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| OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24 |
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Beitragsblocker; bestreiten; Brief; Briefsendung; Briefverlust; www.beitragsblocker.de; Deutsche Post; Folgenabwägung; keinrundfunkbeitragmehr; Mahnung; Post; Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitragsforderung; Schutzbehauptung; Vermutung; Vollstreckung; ...
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VwGO § 80 Abs. 4 S. 3, 2.; VwVG § 3 Abs. 1
Beitragsblocker; bestreiten; Brief; Briefsendung; Briefverlust; www.beitragsblocker.de; Deutsche Post; Folgenabwägung; keinrundfunkbeitragmehr; Mahnung; Post; Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitragsforderung; Schutzbehauptung; Vermutung; Vollstreckung; ... - rechtsportal.de
VwGO § 80 Abs. 4 S. 3 2. Alt.
Zulässigkeit des vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die Vollstreckung einer Rundfunkbeitragsforderung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.09.2024 - 7 B 3386/24
- OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22
Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Der insoweit beweisbelastete Antragsgegner könne den Zugang nicht nachweisen; die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 Satz 3 VwVfG greife nicht ein, insoweit reiche nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.11.2023 - BVerwG 6 C 3.22 -, juris) ein einfaches Bestreiten grundsätzlich aus.Der Antragsgegner missinterpretiert zudem die von ihm in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.11.2023 - BVerwG 6 C 3/22 -, juris), wenn er die Auffassung vertritt, das "... einfache Bestreiten durch die Antragstellerin (führe) ... nicht zu Zweifeln am Zugang des Mahnschreibens, ... vielmehr (könne) ... die Würdigung der Umstände des Einzelfalles ... nur zu dem Schluss führen, dass es sich ... um eine reine Schutzbehauptung (handele)". Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr betont, zur Darlegung von Zweifeln genüge regelmäßig das einfache Bestreiten des Zugangs, weil einem Adressaten, der den Zugang überhaupt bestreite - anders als bei einem verspäteten Zugang - eine weitere Substantiierung typischerweise nicht möglich sei.
Denn in aller Regel lägen die Umstände der Postbeförderung und -zustellung, aus denen sich Schlüsse auf den Zugang oder Nichtzugang eines mit einfacher Post versandten Bescheides ziehen ließen, außerhalb der Sphäre des Adressaten, so dass dieser aufgrund eigener Wahrnehmung nicht mehr vortragen könne als die Tatsache, den Bescheid nicht erhalten zu haben (BVerwG, Urt. v. 29.11.2023 - BVerwG 6 C 3/22 -, juris Rn. 24).
Im Rahmen der danach zu prüfenden Glaubhaftigkeit des Vortrags des Vollstreckungsschuldners und seiner Glaubwürdigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2023 - BVerwG 6 C 3/22 -, juris Rn. 24) ist hier zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin den Zugang des Mahnschreibens nicht erst in der Antragsschrift an das Verwaltungsgericht, sondern bereits gegenüber der Beigeladenen nach Erhalt der Vollstreckungsankündigung vom 23. Juli 2024 in ihrem Schreiben vom 4. August 2024 ausdrücklich bestritten hat, also nicht erst im gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Verwendung der nach der Behauptung des Antragsgegners aus unseriöser Quelle stammenden Mustervorlage.
Auch wird lediglich der Zugang eines einzelnen Schreibens bestritten, was als eher glaubhaft anzusehen ist, als wenn der Erhalt sämtlicher oder einer Vielzahl von Postsendungen in Abrede gestellt würde, sofern dafür nicht besondere Gründe erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2023 - BVerwG 6 C 3/22 -, juris Rn. 33;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.10.2011 - 8 E 387/11 -, juris Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
Anhörung; Ansehens- und Vertrauensverlust; Auslegung; Einzelrichter; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
(Vorbeugender) Rechtsschutz gegen die Vollstreckung einer Rundfunkbeitragsforderung ist zulässig, wenn der Vollstreckungsgläubiger das Vollstreckungsersuchen gestellt und die Vollstreckungsbehörde daraufhin dem Vollstreckungsschuldner die Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen (ausführlich Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 8 ME 132/24 , juris Rn. 24ff.).Die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners, es handele sich um (unzulässigen) vorbeugenden Rechtsschutz, weil gegen Vollstreckungshandlungen (ausreichender) repressiver Rechtsschutz gegenüber der Beigeladenen als der von ihm beauftragten Vollstreckungsbehörde möglich sei, wird vom Senat nicht geteilt (s. ausführlich Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 24ff.).
Außerdem wären der Ansehensverlust und die Rufschädigung durch das Bekanntwerden der Pfändungsmaßnahme im Verhältnis zu Dritten, die hiervon Kenntnis erlangen, bei einem späteren Erfolg im gerichtlichen Verfahren vielfach nicht vollständig reversibel (s. bereits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 28).
Er ist nicht im Hinblick auf den Charakter des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens weiter zu vermindern (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 8 ME 132/24 - Beschl. v. 29.3.2007 - 4 ME 265/07 -, V. n. b.).
- VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984
Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Soweit der Antragsgegner das Verwaltungsgericht kritisiert, weil es die Behauptung der Antragstellerin, sie habe die Mahnung vom 16. April 2024 nicht erhalten, für glaubhaft erachtet habe, und dagegen die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 Satz 3 VwVfG anführt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auf schriftliche Erklärungen, die - wie die Mahnung - kein Verwaltungsakt sind, überhaupt anwendbar ist, zweifelhaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.11.2022 - 11 CS 22.1984 -, juris Rn. 28 m. zahlr. N.).Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es allgemeiner Lebenserfahrung entspricht, dass immer wieder einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen (s. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.11.2022 - 11 CS 22.1984 -, juris Rn. 29).
- BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Auch der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, der Absender eines Briefes, der sich eines Postdienstleisters bediene, habe den nicht nachweisbaren Zugang der Sendung zu vertreten (vgl. BGH, Urt. v. 21.1.2009 - VIII ZR 107/08 -, juris Rn. 17). - BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Das Bundesverfassungsgericht nimmt ebenfalls an, dass keine Vermutung für den Zugang eines formlos mit der Post übersandten Briefes besteht (BVerfG, Beschl. v. 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90 -, juris Rn. 13 u. v. 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 -, juris Rn. 22). - BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
Übernahme von im Widerspruchsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Das Bundesverfassungsgericht nimmt ebenfalls an, dass keine Vermutung für den Zugang eines formlos mit der Post übersandten Briefes besteht (BVerfG, Beschl. v. 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90 -, juris Rn. 13 u. v. 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 -, juris Rn. 22). - BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Dem müssen die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen, da dieser in besonderer Weise der Sicherung grundrechtlicher Freiheit dient (BVerfG, Beschl. v. 1.4.2025 - 2 BvR 1425/24 - , juris Rn. 21 u. v. 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 29f.), hier namentlich dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 13 Abs. 1 GG. - BVerfG, 01.04.2025 - 2 BvR 1425/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines international Schutzberechtigten gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Dem müssen die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen, da dieser in besonderer Weise der Sicherung grundrechtlicher Freiheit dient (BVerfG, Beschl. v. 1.4.2025 - 2 BvR 1425/24 - , juris Rn. 21 u. v. 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 29f.), hier namentlich dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 13 Abs. 1 GG. - OVG Niedersachsen, 05.03.2021 - 4 LB 84/20
Gläubigerbehörde; Leistungsbescheid; Mahngebühren; Rundfunkbeitrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Die vorherige Mahnung des Vollstreckungsschuldners ist eine der Vollstreckungsvoraussetzungen (s. § 3 Abs. 1 NVwVG; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.3.2021 - 4 LB 84/20 -, juris Rn. 36f.). - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 5 S 2520/91
Bestandskräftiger Leistungsbescheid: Abwehr der Vollstreckung - Durchbrechung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24
Hinzu kommen Gesichtspunkte der Effektivität des Rechtsschutzes: Repressiver Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO würde stets nur die jeweilige einzelne Vollstreckungsmaßnahme betreffen, nicht aber die Vollstreckung insgesamt (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.10.2003 - 3 A 3417/99 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.2.1992 - 5 S 2520/91 -, juris Rn. 27), sodass es zu einer Vielzahl von Verfahren gegen einzelne Pfändungsmaßnahmen kommen könnte, was weder im öffentlichen Interesse liegt noch in dem der Beteiligten. - VGH Bayern, 07.03.2024 - 7 CE 23.1749
Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung der Zustellung eines …
- OVG Niedersachsen, 21.08.2024 - 8 ME 20/24
Antrag auf Vollstreckungsschutz gegenüber einer Rundfunkbeitragsforderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 8 E 387/11
Nachweis des Zugangs von Gebührenbescheiden i.R.d. Erhebung von Rundfunkgebühren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 3 A 3417/99
- OVG Thüringen, 27.06.2024 - 3 EO 288/24
Auflage zur Verlegung einer Versammlung von einer Autobahnbrücke weg
- OVG Niedersachsen, 18.05.2026 - 8 ME 42/26
Rundfunkbeitrag; Mahnung; Schutzbehauptung; einfaches Bestreiten; …
Da die Mahnung keinen schriftlichen Verwaltungsakt darstellt (so Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 8), findet das Prüfungsschema des § 41 Abs. 2 VwVfG im vorliegenden Zusammenhang keine Anwendung.Das Verwaltungsgericht hat somit zutreffend danach gefragt, ob der Antragsgegner, der als Vollstreckungsgläubiger für den Zugang der Mahnung beweispflichtig ist (so Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 7), nach derzeitigem Kenntnisstand den ihm obliegenden Beweis führen kann (so BA, S. 8).
Vielmehr ist auch in dieser Konstellation die Glaubhaftigkeit des "einfachen" Bestreitens durch den Vollstreckungsschuldner und dessen Glaubwürdigkeit zu prüfen (Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 10).
Der "Historiensatz", der bei dem Beigeladenen regelmäßig nach Abschluss des Versandvorganges unter Angabe des Postauflieferungsdatums, der Sendungsnummer und der Entgeltabrechnungsnummer generiert und dem jeweiligen Beitragskonto beigefügt wird, belegt zwar nur die Absendung des Schreibens, nicht aber, dass es den Empfänger auch tatsächlich erreicht hat (Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 10).
bb) Grundsätzlich gilt zwar, dass es Verluste im Postlauf geben kann (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 9 bis 10 m. w. Nw.).
Dafür, dass es sich bei der Behauptung des Antragstellers, die Mahnungen nicht erhalten zu haben, um eine Schutzbehauptung handelt, spricht zudem, dass sein übriges Vorbringen teilweise inkonsistent und deshalb nicht glaubhaft ist (auf diesen Gesichtspunkt abstellend vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 10).
Festzusetzen ist ein Viertel der zu vollstreckenden Forderung (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.3.2007 - 4 ME 265/07 - Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 83; Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 22.9.2025 - 8 ME 51/52 -, juris Rn. 68).
- OLG Celle, 30.09.2026 - 3 ORbs 68/26
Bußgeldverfahren: Anforderungen an Beschlussgründe; Handlungspflicht aufgrund …
Nach der Gegenansicht ist ein Postrücklauf zwar Beweis für den Nichtzugang der Sendung, hingegen besitzt das Ausbleiben eines Postrücklaufs keine Beweiskraft, weil es auch auf dem Verlust der Postsendung beruhen kann (…BVerwG aaO; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2025 - 8 ME 116/24, juris; BayVGH, Beschluss vom 7. März 2024 - 7 CE 23.1749, juris). - OVG Niedersachsen, 22.09.2025 - 8 ME 51/25
Rechtmäßigkeit einer Pfändungs-, Einziehungs- und Überweisungsverfügung bei …
Festzusetzen ist ein Viertel der zu vollstreckenden Forderung (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.3.2007 - 4 ME 265/07 - Beschl. v. 27.5.2025 - 5 ME 132/24 -, juris Rn. 83; Beschl. v. 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 14).Eine Reduzierung für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes scheidet unter dem Gesichtspunkt der (jedenfalls vorläufigen) Vorwegnahme der Hauptsache aus (vgl. Ziffer 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs;… vgl. Nds OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 5 ME 132/24 -, juris Rn. 83; Beschl. v. 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 18.05.2026 - 8 ME 38/26
Zwangsvollstreckung; Verwaltungsvollstreckung; Schutzbehauptung; …
Grundsätzlich gilt zwar, dass es Verluste im Postlauf geben kann (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 9 bis 10 m. w. Nw.).Festzusetzen ist ein Viertel der zu vollstreckenden Forderung (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.3.2007 - 4 ME 265/07 - Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 83; Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 22.9.2025 - 8 ME 51/52 -, juris Rn. 68).
- VG Braunschweig, 02.03.2026 - 8 B 663/25
Unterlassungsanspruch; vorbeugender Rechtsschutz; Darlegungs- und Beweislast; …
Das schließt zwar eine etwaige Betroffenheit von Postverlusten nicht aus (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 06.06.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 10), begründet in der Gesamtschau mit seinem nicht weiter erklärten wechselnden Vorbringen und der dokumentierten Aufgabe zur Post der Mahnschreiben durchgreifende Zweifel an der Richtigkeit seiner Behauptungen zum vorgeblich unterbliebenen Zugang.
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