Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 890 ZPO, § 935 ZPO, § 91a ZPO, § 12 UWG
Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97 Abs. 1
Zulässigkeit einer Beschwerde mit einem Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag; Verstoß gegen einen Unterlassungstitel durch eine abgewandelte Verletzungsform - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrecht/Wettbewerbsrecht: Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.01.2021 - 6 O 13/21
- OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 119
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10
Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24.1.2011, 6 U 209/10 , Rdn. 3, juris;… Beschluss vom 12.11.1996, 6 W 145/96, Rdn. 3, juris) auch in solchen Fällen ein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung, die mit dem bereits bestehenden Titel im Kern übereinstimmt, wenn der bereits vorhandene Titel auslegungsbedürftig ist und eine Unsicherheit über die Tragweite des Verbots entstehen kann.Unter diesen Voraussetzungen hat der Unterlassungsgläubiger ein berechtigtes Interesse daran, zur effektiven Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs nicht allein auf das Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO verwiesen zu werden (Senats, Urteil vom 24.1.2011, 6 U 209/10 , Rdn. 3, juris).
Auch hat sich die Antragsgegnerin, anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall in der Sache 6 U 209/10 , nicht auf den Standpunkt gestellt, die hier konkret beanstandete Verletzungshandlung unterfalle nicht dem titulierten Verbot und sei rechtens.
- OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Es wäre nicht sachgerecht, in einem kontradiktorisch geführten Verfügungsverfahren eine andere Wertung vorzunehmen (Senat, JurBüro 1991, 1258; Vossler, MDR 2009, 667, 669).Der Senat hält daher an seiner im Beschluss vom 21.3.1991 (6 W 17/91; JurBüro 1991, 1257) geäußerten Auffassung, eine Beschwerde mit dem Ziel, das Eilverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären, sei zulässig, jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Gegner in des Verfahren einbezogen worden ist.
- OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Verfügungsbegehrens festzustellen, unzulässig sei (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.1.2001, 6 W 60/00, Rdz. 15, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 9.3.2009, 13 W 20/09, Rdz. 8, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.12.1997, 4 W 131/97, Rn. 4, juris;… Stein/Jonas-Bruns, § 922 ZPO Rdn. 19;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rn. 3.38 unter Verweis auf OLG Karlsruhe a. a. O.).Es fehle daher an einem rechtlichen Interesse an einer Eilentscheidung, in der es nicht mehr um das Eilbegehren, sondern in erster Linie um die Verfahrenskosten geht (…OLG Stuttgart, a.a.O., Rdn. 17, juris;… OLG Celle, a.a.O., Rdn. 9, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris).
- BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90
Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Zum Berufungsverfahren ist anerkannt, dass eine Berufungseinlegung mit dem Ziel zulässig ist, die Erledigung der Hauptsache feststellen zu lassen (BGH, Urteil vom 29.4.1992, XII ZR 221/90). - OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16
Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Der Beschwerdewert entspricht dem Kosteninteresse der Antragstellerin (Senat, Beschluss vom 23.6.2016, 22 W 3/16 ). - BGH, 25.04.2019 - I ZR 158/18
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Identität …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen erhebliche Zweifel bestehen, ob ein schon vorhandener Titel für die Durchsetzung des Anspruchs verwendbar ist, so dass deshalb mit Schwierigkeiten und Bedenken bei den Vollstreckungsorganen zu rechnen ist (Beschluss vom 25.4.2019, I ZR 158/18, Rdn. 3, juris). - OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Verfügungsbegehrens festzustellen, unzulässig sei (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.1.2001, 6 W 60/00, Rdz. 15, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009, 13 W 20/09, Rdz. 8, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.12.1997, 4 W 131/97, Rn. 4, juris;… Stein/Jonas-Bruns, § 922 ZPO Rdn. 19;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rn. 3.38 unter Verweis auf OLG Karlsruhe a. a. O.). - OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…Urteil vom 24.1.2011, 6 U 209/10 , Rdn. 3, juris; Beschluss vom 12.11.1996, 6 W 145/96, Rdn. 3, juris) auch in solchen Fällen ein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung, die mit dem bereits bestehenden Titel im Kern übereinstimmt, wenn der bereits vorhandene Titel auslegungsbedürftig ist und eine Unsicherheit über die Tragweite des Verbots entstehen kann. - OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00
Vertraglicher Anspruch eines Absolventen der Kunstakademie auf Durchführung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Verfügungsbegehrens festzustellen, unzulässig sei (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.1.2001, 6 W 60/00, Rdz. 15, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 9.3.2009, 13 W 20/09, Rdz. 8, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.12.1997, 4 W 131/97, Rn. 4, juris;… Stein/Jonas-Bruns, § 922 ZPO Rdn. 19;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rn. 3.38 unter Verweis auf OLG Karlsruhe a. a. O.). - OLG Oldenburg, 13.03.1991 - 9 W 6/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Der Senat hält daher an seiner im Beschluss vom 21.3.1991 (6 W 17/91; JurBüro 1991, 1257) geäußerten Auffassung, eine Beschwerde mit dem Ziel, das Eilverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären, sei zulässig, jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Gegner in des Verfahren einbezogen worden ist. - OLG Karlsruhe, 10.12.1997 - 4 W 131/97
- OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
Berufung gegen ein Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; …
Eine dritte Meinung hält jedenfalls die sofortige Beschwerde dann für möglich, wenn der Gegner in das Verfahren einbezogen wurde (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 14.10.2021 - 6 W 22/21). - OLG Frankfurt, 16.02.2023 - 6 U 157/22
Irreführende Werbung mit Klimaneutralität
Unter diesen Voraussetzungen hat der Unterlassungsgläubiger ein berechtigtes Interesse daran, zur effektiven Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs nicht auf das Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO verwiesen zu werden (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.10.2021 - 6 W 22/21, juris Rn. 13 mwN).
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