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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,16299
LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20 (https://dejure.org/2026,16299)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.04.2026 - L 2 SB 140/20 (https://dejure.org/2026,16299)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. April 2026 - L 2 SB 140/20 (https://dejure.org/2026,16299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGG § 63 Abs. 3; ZPO § ... 183 Abs. 2, § 184, § 185; Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 11; SGB IX § 2 Abs. 2; AEUV Art. 18
    Zustellung im Ausland, Zustellungsbevollmächtigter, rechtliches Gehör, Schwerbehinderteneigenschaft, Inlandsbezug, Grad der Behinderung, Nachteilsausgleiche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfolglose Berufung des behinderten Klägers mit Auslandswohnsitz u.a. gegen Ablehnung der Anerkennung eines GdB von mindesten 80; Unwirksamer öffentlicher Aushang der Anhörung; Heilung des Zustellungsmangel durch tatsächlichen Zugang des Gerichtsbescheides; Fehlende ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (24)

  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2021 - L 12 SB 2808/20

    Schwerbehindertenrecht - Territorialitätsprinzip - Wohnsitz oder Beschäftigung in …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Rn. 106 b.) Ab der Wohnsitznahme in Frankreich, d.h. spätestens ab Erhebung der Klage unter Angabe der bis dato bestehenden Adresse in Frankreich, besteht ein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB bereits deswegen nicht, weil weder erkennbar ist noch von Seiten des Klägers trotz ausdrücklicher Nachfragen des Gerichts dargelegt worden ist, ob und inwiefern ihm im Falle der Anerkennung des von ihm angestrebten GdB von 80 und der Merkzeichen konkrete inländische Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

    Rn. 108 Das Gericht ist sich dabei auch im Klaren darüber, dass für die in § 152 SGB IX in Verbindung mit § 2 Abs. 1 SGB IX geregelte Statusfeststellung nach ständiger Rechtsprechung des BSG in Anwendung der Regelung des § 37 S. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) eine abweichende Bestimmung dahingehend gilt, dass es für einen Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB genügt, wenn dem behinderten Menschen aus der Feststellung des GdB im Bundesgebiet konkrete Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

    Damit wird insbesondere der Personenkreis der Grenzgänger in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20, Rn. 27 - 28, LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 8.06.2011, L 10 SB 74/10, Rn. 29 - 31, Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20, Rn. 25).

    Rn. 117 Im Hinblick auf das Merkzeichen G wird zudem auf die überzeugende Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen und des LSG Baden-Württemberg Bezug genommen, wonach das Gemeinschaftsrecht es nicht gebietet, im Ausland lebenden behinderten Menschen einen Schwerbehindertenausweis zu erteilen und sie unentgeltlich oder vergünstigt im öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, wenn sie keine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Inland haben und sich hier aus persönlichen Gründen auch nicht regelmäßig aufhalten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 8.06.2011, L 10 SB 74/10, Rn. 25, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20, Rn. 28).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 1/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung eines GdB von 50 - ausländische …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Rn. 106 b.) Ab der Wohnsitznahme in Frankreich, d.h. spätestens ab Erhebung der Klage unter Angabe der bis dato bestehenden Adresse in Frankreich, besteht ein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB bereits deswegen nicht, weil weder erkennbar ist noch von Seiten des Klägers trotz ausdrücklicher Nachfragen des Gerichts dargelegt worden ist, ob und inwiefern ihm im Falle der Anerkennung des von ihm angestrebten GdB von 80 und der Merkzeichen konkrete inländische Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

    Rn. 108 Das Gericht ist sich dabei auch im Klaren darüber, dass für die in § 152 SGB IX in Verbindung mit § 2 Abs. 1 SGB IX geregelte Statusfeststellung nach ständiger Rechtsprechung des BSG in Anwendung der Regelung des § 37 S. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) eine abweichende Bestimmung dahingehend gilt, dass es für einen Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB genügt, wenn dem behinderten Menschen aus der Feststellung des GdB im Bundesgebiet konkrete Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

    Soweit es die reine Feststellung des GdB betrifft, kann auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ein Anspruch bestehen, wenn dem behinderten Menschen aus der Feststellung des GdB im Bundesgebiet konkrete Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen (BSG, Urteil vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10

    Antrag auf Anerkennung des Merkmals "G" bei Wohnsitz im EU-Ausland - …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Art. 18 AEUV steht damit dem sog. Territorialprinzip des deutschen Schwerbehindertenrechts dann nicht entgegen, wenn Vergünstigungen nicht allein und ausschließlich an den Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland anknüpfen, sondern auch diejenigen eingeschlossen werden, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig hier aufhalten (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.06.2011, L 10 SB 74/10, Rn. 29 - 31 unter Verweis auf die Leitsätze des EuGH in der Entscheidung vom 1.10.2009, - C - 103/08 in juris).

    Damit wird insbesondere der Personenkreis der Grenzgänger in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20, Rn. 27 - 28, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.06.2011, L 10 SB 74/10, Rn. 29 - 31, Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20, Rn. 25).

    Rn. 117 Im Hinblick auf das Merkzeichen G wird zudem auf die überzeugende Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen und des LSG Baden-Württemberg Bezug genommen, wonach das Gemeinschaftsrecht es nicht gebietet, im Ausland lebenden behinderten Menschen einen Schwerbehindertenausweis zu erteilen und sie unentgeltlich oder vergünstigt im öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, wenn sie keine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Inland haben und sich hier aus persönlichen Gründen auch nicht regelmäßig aufhalten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.06.2011, L 10 SB 74/10, Rn. 25, LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20, Rn. 28).

  • LSG Hamburg, 20.07.2023 - L 3 SB 31/20

    Voraussetzungen der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft für einen im …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Rn. 106 b.) Ab der Wohnsitznahme in Frankreich, d.h. spätestens ab Erhebung der Klage unter Angabe der bis dato bestehenden Adresse in Frankreich, besteht ein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB bereits deswegen nicht, weil weder erkennbar ist noch von Seiten des Klägers trotz ausdrücklicher Nachfragen des Gerichts dargelegt worden ist, ob und inwiefern ihm im Falle der Anerkennung des von ihm angestrebten GdB von 80 und der Merkzeichen konkrete inländische Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

    Rn. 108 Das Gericht ist sich dabei auch im Klaren darüber, dass für die in § 152 SGB IX in Verbindung mit § 2 Abs. 1 SGB IX geregelte Statusfeststellung nach ständiger Rechtsprechung des BSG in Anwendung der Regelung des § 37 S. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) eine abweichende Bestimmung dahingehend gilt, dass es für einen Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB genügt, wenn dem behinderten Menschen aus der Feststellung des GdB im Bundesgebiet konkrete Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

    Damit wird insbesondere der Personenkreis der Grenzgänger in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20, Rn. 27 - 28, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.06.2011, L 10 SB 74/10, Rn. 29 - 31, Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20, Rn. 25).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Rn. 11 Das SG hat den Kläger mit Schreiben vom 16.08.2017 darauf hingewiesen, dass bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz nur dann auf Antrag ein Grad der Behinderung (GdB) festzustellen sei, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhingen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzten und hat dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts -BSGvom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R verwiesen.

    Rn. 106 b.) Ab der Wohnsitznahme in Frankreich, d.h. spätestens ab Erhebung der Klage unter Angabe der bis dato bestehenden Adresse in Frankreich, besteht ein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB bereits deswegen nicht, weil weder erkennbar ist noch von Seiten des Klägers trotz ausdrücklicher Nachfragen des Gerichts dargelegt worden ist, ob und inwiefern ihm im Falle der Anerkennung des von ihm angestrebten GdB von 80 und der Merkzeichen konkrete inländische Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

    Rn. 108 Das Gericht ist sich dabei auch im Klaren darüber, dass für die in § 152 SGB IX in Verbindung mit § 2 Abs. 1 SGB IX geregelte Statusfeststellung nach ständiger Rechtsprechung des BSG in Anwendung der Regelung des § 37 S. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) eine abweichende Bestimmung dahingehend gilt, dass es für einen Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des GdB genügt, wenn dem behinderten Menschen aus der Feststellung des GdB im Bundesgebiet konkrete Vergünstigungen erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen, vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R; vom 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2021, L 12 SB 2808/20; Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2023, L 3 SB 31/20.

  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 46/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Allein der Rückschein erbringt indes den Nachweis der Zustellung gemäß seiner Beweisfunktion nach § 416 ZPO, vgl. BSG, Beschluss vom 16.02.2022, B 8 SO 46/21 B, Rn. 8; Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, Rn. 9; BSG, Beschluss vom 7.10.2004, B 3 KR 14/04 R, SozR 4-1750 § 175 Nr. 1.

    Rn. 65 Dies ist im vorliegenden Fall das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland vom 24.11.1977 (i.d.F der Bekanntmachung vom 6.12.1982, BGBl II 1057), das auch für gerichtliche Verfahren gilt (vgl. BSG, Beschluss vom 16.02.2022, B 8 SO 46/21 B, Rn. 7;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 63 Rn. 16) und dem Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind.

    Keine Anwendung findet hingegen die in § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO in Bezug genommene Verordnung (EG) Nr. 1393/2007, die nur die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in Mitgliedstaaten betrifft und daher im öffentlichrechtlichen Verfahren regelmäßig keine Anwendung findet (vgl. BSG, Beschluss vom 16.02.2022, B 8 SO 46/21 B, Rn. 7;… Jung in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 3. Auflage, 2023, Rn. 75).

  • EuGH, 01.10.2009 - C-103/08

    Gottwald - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellen sowohl die Förderung der Mobilität und der Integration von behinderten Menschen als auch der Wille, das Bestehen einer gewissen Verbindung zwischen der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats und dem Empfänger der entsprechenden Leistungen (hier nach dem SGB IX) sicherzustellen, objektive Erwägungen des Allgemeininteresses dar, die es rechtfertigen können, dass die Freizügigkeit der Unionsbürger durch die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen berührt wird (EuGH, Urteil vom 01.10.2009, C-103/08).

    Art. 18 AEUV steht damit dem sog. Territorialprinzip des deutschen Schwerbehindertenrechts dann nicht entgegen, wenn Vergünstigungen nicht allein und ausschließlich an den Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland anknüpfen, sondern auch diejenigen eingeschlossen werden, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig hier aufhalten (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.06.2011, L 10 SB 74/10, Rn. 29 - 31 unter Verweis auf die Leitsätze des EuGH in der Entscheidung vom 1.10.2009, - C - 103/08 in juris).

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 188/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Rn. 51 a.) Die Kompetenz für die Anordnung gem. § 184 Abs. 1 ZPO ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, nach der (wohl) herrschenden Meinung in der Literatur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bei einem Kollegialgericht der Vorsitzende für den Erlass der Anordnung (…nach Schultzky in Zöller, ZPO, 36. Auflage 2026, § 184 Rn. 4 in Form eines Beschlusses) funktionell zuständig, vgl. Beschluss des BSG vom 14.03.2013, B 13 R 188/12 B, Rn. 14:.

    Rn. 59 c.) Der Beschluss vom 25.07.2025 enthielt ferner auch einen Hinweis gem. §§ 63 Abs. 2, 202 S. 1 SGG i.V.m. § 184 Abs. 2 S. 3 ZPO, dessen Fehlen sowohl zur Unanwendbarkeit der Zustellungsfiktion nach § 184 Abs. 2 S. 1 ZPO als auch zur Unwirksamkeit der Anordnung nach § 184 Abs. 1 S. 1 ZPO führen würde (vgl. Beschluss des BSG vom 14.03.2013, B 13 R 188/12 B, Rn. 12).

  • BSG, 04.07.2025 - B 2 U 1/24 B

    Krankheit, Terminsverlegung, Gesamtvollmacht

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Dabei ist ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG), § 62 SGG in der Regel dadurch genügt, dass das Gericht die mündliche Verhandlung anberaumt, der Beteiligte ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet und durchgeführt wird (BSG, Beschluss vom 04.07.2025, B 2 U 1/24 B, Rn. 9).

    Rn. 46 Eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung trotz Abwesenheit eines Beteiligten ist dann ohne Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör möglich, wenn dieser darauf hingewiesen worden ist, dass auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann (BSG, Beschluss vom 04.07.2025, B 2 U 1/24 B, Rn. 9).

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …

    Auszug aus LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
    Dabei muss der Urkundsbeamte jedoch auf Grund einer Erklärung des Justizwachtmeisters oder eines sonstigen Gehilfen einen Vermerk erstellen, in welchem neben der Anschrift des Empfängers des Schriftstücks beurkundet wird, dass und wann eine Angabe zur Post erfolgt ist, vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.2015, XII ZB 283/15, Rn. 24; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2019, 6 U 79/18, Rn. 31, 32; Stein in Thöne, ZPO, 24. Aufl. 2024, § 184, Rn. 19, m.w.N.
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - …

  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 47/08

    Anspruch auf Bewilligung einer öffentlichen Zustellung einer Klage an einen …

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Prozeßvertretung - …

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18

    Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post

  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden …

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit …

  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10

    Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines …

  • OLG Köln, 26.05.2008 - 16 Wx 305/07

    Keine öffentliche Zustellung bei durchführbarer Auslandszustellung

  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01

    Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland

  • BGH, 14.10.1982 - III ZB 23/82

    Gültigkeit eines Zustellungsvermerks bei falsch angegebenem Datum - Beginn der …

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige …

  • BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11

    Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines …

  • BSG, 03.12.2024 - B 2 U 4/22 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf …

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 19/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …

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