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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,20631
BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25 (https://dejure.org/2026,20631)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2026 - 1 C 23.25 (https://dejure.org/2026,20631)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2026 - 1 C 23.25 (https://dejure.org/2026,20631)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Die Tatbestandswirkung erstreckt sich indes nicht auf die für die Spätaussiedlereigenschaft nach den §§ 4 ff. BVFG maßgebliche deutsche Volkszugehörigkeit (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311).

    Dieses Verfahren hat nach Systematik und Zweck des Bundesvertriebenengesetzes allein die Aufgabe, zu gewährleisten, dass nur solche Personen mit dem Ziel, als Spätaussiedler Aufnahme zu finden, in das Bundesgebiet einreisen, die aufgrund einer vorläufigen Prüfung voraussichtlich zu dem berechtigten Personenkreis gehören (vgl. BT-Drs. 11/6937 S. 5 f. und BT-Drs. 15/420 S. 118 f.; BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 und vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ).

    Die Bescheinigung hat zwar keine konstitutive Wirkung, darf aber voraussetzungsgemäß nur erteilt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass der Antragsteller die in § 4 BVFG genannten Anforderungen erfüllt (vgl. zur Ausstellung des Vertriebenenausweises BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 ; im Einzelnen zum Regelungskonzept auch BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ).

    Rn. 13 Vor diesem Hintergrund verbietet sich die Annahme, dass bereits durch den im Aufnahmeverfahren erteilten Aufnahmebescheid rechtsverbindlich über die deutsche Volkszugehörigkeit oder sogar über die Spätaussiedlereigenschaft und damit über den Deutschen-Status im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG entschieden wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; siehe auch BT-Drs.

    Die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit kann daher nur eine vorläufige (zu § 15 Abs. 1 Satz 2 BVFG siehe nachfolgend unter b.) und ihr Ergebnis lediglich der Grund für die getroffene Entscheidung sein; sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 - juris Rn. 3).

    Auch die zuletzt genannte Fallkonstellation ist von dem Begriff des Verlassens der Aussiedlungsgebiete "im Wege des Aufnahmeverfahrens" umfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 und vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).

    Damit kann bei Vorliegen eines Aufnahmebescheides wegen der ihm insoweit zukommenden Tatbestandswirkung im Bescheinigungsverfahren nicht in Frage gestellt werden, dass das Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Wege der Aufnahme bzw. - dem gleichbedeutend - im Wege des Aufnahmeverfahrens erfolgt ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ; so auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 1996 - 16 S 3027/95 - juris Rn. 5; OVG Münster…, Urteil vom 20. Januar 2011 - 12 A 2923/09 - juris Rn. 63; VG Köln…, Urteil vom 18. Februar 2014 - 7 K 2899/12 - juris Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Dieses Verfahren hat nach Systematik und Zweck des Bundesvertriebenengesetzes allein die Aufgabe, zu gewährleisten, dass nur solche Personen mit dem Ziel, als Spätaussiedler Aufnahme zu finden, in das Bundesgebiet einreisen, die aufgrund einer vorläufigen Prüfung voraussichtlich zu dem berechtigten Personenkreis gehören (vgl. BT-Drs. 11/6937 S. 5 f. und BT-Drs. 15/420 S. 118 f.; BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 und vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ).

    Die Bescheinigung hat zwar keine konstitutive Wirkung, darf aber voraussetzungsgemäß nur erteilt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass der Antragsteller die in § 4 BVFG genannten Anforderungen erfüllt (vgl. zur Ausstellung des Vertriebenenausweises BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 ; im Einzelnen zum Regelungskonzept auch BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ).

    Rn. 13 Vor diesem Hintergrund verbietet sich die Annahme, dass bereits durch den im Aufnahmeverfahren erteilten Aufnahmebescheid rechtsverbindlich über die deutsche Volkszugehörigkeit oder sogar über die Spätaussiedlereigenschaft und damit über den Deutschen-Status im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG entschieden wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; siehe auch BT-Drs.

    Die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit kann daher nur eine vorläufige (zu § 15 Abs. 1 Satz 2 BVFG siehe nachfolgend unter b.) und ihr Ergebnis lediglich der Grund für die getroffene Entscheidung sein; sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 - juris Rn. 3).

    Damit kann bei Vorliegen eines Aufnahmebescheides wegen der ihm insoweit zukommenden Tatbestandswirkung im Bescheinigungsverfahren nicht in Frage gestellt werden, dass das Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Wege der Aufnahme bzw. - dem gleichbedeutend - im Wege des Aufnahmeverfahrens erfolgt ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ; so auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 1996 - 16 S 3027/95 - juris Rn. 5; OVG Münster…, Urteil vom 20. Januar 2011 - 12 A 2923/09 - juris Rn. 63; VG Köln…, Urteil vom 18. Februar 2014 - 7 K 2899/12 - juris Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Denn für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist grundsätzlich die Rechtslage maßgeblich, auf die die Vorinstanz abzustellen hätte, wenn sie anstelle des Revisionsgerichts jetzt zu entscheiden hätte (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 37).

    Die Spätaussiedlereigenschaft entsteht oder ist entstanden, wenn der aus den Aussiedlungsgebieten Kommende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt oder genommen hat und zu dieser Zeit auch alle übrigen Voraussetzungen für die Spätaussiedlereigenschaft vorliegen (…stRspr, vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 , vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20, vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 38 …und vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - BeckRS 2020, 24280 Rn. 14).

    Rn. 13 Vor diesem Hintergrund verbietet sich die Annahme, dass bereits durch den im Aufnahmeverfahren erteilten Aufnahmebescheid rechtsverbindlich über die deutsche Volkszugehörigkeit oder sogar über die Spätaussiedlereigenschaft und damit über den Deutschen-Status im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG entschieden wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; siehe auch BT-Drs.

    Die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit kann daher nur eine vorläufige (zu § 15 Abs. 1 Satz 2 BVFG siehe nachfolgend unter b.) und ihr Ergebnis lediglich der Grund für die getroffene Entscheidung sein; sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; OVG Hamburg…, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Denn für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist grundsätzlich die Rechtslage maßgeblich, auf die die Vorinstanz abzustellen hätte, wenn sie anstelle des Revisionsgerichts jetzt zu entscheiden hätte (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 37).

    Die Spätaussiedlereigenschaft entsteht oder ist entstanden, wenn der aus den Aussiedlungsgebieten Kommende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt oder genommen hat und zu dieser Zeit auch alle übrigen Voraussetzungen für die Spätaussiedlereigenschaft vorliegen (stRspr, vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 , vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20…, vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 38 …und vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - BeckRS 2020, 24280 Rn. 14).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00

    Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Auch die zuletzt genannte Fallkonstellation ist von dem Begriff des Verlassens der Aussiedlungsgebiete "im Wege des Aufnahmeverfahrens" umfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 und vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).

    Damit kann bei Vorliegen eines Aufnahmebescheides wegen der ihm insoweit zukommenden Tatbestandswirkung im Bescheinigungsverfahren nicht in Frage gestellt werden, dass das Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Wege der Aufnahme bzw. - dem gleichbedeutend - im Wege des Aufnahmeverfahrens erfolgt ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ; so auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 1996 - 16 S 3027/95 - juris Rn. 5; OVG Münster…, Urteil vom 20. Januar 2011 - 12 A 2923/09 - juris Rn. 63; VG Köln…, Urteil vom 18. Februar 2014 - 7 K 2899/12 - juris Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 13.08.2020 - 1 C 23.19

    Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Die Spätaussiedlereigenschaft entsteht oder ist entstanden, wenn der aus den Aussiedlungsgebieten Kommende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt oder genommen hat und zu dieser Zeit auch alle übrigen Voraussetzungen für die Spätaussiedlereigenschaft vorliegen (…stRspr, vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 , vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20…, vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 38 und vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - BeckRS 2020, 24280 Rn. 14).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Die Spätaussiedlereigenschaft entsteht oder ist entstanden, wenn der aus den Aussiedlungsgebieten Kommende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt oder genommen hat und zu dieser Zeit auch alle übrigen Voraussetzungen für die Spätaussiedlereigenschaft vorliegen (stRspr, vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 , vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20…, vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 38 …und vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - BeckRS 2020, 24280 Rn. 14).
  • BVerwG, 19.06.2013 - 5 B 87.12

    Bundesvertriebenengesetz; zum Begriff "Wohnsitz"

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Da der Kläger nach den für das Bundesverwaltungsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts seit August 2005 in Deutschland wohnhaft ist und spätestens mit der Entfristung seines Arbeitsvertrags am 1. Juli 2006 seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland genommen hat (vgl. zum Wohnsitzbegriff nach § 7 BGB BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 5 B 87.12 - juris Rn. 4 f. m. w. N.), sind die Voraussetzungen der Spätaussiedlereigenschaft nach § 4 BVFG in der Fassung des ganz überwiegend zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), nach § 5 BVFG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2534) und nach § 6 BVFG in der Fassung des Gesetzes vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) zu beurteilen.
  • BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17

    "Höherstufung"; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Auslegungsmethoden; …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Dem Bundesvertriebenengesetz lässt sich ein generelles Erfordernis zeitnaher Geltendmachung des Spätaussiedlerstatus nach Übersiedlung in das Bundesgebiet zwar nicht entnehmen, eine zeitliche Grenze kann sich im Einzelfall aber aus den Grundsätzen der Verwirkung ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 132.17 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 39 Rn. 5 ff., 9 ff.).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02

    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25
    Der 14-jährige Zeitraum zwischen dem Erlass des Aufnahmebescheides im Jahr 2006 und dem Antrag auf Registrierung und Verteilung im Jahr 2020 zum Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung könnte darüber hinaus Anlass geben, eine Verwirkung (vgl. zu deren Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 C 6.02 - juris Rn. 24 m. w. N.) des Anspruchs auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG zu prüfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2923/09
  • OVG Hamburg, 05.05.2000 - 4 Bs 75/00

    Anwendbarkeit der Regelungen des Ausländergesetzes bei Einreise mit einem …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - 16 S 3027/95

    Vertriebenenrecht: Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3 - Anforderungen an …

  • VG Köln, 18.02.2014 - 7 K 2899/12

    Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 2 S. 1 …

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