Rechtsprechung
| SG Leipzig, 08.09.2021 - S 22 KR 100/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erstattung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle des Klägers während einer stufenweisen Wiedereingliederung
- sozialrechtsiegen.de
Fahrtkostenerstattung zur Arbeitsstelle während stufenweiser Wiedereingliederung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Fahrtkostenerstattung der KK bei Wiedereingliederung nach § 74 SGB V
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Erstattung von Fahrkosten im Rahmen Stufenweiser Wiedereingliederung
- reha-recht.de
(Entscheidungsbesprechung)
Erstattung von Fahrkosten im Rahmen stufenweiser Wiedereingliederung
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 08.09.2021 - S 22 KR 100/21
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 340/21
- BSG, 16.05.2024 - B 1 KR 4/23 R
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
Krankenversicherung - Fahrtkosten - stufenweise Wiedereingliederung als Leistung …
Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2021 - S 22 KR 100/21
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle bei stufenweiser Eingliederung nach § 74 SGB V (nicht: Belastungserprobung nach § 42 SGB V) sind nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung zu tragen (entgegen SG Dresden, Urteil vom 17.06.2020, Az. S 18 KR 967/19).Daher bestehe in Anlehnung an das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17.06.2020 - Az. S 18 KR 967/19 - Anspruch auf Fahrtkostenerstattung aus § 60 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in Verbindung mit § 73 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), der sich in Anlehnung an § 5 JVEG auf 0, 35 EUR je gefahrenen Kilometer belaufe.
- LSG Thüringen, 01.08.2013 - L 6 KR 299/13
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bei einer stufenweise Wiedereingliederung
Auszug aus SG Leipzig, 08.09.2021 - S 22 KR 100/21
Sie verweist auf die Begründung der angefochtenen Bescheide, wonach Wiedereingliederung nach dem SGB V lediglich eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, nicht aber eine Belastungserprobung nach § 42 SGB V im Rahmen einer komplexen medizinischen Rehabilitationsleistung darstellt, und den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 01.08.2013 - Az. L 6 KR 299/13 NZB -.
- SG Koblenz, 24.04.2023 - S 11 KR 418/21
Krankenversicherung - stufenweise Wiedereingliederung - keine Leistung zur …
Rn. 17 · SG Leipzig, Urteil vom 08.09.2021 - S 22 KR 100/21.Eine Leistung der Krankenkasse ist in § 74 SGB V nicht geregelt (so insgesamt zutreffend SG Leipzig…, Urteil vom 09.03.2022 - S 22 KR 570/21 = juris, Rn. 15, sowie SG Leipzig, Urteil vom 08.09.2021 - S 22 KR 100/21 = juris, Rn. 16).
- SG Leipzig, 09.03.2022 - S 22 KR 570/21
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen Wiedereingliederung bei …
Der durch die Klägerseite zitierten Auffassung der 18. Kammer des Sozialgerichts Dresden vermag sie daher weiter nicht zu folgen und hält an ihrem im Urteil der Kammer vom 08.09.2021, Az. S 22 KR 100/21 vertretenen Normverständnis fest.
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