Rechtsprechung
| OLG München, 12.05.2026 - 7 W 607/26 e |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GenG § 30, § 31; ZPO § 935; BGB § 29
Einsichtsrecht, Mitgliederliste, Insolvenzverwalter, Liquidator, Passivlegitimation, einstweilige Verfügung, Gesellschaftsrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Mitgliederlisteneinsicht insolvenzfest - Genossenschaft statt Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
- LG München I, 16.04.2026 - 31 O 2216/26
- OLG München, 12.05.2026 - 7 W 607/26
Papierfundstellen
- NZI 2026, 752
- NZG 2026, 1001
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- LG München I, 16.04.2026 - 31 O 2216/26
Mitgliederliste, Insolvenzverfahren, Auskunftsanspruch, Genossenschaftsrecht, …
Auszug aus OLG München, 12.05.2026 - 7 W 607/26
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 16.04.2026, Az. 31 O 2216/26, wird zurückgewiesen.den Beschluss des Landgerichts München I vom 16.04.2026 - Az. 31 O 2216/26 - aufzuheben und dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben,.
- BGH, 26.10.1955 - VI ZR 90/54
Einberufung einer Genossenschafts-Versammlung
Auszug aus OLG München, 12.05.2026 - 7 W 607/26
Denn analog § 29 BGB, der auch im Recht der Genossenschaft anwendbar ist (BGH, Urteil vom 26.10.1955 - VI ZR 90/54, NJW 1955, 1917), kann das Registergericht unter den Voraussetzungen des § 29 BGB eine Notbestellung von Liquidatoren auch dann vornehmen, wenn der Antragsteller das Quorum nach § 83 Abs. 3 GenG nicht erreicht (…Geibel in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 6. Auflage 2024, § 83 GenG Rn. 1;… Beuthin, GenG, 16. Auflage 2018, § 83 Rn. 5 a.E.). - OLG Frankfurt, 24.06.2025 - 3 W 14/25
Anforderungen an Verfügungsgrund im Falle einer Leistungsverfügung
Auszug aus OLG München, 12.05.2026 - 7 W 607/26
Bei einer Leistungsverfügung besteht ein Verfügungsgrund, wenn kumulativ der Antragsteller dringend der sofortigen Erfüllung seines Anspruchs bedarf, das Erwirken eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht mehr möglich erscheint, ohne dass die geschuldete Handlung ihren Sinn verlöre und die dem Antragsteller aus der Nichtleistung drohenden Nachteile schwer wiegen und zu dem Schaden, den der Antragsgegner erleiden kann, außer Verhältnis stehen (so mit weiteren Nachw. aus Rspr. und Literatur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.06.2025 - 3 W 14/25, juris Rn. 20).
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