Rechtsprechung
| FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 90 Abs. 2, § 100 Abs. 1 S. 1, § 105 Abs. 3 S. 2; BGB § 883 Abs. 2, § 1098 Abs. 2
Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach nachfolgender Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grunderwerbsteuer Vorkaufsrecht Teilungsversteigerung
- rechtsportal.de
Grunderwerbsteuer Vorkaufsrecht Teilungsversteigerung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Grunderwerbsteuer: Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach einem Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG als Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Zuschlag: "Doppelte" Grunderwerbsteuer? (IVR 2026, 32)
Verfahrensgang
- FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
- BFH - II R 16/25 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2025, 576
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.07.2014 - II R 50/12
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Ausübung des gesetzlichen …
Auszug aus FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.7.2014 II R 50/12, BStBl II 2015, 399, könne nicht auf andere Fälle des Vorkaufsrechts übertragen werden.Aus der Vorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG lässt sich der allgemeine Rechtsgedanke ableiten, dass in den Fällen, in denen sich der Erwerber oder der Veräußerer der Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs bzw. einer Rückübertragung des Grundstücks aus Rechtsgründen nicht entziehen kann, also ein durchsetzbarer Anspruch besteht, die Steuer nicht festgesetzt bzw. die Steuerfestsetzung aufgehoben werden soll (BFH-Urteil vom 6.2.1980 II R 7/76, BStBl II 1980, 363; BFH-Urteil vom 9.7.2014 II R 50/12, BStBl II 2015, 399).
(BFH-Urteil vom 9.7.2014 II R 50/12, BStBl II 2015, 399).
Rn. 28 (2) Nach Auffassung des Senats können die im BFH-Urteil vom 9.7.2014 II R 50/12 zum Vorkaufsrecht bei einem Erbteilskauf aufgestellten Grundsätze entsprechend auf die nachträgliche Ausübung eines im Zeitpunkts der Abgabe des Meistgebots bestehenden (und bestehen bleibenden) dinglichen Vorkaufsrechts übertragen werden.
- BGH, 11.05.2023 - V ZR 203/22
Beweis des Zugangs eines Einwurfeinschreibens; Zurückweisung eines Beweisangebots
Auszug aus FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Im Falle einer Miteigentümergemeinschaft sind das sämtliche frühere Miteigentümer (BGH-Beschluss vom 11.5.2023 V ZR 203/22, ZfIR 2024, 42). - BGH, 22.02.1973 - III ZR 22/71
Ersatzfähigkeit der infolge der Beschädigung eines Kfz entgangenen Urlaubsfreude
Auszug aus FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Die Wirkung des Vorkaufsrechts tritt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit zur Ausübung ein, mithin mit Eintritt des Vorkaufsfalls (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22.2.1973 III ZR 22/71, NJW 1973, 747).
- BFH, 06.06.1984 - II R 184/81
Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht
Auszug aus FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Die Entstehung eines Anspruchs auf Nichterhebung oder Erstattung von Grunderwerbsteuer kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn der steuerbare Erwerbsvorgang aus einem Rechtsübergang in einem Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG besteht (BFH-Urteil vom 6.6.1984 II R 184/81, BStBl II 1985, 261). - BFH, 14.09.1988 - II R 76/86
Haupttatsachen - Hilfstatsachen - Beweiserhebung - Unterstellen als wahr - …
Auszug aus FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Dennoch hat der BFH vom Grundsatz der Personenidentität eng begrenzte Ausnahmen zugelassen (für den Fall einer Wiederversteigerung vgl. BFH-Urteil vom 14.9.1988 II R 76/86, BStBl. II 1989, 150). - OLG Frankfurt, 12.12.2023 - 11 U 160/21
Ausübung eines Vorkaufsrechts
Auszug aus FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Letzterer hat gegen den Dritten bei Ausübung des Vorkaufsrechts einen Anspruch auf Übereignung und Zustimmung zur Auflassung gemäß § 888 Abs. 1 BGB (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.12.2023 11 U 160/21, NJOZ 2024, 618;… Schermaier, in: Staudinger, BGB, 2021, § 1098 BGB, Rn. 10, 17). - BFH, 06.02.1980 - II R 7/76
Anfechtung - Konkursmasse - Zurückgewährung eines Grundstücks
Auszug aus FG München, 29.01.2025 - 4 K 632/24
Aus der Vorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG lässt sich der allgemeine Rechtsgedanke ableiten, dass in den Fällen, in denen sich der Erwerber oder der Veräußerer der Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs bzw. einer Rückübertragung des Grundstücks aus Rechtsgründen nicht entziehen kann, also ein durchsetzbarer Anspruch besteht, die Steuer nicht festgesetzt bzw. die Steuerfestsetzung aufgehoben werden soll (BFH-Urteil vom 6.2.1980 II R 7/76, BStBl II 1980, 363; BFH-Urteil vom 9.7.2014 II R 50/12, BStBl II 2015, 399).
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