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   OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20   

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https://dejure.org/2021,53884
OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20 (https://dejure.org/2021,53884)
OLG München, Entscheidung vom 07.10.2021 - 6 U 6333/20 (https://dejure.org/2021,53884)
OLG München, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 6 U 6333/20 (https://dejure.org/2021,53884)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GebrMG § 11 Abs. 1, § 12a, § 24, § 24a, § 24b; ZPO § 148, § 256; BGB § 242, § 259, § 260
    Unzulässigkeit einer auf die Feststellung der Löschungsreife gerichteten Zwischenfeststellungswiderklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Aus der Entscheidung BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung ergebe sich nichts anderes, da die oben ausgeführte Auslegung gerade gezeigt habe, dass ein Widerspruch zwischen Schutzanspruch und Beschreibung hier nicht bestehe.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts treffe die Entscheidung BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung genau den vorliegenden Fall.

    Auch der Grundsatz, dass bei Widersprüchen zwischen Anspruch und Beschreibung der Anspruch Vorrang genießt, weil dieser und nicht die Beschreibung den geschützten Gegenstand definiert und damit auch begrenzt (BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung), schließt nicht aus, dass sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Anspruchs ergibt, das von demjenigen abweicht, das der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (BGH, Urteil vom 09.05.2017 - X ZR 102/15 = BeckRS 2017, 117715 Rn. 12).

    Die Beschreibung darf somit nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Anspruchs lesen lässt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

    Dies stellt einen Widerspruch zwischen dem Gebrauchsmusteranspruch und der Beschreibung im Sinne der Entscheidung BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung dar, mit der Folge, dass die Bestandteile der Beschreibung, die im Gebrauchsmusteranspruch keinen Niederschlag gefunden haben, aufgrund einer Auswahlentscheidung des Gebrauchsmusteranspruchs nicht in den Schutzbereich des Gebrauchsmusters einbezogen sind.

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Nach beachtlicher Kritik an dieser Entscheidung habe der BGH die Anforderungen an das Feststellen eines solchen Widerspruchs insbesondere in der Entscheidung GRUR 2015, 875 - Rotorelemente konkretisiert und seine zentrale Feststellung in der Sache Okklusionsvorrichtung, die Beschreibung könne nicht zur "Korrektur" des Patentanspruchs herangezogen werden, wenn sich die Beschreibung nicht mit dem Wortlaut des Anspruchs in Einklang bringen lasse, als zu kurz gegriffen erkannt und im Ergebnis aufgegeben.

    Dabei kann die Beschreibung, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein gebrauchsmustereigenes Lexikon darstellen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2017 - X ZR 102/15 = BeckRS 2017, 117715 Rn. 12; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Im Zweifel ist ein Verständnis des Anspruchs geboten, das beide Teile der Gebrauchsmusterschrift nicht in Widerspruch zueinander bringt, sondern sie als aufeinander bezogene Teile der dem Fachmann mit dem Gebrauchsmuster zur Verfügung gestellten technischen Lehre als eines sinnvollen Ganzen versteht (BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente).

    Entgegen der Auffassung der Klägerseite hat der BGH diese Grundsätze auch nicht in der Entscheidung GRUR 2015, 875 - Rotorelemente im Ergebnis aufgegeben.

  • LG München I, 21.10.2020 - 21 O 5363/19

    Rechtsbestand und Verletzung eines Gebrauchsmusters

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 21.10.2020, Az. 21 O 5363/19, abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Das Urteil des Landgericht München I vom 21. Oktober 2020, Az.: 21 O 5363/19, wird ... aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21. Oktober 2020 (Az. 21 O 5363/19) wird zurückgewiesen.

  • BGH, 09.05.2017 - X ZR 102/15

    Anforderungen an die Patentfähigkeit einer Einrichtung zum Bruchtrennen von

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Dabei kann die Beschreibung, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein gebrauchsmustereigenes Lexikon darstellen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2017 - X ZR 102/15 = BeckRS 2017, 117715 Rn. 12; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Auch der Grundsatz, dass bei Widersprüchen zwischen Anspruch und Beschreibung der Anspruch Vorrang genießt, weil dieser und nicht die Beschreibung den geschützten Gegenstand definiert und damit auch begrenzt (BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung), schließt nicht aus, dass sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Anspruchs ergibt, das von demjenigen abweicht, das der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (BGH, Urteil vom 09.05.2017 - X ZR 102/15 = BeckRS 2017, 117715 Rn. 12).

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH NJW 2008, 69 Rn. 17).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Dabei kann die Beschreibung, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein gebrauchsmustereigenes Lexikon darstellen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2017 - X ZR 102/15 = BeckRS 2017, 117715 Rn. 12; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Die Beschreibung darf somit nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Anspruchs lesen lässt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Die Beschreibung darf somit nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Anspruchs lesen lässt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Dabei kann die Beschreibung, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein gebrauchsmustereigenes Lexikon darstellen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2017 - X ZR 102/15 = BeckRS 2017, 117715 Rn. 12; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG München, 07.10.2021 - 6 U 6333/20
    Die Beschreibung darf somit nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Anspruchs lesen lässt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • LG München I, 23.11.2022 - 29 O 7754/21

    Kapitalmarktrechtliche Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard können

    Ihre Abweisung wirkt sich daher auf die Kostenverteilung nicht aus (vgl. OLG München Urteil v. 7.10.2021 - 6 U 6333/20).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2022 - 4a O 33/21

    Kindersitz 3

    Eine solche Fallgestaltung liegt vor, wenn - wie hier - eine Zwischenfeststellungswiderklage auf Feststellung der fehlenden Schutzfähigkeit des Klagegebrauchsmusters erhoben wird, die Klage aus dem Klagegebrauchsmuster aber mangels Verletzung abgewiesen wird (OLG München, Endurteil vom 07.10.2021 - 6 U 6333/20 - GRUR-RS 2021, 41524 Rn. 121).

    Die Zwischenfeststellungswiderklage wirkt sich vorliegend nicht auf die Kostenverteilung aus (vgl. OLG München, Endurteil vom 07.10.2021 - 6 U 6333/20 - GRUR-RS 2021, 41524 Rn. 124).

    Eine solche Identität liegt hier vor, da die Zwischenfeststellungswiderklage auf Feststellung der fehlenden Schutzfähigkeit des Klagegebrauchsmusters in einer Gebrauchsmusterverletzungsklage gerichtet ist (vgl. OLG München, Endurteil vom 07.10.2021 - 6 U 6333/20 -GRUR-RS 2021, 41524 Rn. 124).

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