Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 5 VwGO, § 3 Abs 16 VerpackG
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Beibringung einer Sicherheitsleistung durch einen Leerverpackungsabfallentsorger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpackungsabfall; System; Leichtverpackungen; Sammlung; Rahmenvorgabe; Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Wertstoffhof; Sicherheitsleistung; Angemessenheit; Ermessensausfall; maßgeblicher Zeitpunkt; Mitbenutzungsentgelte; Nebenentgelte; Bestimmtheitsgrundsatz; ...
- rechtsportal.de
Mitbenutzung kommunaler Wertstoffhöfe im Rahmen der Leichtverpackungsentsorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässigkeit der einseitigen Anordnung durch Rahmenvorgaben zur Mitbenutzung kommunaler Wertstoffhöfe bei Leichtverpackungsentsorgung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 13.10.2020 - 14 K 1696/20
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 251
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2021 - 20 B 883/20
Absicherung der Kosten der Entsorgung nicht abgeholter Leichtverpackungsabfälle
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Indem die Behörde die für eine Eignung und Erforderlichkeit der in bestimmter Höhe bemessenen Sicherheitsleistung zur Förderung eines Sicherungszwecks sprechenden Gesichtspunkte darlegt, stellt sie indirekt zugleich fest, dass der Sicherungszweck ihrer Ansicht nach im konkreten Einzelfall besteht; ohne eine Entscheidung über das "Ob" kann es auch keine Entscheidung über das "Wie" geben (im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.06.2021 - 20 B 883/20 - juris).Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 04.06.2021 zudem darauf hingewiesen, dass die "inhaltliche Reichweite behördlicher Befugnisse zur Anforderung von Sicherheitsleistungen bei anderen Formen des Umgangs vor allem Privater mit Abfällen, die sich etwa aus § 18 Abs. 6 Satz 3, § 36 Abs. 3 KrWG, § 18 Abs. 1 und 4 DepV, und § 12 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG ergeben, im Wesentlichen durch vergleichbare Kriterien festgelegt wird, ohne dass die Vereinbarkeit dieser Vorschriften mit höherrangigem Recht und ihre Tauglichkeit als Rechtsgrundlagen für den Erlass von Anordnungen zur Leistung von Sicherheit bislang, soweit ersichtlich, grundsätzlichen Bedenken ausgesetzt war" (Az. 20 B 883/20 a. a. O. Rn. 26).
Der Senat macht sich insoweit die überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 04.06.2021 - 20 B 883/20 - a. a. O.) entsprechend zu eigen.
Rn. 48 Der vom Antragsgegner im verfahrensgegenständlichen Bescheid vorgesehene Zeitraum von grundsätzlich einem Jahr für die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Höhe der Sicherheitsleistungen erscheint unter dem Blickwinkel der gebotenen praktischen Handhabbarkeit des Instruments der Sicherheitsleistungen insgesamt sowie des verwaltungsmäßigen Aufwands für die Ermittlung und Umsetzung potenziell angezeigter "Freigaben" bzw. "Nachforderungen" der individuell für die Systeme festgesetzten Sicherheitsleistungen nicht als unvertretbar lang (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.06.2021 a. a. O.).
- VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750
Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Die Antragstellerin hat unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.08.2020 (12 CS 20.1750, veröffentlicht bei juris) ferner ausgeführt, dass und weshalb die Ermächtigungsgrundlage des § 18 Abs. 4 VerpackG ihrer Ansicht unter anderem mangels hinreichender Bestimmtheit verfassungswidrig ist.Rn. 29 a) Zunächst bestehen entgegen der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Ansicht (Beschluss vom 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris;… Beschluss v. 16.06.2021 - 12 CS 20.1645 - Rn. 19 ff.) keine durchgreifenden Bedenken an der Vereinbarkeit der in § 18 Abs. 4 Satz 1 VerpackG normierten Ermächtigungsgrundlage mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheitsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) und des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG).
Rn. 34 cc) Schließlich genügt der in § 18 Abs. 4 Satz 1 VerpackG auf der Rechtsfolgenseite verwendete Begriff der Angemessenheit - entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - a. a. O.;… Beschluss vom 16.06.2021 - 12 CS 20.1645 - Rn. 19 ff.) - den verfassungsrechtlichen Anforderungen von Normen.
Rn. 54 Entgegen der vom Verwaltungsgericht im Anschluss an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 28.08.2020 a. a. O.;… Beschluss vom 16.06.2021 - 12 CS 20.1645 - Rn. 7) vertretenen Ansicht überwiegt das öffentliche Interesse am Vollzug einer rechtmäßigen Festsetzung einer Sicherheitsleistung das Aufschubinteresse des Betroffenen nicht erst dann, wenn der Eintritt des Sicherungsfalls noch vor Ergehen einer Hauptsacheentscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ernsthaft droht.
- VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 20.1645
Verwaltungsgerichte, Festsetzung einer Sicherheitsleistung, Sicherheitsleistung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Rn. 29 a) Zunächst bestehen entgegen der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Ansicht (Beschluss vom 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris; Beschluss v. 16.06.2021 - 12 CS 20.1645 - Rn. 19 ff.) keine durchgreifenden Bedenken an der Vereinbarkeit der in § 18 Abs. 4 Satz 1 VerpackG normierten Ermächtigungsgrundlage mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheitsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) und des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG).Rn. 34 cc) Schließlich genügt der in § 18 Abs. 4 Satz 1 VerpackG auf der Rechtsfolgenseite verwendete Begriff der Angemessenheit - entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…Beschluss vom 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - a. a. O.; Beschluss vom 16.06.2021 - 12 CS 20.1645 - Rn. 19 ff.) - den verfassungsrechtlichen Anforderungen von Normen.
Rn. 54 Entgegen der vom Verwaltungsgericht im Anschluss an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (…Beschluss vom 28.08.2020 a. a. O.; Beschluss vom 16.06.2021 - 12 CS 20.1645 - Rn. 7) vertretenen Ansicht überwiegt das öffentliche Interesse am Vollzug einer rechtmäßigen Festsetzung einer Sicherheitsleistung das Aufschubinteresse des Betroffenen nicht erst dann, wenn der Eintritt des Sicherungsfalls noch vor Ergehen einer Hauptsacheentscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ernsthaft droht.
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 10 S 2820/20
Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Sammlung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Mitbenutzung kommunaler Wertstoffhöfe im Rahmen der Leichtverpackungsentsorgung nicht einseitig durch Rahmenvorgaben angeordnet werden darf (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 13.10.2020 - 10 S 2820/20 -).Wie der Senat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits entschieden hat, steht die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des § 22 Abs. 2 Satz 1 VerpackG für Anordnungen der Mitbenutzung kommunaler Wertstoffhöfe für die Sammlung von Leichtverpackungsabfällen jedoch nicht zur Verfügung (Senatsbeschluss vom 13.10.2020 - 10 S 2820/20 - juris), das heißt die entsprechenden Rahmenvorgaben sind - woran der Senat festhält - rechtswidrig.
- BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Im Übrigen wäre die Behörde auch bei Geltung einer Sollvorschrift nicht von der Verpflichtung entbunden gewesen, ihr Ermessen auszuüben, weil sie zumindest das Vorliegen eines atypischen Falls zu prüfen gehabt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 Rn. 29 m. w N.). - BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07
Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Dem entspricht, dass mit der Sicherheitsleistung gerade ein allgemeines, latent vorhandenes Ausfallrisiko abgedeckt werden soll (vgl. in Bezug auf den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 - BVerwGE 131, 11 Rn. 21;… Beschluss vom 03.03.2016 - 7 B 44.15 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 6 = juris Rn. 16). - BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Da die behördlich festgesetzten Sicherheitsleistungen keinen Entgeltcharakter haben, sondern sie der Ausfallsicherung anderweitig begründeter und definierter Ansprüche dienen, kann auch keine Parallele zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV (BVerwG, Urteil vom 26.03.2015 - 7 C 17.12 - BVerwGE 152, 1 [8 f.] Rn. 30) gezogen werden (…a. A. BayVGH a. a. O.). - BVerwG, 03.03.2016 - 7 B 44.15
Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Dem entspricht, dass mit der Sicherheitsleistung gerade ein allgemeines, latent vorhandenes Ausfallrisiko abgedeckt werden soll (vgl. in Bezug auf den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen BVerwG…, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 - BVerwGE 131, 11 Rn. 21; Beschluss vom 03.03.2016 - 7 B 44.15 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 6 = juris Rn. 16). - VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 B 13.2570
Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Wohl der Allgemeinheit; Konkretisierung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Beides muss sich zudem objektiv erkennbar in der Begründung des Bescheids manifestiert haben ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78, 80 ; BayVGH, Urteil vom 06.02.2014 - 2 B 13.2570 - BayVBl 2015, 274, 275;… Ruffert in Knack/Hennecke, VwVfG, 10. Aufl., § 40 Rn. 48;… Schönenbroicher in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 40 Rn. 202). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19
Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 S 3427/20
Im Hinblick auf den zu § 18 Abs. 4 Satz 1 VerpackG parallelen Tatbestand des § 17 Abs. 4a BImSchG hat der Senat bereits entschieden, dass der dortige Sicherungsfall - die Nichterfüllung von Nachsorgepflichten aus § 5 Abs. 3 BImSchG - das Bestehen einer Hauptverbindlichkeit des Schuldners voraussetzt (Senatsurteil vom 11.05.2021 - 10 S 709/19 - juris Rn. 36 ). - VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13
Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches …
- VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2847/15
(§ 6 Abs 5 S 3 VerpackVjuris: VerpackV 1998) als wirksame Ermächtigungsgrundlage; …
- VG Stuttgart, 13.10.2020 - 14 K 1696/20
Zur Ermessensausübung bei der Festsetzung einer Sicherheitsleistung im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2025 - 8 A 10735/23
Verfassungsgemäßheit von § 18 Abs. 4 VerpackG; Bestimmtheitsgebot nach Art. 20 …
Rn. 31 Soweit das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - (…juris Rn. 30 ff.) im Hinblick auf diese Merkmale eine dem Bestimmtheitsgrundsatz genügende enge Auslegung der Norm fordert, weil anderenfalls alle durch eine Pflichtverletzung verursachten finanziellen Nachteile der öffentlichen Hand erfasst seien, besteht hierfür keine Veranlassung.Hiervon abzugrenzen ist eine Vereinbarung, die den Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausgleich bestimmter finanzieller Nachteile des Gläubigers verpflichtet (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 32).
Diese Kosten werden nicht durch die zuständige Behörde bestimmt und erst recht nicht von dieser erhoben (vgl. auch OVG Münster…, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 20 B 928/20 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 11 S 70.21 - juris Rn. 16).
Der Sicherheitszuschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass die öffentliche Hand bei einem kurzfristigen Selbsteintritt in die Entsorgung möglicherweise nicht zu den gleichen Preisen am Markt einkaufen kann wie ein etablierter privater Entsorger (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 46).
Die Mehrkosten entsprechen den Kosten für die Bereitstellung der Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft in Höhe der festgesetzten Sicherheitsleistung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 -, juris Rn. 56).
- BVerwG, 23.05.2024 - 10 C 7.23
Festsetzung einer Sicherheitsleistung gemäß dem Verpackungsgesetz
Rn. 20 Soweit das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - (…juris Rn. 30 ff.) im Hinblick auf diese Merkmale eine dem Bestimmtheitsgrundsatz genügende enge Auslegung der Norm fordert, weil anderenfalls alle durch eine Pflichtverletzung verursachten finanziellen Nachteile der öffentlichen Hand erfasst seien, besteht hierfür keine Veranlassung.Hiervon abzugrenzen ist eine Vereinbarung, die den Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausgleich bestimmter finanzieller Nachteile des Gläubigers verpflichtet (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 32).
Diese Kosten werden nicht durch die zuständige Behörde bestimmt und erst recht nicht von dieser erhoben (vgl. auch OVG Münster…, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 20 B 928/20 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 11 S 70.21 - juris Rn. 16).
Der Sicherheitszuschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass die öffentliche Hand bei einem kurzfristigen Selbsteintritt in die Entsorgung möglicherweise nicht zu den gleichen Preisen am Markt einkaufen kann wie ein etablierter privater Entsorger (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 46).
- BVerwG, 23.05.2024 - 10 C 8.23
Festsetzung einer Sicherheitsleistung gemäß dem Verpackungsgesetz
Rn. 20 Soweit das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - (…juris Rn. 30 ff.) im Hinblick auf diese Merkmale eine dem Bestimmtheitsgrundsatz genügende enge Auslegung der Norm fordert, weil anderenfalls alle durch eine Pflichtverletzung verursachten finanziellen Nachteile der öffentlichen Hand erfasst seien, besteht hierfür keine Veranlassung.Hiervon abzugrenzen ist eine Vereinbarung, die den Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausgleich bestimmter finanzieller Nachteile des Gläubigers verpflichtet (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 32).
Diese Kosten werden nicht durch die zuständige Behörde bestimmt und erst recht nicht von dieser erhoben (vgl. auch OVG Münster…, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 20 B 928/20 - juris Rn. 25; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 11 S 70.21 - juris Rn. 16).
Der Sicherheitszuschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass die öffentliche Hand bei einem kurzfristigen Selbsteintritt in die Entsorgung möglicherweise nicht zu den gleichen Preisen am Markt einkaufen kann wie ein etablierter privater Entsorger (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 46).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 11 S 70.21
Duales System - Anordnung einer Sicherheitsleistung (in geänderter Höhe) - …
Vielmehr geht der Senat bei summarischer Prüfung mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (…Beschluss vom 4. Juni 2021 - 20 B 883/20 -, Rn. 23 ff., juris) und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 -, Rn. 33 ff., juris) davon aus, dass die Ermächtigung zur Anforderung einer Sicherheitsleistung durch deren Bezug zu den Pflichten der Systeme bzw. ihrer Nichterfüllung und damit zu den der öffentlichen Hand möglicherweise entstehenden finanziellen Nachteilen inhaltlich begrenzt und hinreichend konkretisiert wird.Der diesbezügliche erstinstanzliche Gegeneinwand des Antragsgegners, eine quartalsweise Neuberechnung der Sicherheitsleistung könne aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erfolgen und eine so festgesetzte Sicherheitsleistung wäre wegen der Dauer des Verwaltungsverfahrens bei einer Neuberechnung im dreimonatlichen Turnus zum Zeitpunkt der Festsetzung bereits wieder veraltet, erscheint zumindest plausibel (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2021, a.a.O, Rn. 48; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 4. Juni 2021, a.a.O., Rn. 35, juris).
Rn. 30 Soweit die Antragstellerin geltend macht, die für die Bereitstellung einer Bankbürgschaft aufzuwendenden Zinsen seien auch dann verloren, wenn der angefochtene Bescheid im Hauptsacheverfahren rechtskräftig aufgehoben würde, mag dahinstehen, ob der Antragstellerin für den Fall des Erfolgs ihrer Anfechtungsklage ein Folgenbeseitigungsanspruch zustünde, der auch die Erstattung der Zinsaufwendungen erfassen würde (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 -, Rn. 54, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 1 S 388/22
Änderung des Familiennamens eines Kindes zur Abwehr der Gefahr einer …
Denn Ziffer 1 des Bescheides des Fachbereichs Jugend/Soziales/Ordnung der Stadt Singen vom 11.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.07.2021 erweist sich bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur möglichen und allein gebotenen summarischen Prüfung als rechtswidrig (…vgl. zu diesem Maßstab Senat, Beschl. v. 20.10.2016 - 1 S 1662/16 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2021 - 10 S 3427/20 -, juris Rn. 23 ) (aaa). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 3 S 542/22
Rückbau eines im Außenbereich gelegenen Getränkeausschanks; sofortige Vollziehung
Die Feststellung, ob solche Umstände vorliegen, erfolgt im Wege einer eigenen Abwägung des Gerichts, in der das durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG sowie Art. 67 Abs. 1 LV geschützte Interesse des Betroffenen an einem effektiven Rechtsschutz zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 53 ). - VG Oldenburg, 28.09.2022 - 15 A 3633/19
Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe
Die Anordnung der Mitbenutzung eines kommunalen Wertstoffhofs im Rahmen eines ergänzenden Bringsystems ist von § 22 Abs. 2 VerpackG gedeckt (entgegen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 10 S 2820/20 - und vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 -).Rn. 56 In Bezug auf die Frage der Zulässigkeit einer einseitigen Anordnung der Mitbenutzung kommunaler Wertstoffhöfe im Rahmen der Leichtverpackungsentsorgung durch Rahmenvorgabe werden in der Rechtsprechung und Literatur allerdings unterschiedliche Auffassungen vertreten (bejahend: VG Mainz…, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ, - juris Rn. 34; offengelassen: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 10. September 2020 - 8 B 10979/20.OVG, juris Rn. 22; verneinend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 10 S 2820/20 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 12, und 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 50; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 4 K 786/20 -, juris Rn. 31 ff.; VG Kassel…, Beschluss vom 3. September 2020 - 4 L 826/20.KS -, juris Rn. 78; Gruneberg/ Wilden-Beck/ Bleicher, AbfR 2020, 273 (280)).
- OVG Sachsen, 22.06.2026 - 1 B 84/26
Ermessen zur Höhe der Sicherheitsleistung; Nachschieben von Gründen
Beides muss sich objektiv erkennbar in der Begründung des Bescheids manifestiert haben (VGH BW, Beschl. v. 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 -, juris Rn. 25 m. w. N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2026 - 3 M 385/24 Das Gericht ist dabei nicht darauf beschränkt, die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, sondern prüft eigenständig, ob nach seiner Beurteilung aller Umstände die aufschiebende Wirkung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 53;… Beschluss vom 25. Mai 2022 - 3 S 542/22 - juris Rn. 21; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 29. August 2023 - 2 M 73/23 - juris Rn. 44;… Külpmann, in: Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 8. Aufl. 2025, § 42 Rn. 32).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2025 - 3 M 334/24
Sofortige Vollziehung einer Aufhebung zuvor erteilter Baugenehmigungen und …
Das Gericht ist dabei nicht darauf beschränkt, die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, sondern prüft eigenständig, ob nach seiner Beurteilung aller Umstände die aufschiebende Wirkung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 - juris Rn. 53;… Beschluss vom 25. Mai 2022 - 3 S 542/22 - juris Rn. 21; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 29. August 2023 - 2 M 73/23 - juris Rn. 44;… Külpmann, in: Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 8. Aufl. 2025, § 42 Rn. 32). - VG Stuttgart, 05.02.2026 - 6 K 868/26
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes und damit …
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 3 S 524/22
Gerichtliche Überprüfung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
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