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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51036
OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18 (https://dejure.org/2021,51036)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.2021 - 2 U 101/18 (https://dejure.org/2021,51036)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 2 U 101/18 (https://dejure.org/2021,51036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines ökonometrischen Privatgutachtens mit Regressionsanalyse bei Schadensschätzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18
    Rn. 229 Grundsätzlich stellen ökonometrische Gutachten, die mit einer Regressionsanalyse zu dem Ergebnis kommen, dass eine kartellbedingte Preiserhöhung nicht nachweisbar ist, einen zu berücksichtigenden Umstand mit indizieller Bedeutung dar (BGH, Urteil vom 13.04.2021, KZR 19/20, Rn. 65 ff. - LKW-Kartell II).

    Rn. 231 c) Dem Senat ist es mangels hinreichender eigener Sachkunde nicht möglich, ohne sachverständige Unterstützung die Belastbarkeit der vorgelegten Regressionsanalysen zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2021, KZR 19/20, Rn. 87).

    Rn. 241 b) Anlass dafür, das beim Landgericht anhängige Betragsverfahren heraufzuziehen und abschließend zu entscheiden, wie es der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 13.04.2021, KZR 19/20, zum Urteil des OLG Schleswig angeregt hat (…Rn. 88), besteht nicht.

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18
    Ein Grundurteil ist ermessensfehlerhaft und daher unzulässig, wenn es zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Rechtsstreits führt, beispielsweise wenn im Betragsverfahren eine erneute Beweisaufnahme über Tatsachen notwendig wäre, die bereits Gegenstand einer Beweisaufnahme im Grundverfahren waren (BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244, Rn. 26, 37;… Zöller/Feskorn, aaO., § 304, Rn. 8).

    Soweit der Bundesgerichtshof in verschiedenen Urteilen ein Heraufziehen des Betragsverfahrens für angebracht gehalten hat, hat er dies jeweils damit begründet, dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens den Parteien nicht zuzumuten sei (BGH, NJW 2016, 3244, 3247, Rn. 39; NJW-RR 2004, 1537, unter III).

    Insoweit verhält es sich anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2016 (VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244), wo das Berufungsgericht schon zum Grund eine kosten- und zeitintensive Beweisaufnahme durchgeführt hatte, an die lediglich angeknüpft werden musste.

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 231/03

    Verschuldensabhängigkeit einer Vertragsstrafe; Absehen von Zurückverweisung wegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18
    Soweit der Bundesgerichtshof in verschiedenen Urteilen ein Heraufziehen des Betragsverfahrens für angebracht gehalten hat, hat er dies jeweils damit begründet, dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens den Parteien nicht zuzumuten sei (…BGH, NJW 2016, 3244, 3247, Rn. 39; NJW-RR 2004, 1537, unter III).
  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18
    Rn. 8 Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, zurückverwiesen (Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19 - Lkw-Kartell I).
  • LG Stuttgart, 30.04.2018 - 45 O 1/17

    Schadensersatzansprüche eines Lkw-Käufers gegen den Lkw-Hersteller wegen eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.04.2018, Az. 45 O 1/17 , aufgehoben.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22

    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer …

    Die Beklagte hat gegenüber der Europäischen Kommission ihre Beteiligung am Lkw-Kartell eingeräumt und ein Bußgeld von rund einer Milliarde Euro akzeptiert (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 U 101/18 , juris Rn. 2 ).
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