Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27139
OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22 (https://dejure.org/2022,27139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.08.2022 - 4 U 17/22 (https://dejure.org/2022,27139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. August 2022 - 4 U 17/22 (https://dejure.org/2022,27139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • kanzlei.biz

    Online-Bewertungen nur mit einem leistungsbezogenen, geschäftlichen Kontakt zulässig

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anwaltsbewertung

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Löschung und Unterlassung einer vom Prozessgegner eines Mandanten abgegebenen Google-Bewertung - Anwaltsbewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichende s.o

  • rechtsportal.de

    Abweichende s.o

Kurzfassungen/Presse (6)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt kann Löschung von Ein-Sterne-Bewertung eines Prozessgegners verlangen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt kann Löschung von Ein-Sterne-Bewertung eines Prozessgegners verlangen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt kann Löschung von Ein-Sterne-Bewertung eines Prozessgegners verlangen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Ein-Sterne-Bewertungen und kritischen Kommentaren ohne geschäftlichen Kontakt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Internetbewertung von Rechtsanwälten: Was ist zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein-Stern-Bewertung ohne Geschäftsbeziehung kann gelöscht werden!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1546
  • MMR 2023, 298
  • K&R 2023, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Sie unterliegt in vollem Umfang der rechtlichen Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGHZ 203, 239 Rn. 19; BGHZ 132, 13 [21]).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14 Rn. 11; BGH, Urteil vom 27.05.2014, VI ZR 153/13 Rn. 13).

    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH NJW 2018, 3254 [3256 Rn. 19]; BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 25).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Ein durchschnittlicher Leser, der typischerweise die Online-Bewertungen betrachtet, um sich im Vorfeld der Vertragsanbahnung zu informieren, geht davon aus, dass der Bewertung in diesem Sinne ein leistungs- bzw. mandatsbezogener geschäftlicher Kontakt zu Grunde liegt; zumal eine Bewertung, die auf einem sonstigen gelegentlichen Kontakt als Prozessgegner eines Mandanten der Kanzlei beruht, keine belastbare Aussagekraft für die vorzunehmende Bewertung der Leistung der Kanzlei besitzt und damit nicht zu der von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligten und gesellschaftlich erwünschten Funktion von Bewertungsfunktionen von Online-Plattformen iSd. Schaffung von Markttransparenz beitragen kann (vgl. etwa BGHZ 209, 139-157, Rn. 40).

    Die zu Gunsten des Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet jedoch dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu etwa BVerfG NJW 2012, 1643; BGH MDR 2016, 518).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schützt das Interesse daran, dass die wirtschaftliche Stellung nicht durch inhaltlich unrichtige Informationen oder Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, geschwächt wird und andere Marktteilnehmer deshalb von Geschäften mit ihr abgehalten werden (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, NJW 2015, 773 Rn. 13).

    Der Eingriff in den Schutzbereich des jeweiligen Rechts ist nur dann rechtswidrig, wenn das Interesse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014, VI ZR 39/14, NJW 2015, 773, Rn. 16).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Liegen - wie vorliegend - sowohl wertende als auch tatsächliche Elemente vor, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung erkennbar in den Hintergrund tritt oder aber ob der sich Äußernde überwiegend über tatsächliche Vorgänge berichtet und dabei nur nebenher wertet (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2016 - Az. 1 BvR 1081/15 - juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 24.01.2006 - Az. XI ZR 384/03).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    In anderen Fällen bedarf es einer abwägenden Prüfung im Einzelfall, ob die Vermutung für die Freiheit der Rede durch gegenläufige Belange des Persönlichkeitsschutzes überwunden wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3772).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Die zu Gunsten des Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet jedoch dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu etwa BVerfG NJW 2012, 1643; BGH MDR 2016, 518).
  • BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Liegen - wie vorliegend - sowohl wertende als auch tatsächliche Elemente vor, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung erkennbar in den Hintergrund tritt oder aber ob der sich Äußernde überwiegend über tatsächliche Vorgänge berichtet und dabei nur nebenher wertet (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2016 - Az. 1 BvR 1081/15 - juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 24.01.2006 - Az. XI ZR 384/03).
  • LG München I, 20.11.2019 - 11 O 7732/19

    Unzulässige Online-Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei durch den Prozessgegner

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Es genügt vielmehr schon jeder leistungsbezogene bzw. mandatsbezogene geschäftliche Kontakt zwischen den potentiellen (Vertrags-) Parteien, etwa bei der mündlichen Vereinbarung eines ersten Beratungstermins oder bei einer schriftlichen Anfrage an die Kanzlei (vgl. ebenso LG München, Urteil vom 20.11.2019, Az. 11 O 7732/19 - juris Rn. 40).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Sie unterliegt in vollem Umfang der rechtlichen Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGHZ 203, 239 Rn. 19; BGHZ 132, 13 [21]).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
    Sie unterliegt in vollem Umfang der rechtlichen Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 250/13 Rn. 12; BGHZ 203, 239 Rn. 19; BGHZ 132, 13 [21]).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

  • BGH, 19.07.2018 - IX ZB 10/18

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung des Urteils eines ausländischen Gerichts

Redaktioneller Hinweis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht