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   OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19   

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OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19 (https://dejure.org/2021,54118)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2021 - 4 A 887/19 (https://dejure.org/2021,54118)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 4 A 887/19 (https://dejure.org/2021,54118)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    KrWG § 3 Abs. 1, KrWG § 3 Abs. 3, KrWG § 3 Abs. 9, KrWG § 5 Abs. 1, KrWG § 7 Abs. 2, KrWG § 15 Abs. 1, KrWG § 47 Abs. 3, KrWG § 62
    Abfall, ; Entledigungswille; Verwendungszweck; Verkehrsanschauung; Ausschlachten; Wirtschaftsgut; Gesamtsache; Bestandteile

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15

    Abfall; Aflatoxin B1; Ausfuhr; Bereichsausnahme; Beseitigung; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Dadurch sind Zweckbestimmungen ausgeschlossen, die mit den Zielen und Vorgaben des Abfallrechts nicht vereinbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. v. 14. November 2019 - 20 ZB 19.1010 -, juris Rn. 17).

    Der so zu bestimmende Verwendungszweck ist entfallen, wenn die Sache aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zweckentsprechend verwendet werden kann (BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 31).

    Mit den Zielen des Abfallrechts sind Ungewissheiten über die Abfalleigenschaft nicht vereinbar, da sie Missbrauchsgefahren begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 30) und eine zeitnahe Verwertung oder Beseitigung von Abfällen gefährden.

    Die - vorliegend geäußerte - unternehmerische Absicht, einen Stoff oder Gegenstand gewinnbringend zu veräußern, stellt ebenfalls keine zulässige Zweckbestimmung dar (ausführlich dazu BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 20 ZB 19.1010

    Abfallrechtliche Anordnung der Entfernung und Verwertung eines Autos

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Dadurch sind Zweckbestimmungen ausgeschlossen, die mit den Zielen und Vorgaben des Abfallrechts nicht vereinbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. v. 14. November 2019 - 20 ZB 19.1010 -, juris Rn. 17).

    Ist eine Sache nicht mehr benutzbar, aber reparaturfähig, so bleibt ihre Zweckbestimmung erhalten, falls die Reparatur beabsichtigt ist und in absehbarer Zeit realisiert wird (BayVGH, Beschl. v. 14. November 2019 - 20 ZB 19.1010 -, juris Rn. 16; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 83).

    Dafür trägt der Besitzer die Darlegungslast (BayVGH, Beschl. v. 14. November 2019 - 20 ZB 19.1010 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 86).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 7 ME 54/10

    Abfalleigenschaft einer Sache wegen der Realisierung eines neuen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Subjektiv muss ein einheitlicher, nie unterbrochener Wille des Besitzers vorliegen, wie mit der Sache verfahren werden soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, juris Rn. 8; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 86).

    Objektiv muss der neue Verwendungszweck tatsächlich unmittelbar zu verwirklichen sein; das ist nicht der Fall, wenn die Sache einer Zwischenbehandlung bedarf (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, juris Rn. 8; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 87).

  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463

    Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Bei der Bewertung, ob der Verwendungszweck einer Sache entfallen und nicht unmittelbar durch einen neuen ersetzt worden ist, muss auf die Sache als Gesamtheit und nicht auf ihre demontierbaren und gegebenenfalls funktionsfähigen Bestandteile oder Elemente abgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 22 ZB 16.1463 -, juris Rn. 11; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 84; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 95. EL Mai 2021, § 3 KrWG Rn. 60).

    Abfallrechtlich zulässig ist eine solche Zwecksetzung aber nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 22 ZB 16.1463 -, juris Rn. 14; Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 84; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 95. EL Mai 2021, § 3 KrWG Rn. 61).

  • VGH Bayern, 30.08.2001 - 22 CS 99.3133
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Um ein solches, rechtswidriges Vorgehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30. August - 22 CS 99.3133 -, juris Rn. 17) auszuschließen, bestand auch hinsichtlich der Zwangsmittelandrohungen ein Rechtsschutzinteresse für eine Klageerhebung.
  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 126/88

    Begriff des Abfalls; Sammlung von Altglas; Bei der Rauchgasentschwefelung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Die herrschende Meinung zur damaligen Rechtslage ging davon aus, dass eine Sache kein Abfall ist, wenn sie einer Weiterverwertung oder -verarbeitung als Wirtschaftsgut zugeführt werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar - I ZR 126/88 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Zwar wird in der Entscheidung ausgeführt, dass ein erforderlicher Entledigungswille nicht gegeben sei, wenn Sachen zur Umgestaltung oder Umwandlung, zum "Ausschlachten" oder zwecks gelegentlicher Weitergabe zur weiteren Verwertung aufbewahrt würden (OLG Köln, Beschl. v. 27. Mai 1994 - Ss 171/94 B -, NVwZ-RR 1995, 386).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Der Eigentümer eines der Allgemeinheit rechtlich oder tatsächlich nicht frei zugänglichen Grundstücks übt eine solche Sachherrschaft für Gegenstände aus, die sich auf dem Grundstück befinden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass insoweit die Beklagte die Kosten zu tragen hat, ist nach § 158 Abs. 2 VwGO auch bei einer lediglich teilweisen Erledigung grundsätzlich unanfechtbar und damit für das Rechtsmittelgericht bindend (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 23 ZB 20.522

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
    Die dafür erforderliche Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts besteht auch dann, wenn das Verfahren - wie im vorliegenden Fall - nur wegen eines Teils der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz anhängig geworden ist (BayVGH, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 23 ZB 20.522 -, juris Rn. 29 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16

    Beräumungsanordnung; Anlage zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle; Insolvenz

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