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Rechtsprechung
   OLG München, 06.05.2026 - 7 W 412/26 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,13480
OLG München, 06.05.2026 - 7 W 412/26 e (https://dejure.org/2026,13480)
OLG München, Entscheidung vom 06.05.2026 - 7 W 412/26 e (https://dejure.org/2026,13480)
OLG München, Entscheidung vom 06. Mai 2026 - 7 W 412/26 e (https://dejure.org/2026,13480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    InsO § 182 RVG § 15 Abs. 2; ZPO § 3, § 287; GKG § 68
    Streitwertfestsetzung, Insolvenzverfahren, Terminsgebühr, Beschwerdeverfahren, Antragsrücknahme, Insolvenzquote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1, 3; GKG § 63 III S. 2
    Abänderung des Streitwerts des Beschlusses im erstinstanzlichen Verfahren wegen erstinstanzlicher Verhandlung sowohl vor als auch nach Insolvenzeröffnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.2015 - III ZR 260/14

    Insolvenzfeststellungsklage: Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 W 412/26
    Dies gilt auch, wenn das ursprüngliche Zahlungsverfahren gegen den Insolvenzschuldner nach § 180 Abs. 2 ZPO gegen den Insolvenzverwalter wieder aufgenommen wird (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28.5.2015 - III ZR 260/14, Rz. 2).
  • BGH, 14.08.2019 - EnVR 112/18

    Festsetzung des Gegenstandswerts bei insolvenzbedingter Unterbrechung des …

    Auszug aus OLG München, 06.05.2026 - 7 W 412/26
    Rn. 6 1. Das Landgericht begründet seine Nichtabhilfeentscheidung unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 14.8.2019 (EnVR 112/18) im Wesentlichen mit der Erwägung, dass kein Bedürfnis nach einer (weiteren) Staffelung des Streitwerts bestehe, weil alle Gebühren bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden seien.
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