) Vereinbarung über die Miethöhe gilt nach den §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB analog die ortsübliche Miete als vereinbart (…Blank/Börstinghaus/Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 535 Rn. 31 m. w. N.; LG Bamberg, Urteil vom 18. Juli 2014 - 3 S 23/14 -, Rn. 62 - 63, juris).
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Ein pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif (für einige Tage) ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Geschädigte aufgrund einer unfallbedingten Not- und Eilsituation oder in Ermangelung ausreichender finanzieller Liquidität, bzw. einer Kreditkarte, nicht in der Lage war, eine Anmietung zum günstigeren Normaltarif zu erhalten (BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, Rn. 18, juris). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Anlass zur Fortbildung des Rechts durch Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze im Sinne von § 543 Abs. 2 S. 1, Nr. 2, 1. Alt. ZPO besteht nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, V ZR 291/02, bei juris). - LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20
Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Insbesondere kann dem Geschädigten nicht zugemutet werden, die Abholung und das Bringen des Fahrzeuges selbst zu organisieren (LG Stuttgart Urt. v. 27.11.2020 - 19 O 145/20, BeckRS 2020, 39796 Rn. 34, beck-online;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 249 BGB (Stand: 08.04.2021), Rn. 202 m. w. N.;… MüKoBGB/Oetker, 8. Aufl. 2019, BGB § 249 Rn. 437 m. w. N.). - OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19
Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Insoweit trifft jedoch den Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast (OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 485 Rn. 28, beck-online). - KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Hinzu kommt die Haftungsgefahr bei einer Fahrzeuganmietung: Den Geschädigten trifft bei einer allein oder mitverschuldeten Schädigung des Mietfahrzeugs die Pflicht, den Schaden im Umfang der erforderlichen Reparaturkosten in Geld auszugleichen (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB), während er bei verschuldeter Beschädigung seines eigenen Fahrzeugs die Wahl hat, es nicht oder nur notdürftig selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen (vgl. auch: KG Berlin, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, Rn. 16 m. w. N., juris; LG Frankfurt…, Urteil vom 19. August 2020 - 2-01 S 41/20 -, Rn. 7 m. w. N., juris; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.12.2018 - 2-01 S 152/18, BeckRS 2018, 45982). - OLG Dresden, 12.06.2020 - 4 U 2796/19
Auszug aus LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Rn. 86 Das Amtsgericht hat zwar zu Recht angenommen, dass es sich bei dem fehlenden Einsatz einer Kreditkarte um einen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten nach § 254 BGB betreffenden Umstand handelt, und damit der Klägerin nur eine sekundäre Darlegungslast obliegt, aufgrund der sie vortragen müsste, dass und weshalb die Geschädigten nicht in der Lage oder aus beachtlichen Gründen nicht bereit waren, in Vorleistung zu treten oder eine Kaution zu stellen (OLG Dresden Endurteil v. 12.6.2020 - 4 U 2796/19, BeckRS 2020, 13212 Rn. 23, beck-online). - OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten
- BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts
- OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96
Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug
- LG Wuppertal, 26.11.2020 - 9 S 95/20
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
- OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
Umfang der Ersatzpflicht unfallbedingter Mietwagenkosten
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 1 U 114/14
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
Anforderungen an die Bestimmung der angemessenen Höhe von Mietwagenkosten als …
- AG Wuppertal, 23.02.2021 - 31 C 102/20
- LG Wuppertal, 16.12.2021 - 9 S 147/21 Dies ist der Tarif, der von einem Kunden zu bezahlen ist, der das Mietfahrzeug selbst bezahlen muss, ohne dass davon ausgegangen wird, dass aufgrund des Unfalles die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet ist (BGH…, Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07, Rn. 11, juris; LG Bamberg…, Urteil vom 18.07.2014, 3 S 23/14, Rn. 77, juris; LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 25, juris).
Rn. 44 Da die Klägerin sich nicht auf eine wirksame Preisvereinbarung mit dem Geschädigten beruft und sich eine solche auch nicht aus den von ihr überreichten Unterlagen ergibt, richtet sich der Ersatzanspruch gemäß §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB analog nach der Höhe der ortsüblichen Miete (…Blank/Börstinghaus/Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 535 Rn. 31 m. w. N.; LG Bamberg…, Urteil vom 18. Juli 2014, 3 S 23/14, Rn. 62 f., juris; LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 27, juris).
Rn. 48 Die Kammer hat sich zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.03.2019, 1 U 74/18, angeschlossen und sieht die Schadensschätzung nach "Fracke", dem arithmetischen Mittel zwischen dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel und dem Schwacke-Mietpreisspiegel, als maßgeblich an (siehe auch LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 29, juris).
Aber auch wenn sich kein Sonderrisiko feststellen lässt, sind die Prämien für eine Haftungsfreistellung in der Regel ein zu ersetzender Folgeschaden (…Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Auflage 2021, § 249 BGB Rn. 38; BGH…, Urteil vom 15.02.2005, VU ZR 74/04, Rn. 11, juris; LG Frankfurt…, Urteil vom 19.08.2020, 2-01 S 41/40, Rn. 7, juris; LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 42, juris).
Die Kammer hält insoweit an ihrer aus dem Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, ersichtlichen Rechtsprechung zum vollständigen Ansatz der Schwacke-Nebenkostenliste nicht mehr fest.
Diese schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO auf 5 % der gesamten, ersatzfähigen Mietwagenkosten (siehe auch LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 60, juris).
- LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21
Desinfektionskosten ("aufwändige Hygienemaßnahmen") nach einem Verkehrsunfall …
Rn. 36 Grundsätzlich wird zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten im Allgemeinen, zur Anwendung der Schätzgrundlage "Fracke" und zur Berechtigung von Nebenkosten auf die bei juris veröffentlichte Entscheidung der Kammer vom 08.07.2021, Az. 9 S 41/21, verwiesen.Rn. 40 Die geltend gemachten Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung unter 500 EUR, ein Navigationssystem, Winterreifen, Zustellen und Abholen des Fahrzeuges sind grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. Kammer, 9 S 41/21, juris).
Ihre insoweit abweichende Rechtsprechung - 9 S 41/21, juris - hat die Kammer zwischenzeitlich im vorstehenden Sinne einen Hinweis der Literatur aufgreifend, weiterentwickelt.
Diese schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO auf 5 % der gesamten, ersatzfähigen Mietwagenkosten (siehe auch LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 60, juris;… Wencker a.a.O.: "sicher vertretbar").
- LG Wuppertal, 06.01.2022 - 9 S 138/21 Rn. 16 2. Grundsätzlich wird zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten im Allgemeinen, zur Anwendung der Schätzgrundlage "Fracke" und zur Berechtigung von Nebenkosten auf die bei juris veröffentlichte Entscheidung der Kammer vom 08.07.2021, Az. 9 S 41/21, verwiesen.
Die Zubilligung eines Aufschlages von 20% vom Normaltarif für unfallbedingte Zusatzleistungen ist nicht gerechtfertigt, weil die Klägerin die Erforderlichkeit eines solchen Mehraufwandes nicht konkret dargelegt hat (vgl. Kammer, 9 S 41/21, juris).
Ihre insoweit abweichende Rechtsprechung - 9 S 41/21, juris - hat die Kammer zwischenzeitlich im vorstehenden Sinne weiterentwickelt.
Diese schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO auf 5 % der gesamten, ersatzfähigen Mietwagenkosten (siehe auch Kammer, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 60, juris).
- LG Wuppertal, 12.05.2022 - 9 S 14/22 Rn. 43 Grundsätzlich wird zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten im Allgemeinen zur Anwendung der Schätzgrundlage "Fracke" und zur Berechtigung von Nebenkosten auf die bei juris veröffentlichte Entscheidung der Kammer vom 08.07.2021, Az. 9 S 41/21, verwiesen.Danach kommt es für die gemäß § 287 ZPO vorzunehmende Schätzung maßgeblich auf das arithmetische Mittel zwischen dem Fraunhofer - Marktpreisspiegel und dem Schwacke - Mietpreisspiegel an.
Ihre insoweit abweichende Rechtsprechung - 9 S 41/21, juris - hat die Kammer zwischenzeitlich im vorstehenden Sinne weiterentwickelt.
Rn. 61 Die Zubilligung eines Aufschlages von 20% vom Normaltarif für unfallbedingte Zusatzleistungen ist nicht gerechtfertigt, weil die Klägerin die Erforderlichkeit eines solchen Mehraufwandes nicht konkret dargelegt hat (vgl. Kammer, 9 S 41/21, juris).
Diese schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO auf 5 % der gesamten, ersatzfähigen Mietwagenkosten (siehe auch Kammer, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 60, juris).
- LG Wuppertal, 16.12.2021 - 9 S 14/22 Rn. 43 Grundsätzlich wird zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten im Allgemeinen zur Anwendung der Schätzgrundlage "Fracke" und zur Berechtigung von Nebenkosten auf die bei juris veröffentlichte Entscheidung der Kammer vom 08.07.2021, Az. 9 S 41/21, verwiesen.Danach kommt es für die gemäß § 287 ZPO vorzunehmende Schätzung maßgeblich auf das arithmetische Mittel zwischen dem Fraunhofer - Marktpreisspiegel und dem Schwacke - Mietpreisspiegel an.
Ihre insoweit abweichende Rechtsprechung - 9 S 41/21, juris - hat die Kammer zwischenzeitlich im vorstehenden Sinne weiterentwickelt.
Rn. 61 Die Zubilligung eines Aufschlages von 20% vom Normaltarif für unfallbedingte Zusatzleistungen ist nicht gerechtfertigt, weil die Klägerin die Erforderlichkeit eines solchen Mehraufwandes nicht konkret dargelegt hat (vgl. Kammer, 9 S 41/21, juris).
Diese schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO auf 5 % der gesamten, ersatzfähigen Mietwagenkosten (siehe auch Kammer, Urteil vom 08.07.2021, 9 S 41/21, Rn. 60, juris).
- AG Mettmann, 30.10.2025 - 21 C 45/25 Maßgeblich ist bei der Schadenschätzung nach "Fracke" das arithmetische Mittel zwischen dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel und dem Schwacke-Mietpreisspiegel (AG Wuppertal…, Urteil vom 23.02.2021 - 31 C 102/20, BeckRS 2021, 47823 Rn. 22; LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021 - 9 S 41/21, BeckRS 2021, 47326 Rn. 27-30, m.w.N.).
Hinzu kommt die Haftungsgefahr bei einer Fahrzeuganmietung: Den Geschädigten trifft bei einer allein oder mitverschuldeten Schädigung des Mietfahrzeugs die Pflicht, den Schaden im Umfang der erforderlichen Reparaturkosten in Geld auszugleichen (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB), während er bei verschuldeter Beschädigung seines eigenen Fahrzeugs die Wahl hat, es nicht oder nur notdürftig selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen (vgl. auch: KG Berlin…, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, Rn. 16 m. w. N., juris; LG Frankfurt…, Urteil vom 19. August 2020 - 2-01 S 41/20 -, Rn. 7 m. w. N., juris; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.12.2018 - 2-01 S 152/18, BeckRS 2018, 45982; LG Wuppertal Urteil vom 08.07.2021 - 9 S 41/21, BeckRS 2021, 47326 Rn. 36-39).
Dies erscheint sachgerecht, weil der Fraunhofer Mietpreisspiegel entsprechende Nebenkosten nicht ausweist (LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021 - 9 S 41/21, BeckRS 2021, 47326 Rn. 36-39, m.w.N.).
- AG Leonberg, 19.06.2024 - 8 C 440/23 Hinzu kommen nach der Schwacke Nebenkostentabelle gesondert ersatzfähige Kosten für die Vollkaskoversicherung mit täglich 22, 22 EUR und Winterreifen (LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021 - 9 S 41/21) mit täglich11,01 EUR.
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