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Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.06.2022 - 52 O 296/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23577
LG Berlin, 28.06.2022 - 52 O 296/21 (https://dejure.org/2022,23577)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.06.2022 - 52 O 296/21 (https://dejure.org/2022,23577)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 52 O 296/21 (https://dejure.org/2022,23577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Preisanpassungsklauseln des Musikstreaminganbieters Spotifiy unwirksam da nur steigende Kosten und nicht sinkende Kosten an Kunden weitergegeben werden

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuGVVO 1215/2012 Art. 7
    Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Preiserhöhungen bei Spotify

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einseitige Preisanpassungsklausel von Spotify ist rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 234
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 52 O 296/21
    Rn. 41 aa) Die Preisanpassungsbestimmung der Beklagten unterliegt als Preisnebenabrede im Sinne von § 307 Abs. 3 S. 1 BGB der Inhaltskontrolle (vgl. BGH, NJW 2016, 936, Rn 45 m.w.N.).

    Richtet sich das Preisanpassungsrecht nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), ist von einer unangemessenen Benachteiligung insbesondere dann auszugehen, wenn die Klausel zwar das Recht vorsieht, Kostensteigerungen an die Kunden weiter zu belasten, nicht aber die Verpflichtung, Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und diese nach denselben Maßstäben an die Kunden weiterzugeben (vgl. BGH, NJW 2016, 936, Rn. 46 f. m.w.N.).

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 52 O 296/21
    Wenn eine Konkretisierung der Anpassungsmaßstäbe wegen der Besonderheit der Vertragsbeziehung auf unüberwindbare Schwierigkeiten stößt, kann im Einzelfall ein angemessener Interessenausgleich dadurch erreicht werden, dass dem Vertragspartner ab einem bestimmten Umfang der Preissteigerung ein Kündigungsrecht eingeräumt wird (BGH, NJW 2008, 360 Rn. 13).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln …

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 52 O 296/21
    Rn. 57 bb) Von der Unterlassungsverpflichtung umfasst, ist auch das an den Verwender gerichtete Verbot, sich bei der Durchsetzung von Rechten aus in der Vergangenheit geschlossenen Verträgen auf die unwirksame Klausel zu berufen (vgl. BGH, GRUR 2018, 423 ff., Rz. 27).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-30/20

    Kartellabsprachen über die Verkaufspreise von Lkw: Der Gerichtshof erläutert, …

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 52 O 296/21
    Die Festlegung der Grenzen des Gerichtsbezirks, in dem sich der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs im Sinne dieser Vorschrift befindet, fällt unter die organisatorischen Befugnisse der Mitgliedsstaaten (vgl. EuGH, NZKart 2021, 456 f. Rz. 34 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2001 - 6 U 29/01

    Reisebedingungen ; Pauschalreisen; Nachträgliche Reisepreiserhöhungen; …

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2022 - 52 O 296/21
    Rn. 54 ccc) Soweit die Beklagte unter Berufung auf das von ihr in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW 2002, 447, 448) zu Reiseverträgen von einer hinreichenden Kompensation durch die Kündigungsmöglichkeit ausgeht, ist diese Rechtsprechung nicht auf - wie vorliegend - Dauerschuldverhältnisse übertragbar.
  • KG, 15.11.2023 - 23 U 112/22

    Berechtigtes Interesse an Preisanpassungsklausel

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.06.2022, Aktenzeichen 52 O 296/21 , wird zurückgewiesen.

    Rn. 12 das Urteil des Landgerichts Berlin - 52 O 296/21 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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