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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,23159
OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25 (https://dejure.org/2026,23159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2026 - 3 Ws 222/25 (https://dejure.org/2026,23159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2026 - 3 Ws 222/25 (https://dejure.org/2026,23159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 469o StPO, § 459g StPO, § 462 StPO, § 462a StPO, § 766 ZPO, § 850c ZPO, § 850f Abs 2 ZPO, § 6 Abs 1 Nr 1 JBeitrG, § 823 BGB, § 73 StGB, § 73c StGB
    Zuständigkeit des Strafgerichts für Rechtsbehelfe gegen Zwangsvollstreckung durch Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde des Cum-Ex-Akteurs verworfen: Keine Rente für Hanno Berger

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Skandal - Rente von Hanno Berger ohne Selbstbehalt gepfändet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2026, 294
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.10.1996 - VII R 113/94

    Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsschutzgrenzen - Straftatbestand der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Wäre die Staatsanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als Vollstreckungsbehörde für die Wahrnehmung der gesetzlich ausdrücklich dem Vollstreckungsgericht eingeräumten Befugnisse des § 850f Abs. 2 ZPO zuständig (so für die Finanzbehörden als Vollstreckungsbehörde, BFH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - Az. VII R 113/94, Rdnr. 13 zitiert über juris; offenlassend BAG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 401/88 Rdnr.16 zitiert über juris), so hätte die an die Stelle des Gläubigers tretende Vollstreckungsbehörde in dem sensiblen Bereich einer Vollstreckung unterhalb der Pfändungsgrenzen in pflichtgemäßem Ermessen ihre eigenen Interessen mit denen des Schuldners abzuwägen.

    Diese Begünstigung beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner dann bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit hierfür einstehen soll (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - VII R 113/94, Rdnr. 16 zitiert über juris).

    Bei der zu vollstreckenden Forderung muss es sich also entweder um eine deliktischen Schadensersatzanspruch i.S.d. §§ 823 ff. BGB handeln oder, sofern dies nicht der Fall ist, muss aus demselben Lebenssachverhalt wenigstens ein mit der zu vollstreckenden Forderung konkurrierender deliktischer Schadensersatzanspruch bestehen (so ausdrücklich BFH Urteil vom 24. Oktober 1996 - VII R 113/94, Rdnr. 16 zitiert über juris).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Bei der hiernach erforderlichen, individuellen Ermessensprüfung sind die Belange des Schuldners und des Gläubigers gegeneinander abzuwägen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 17/05, NJW 2005, 1663 zitiert über juris).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Ausweislich der Urteilsgründe - die im Hinblick auf die zur unerlaubten Handlung und zur vorsätzlichen Begehungsweise getroffenen Feststellungen für das Vollstreckungsverfahren bindend sind (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2002, NJW 2003, 515) - wird gegen den Beschwerdeführer vielmehr als Mittäter/mittelbarer Täter der vorsätzlichen Steuerhinterziehung vollstreckt, weil er als Initiator im Hintergrund in führender Rolle und mit erheblicher krimineller Energie agierte und aufgrund jeweils gesonderter Gewinnbeteiligungsabreden ("Provisionsabreden") prozentual an den erzielten Vermögensgewinnen unmittelbar in erheblichem Umfang beteiligt worden ist.
  • BGH, 20.06.2013 - IX ZB 50/12

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Verpflegung, notwendige Kleidung sowie Gesundheitsfürsorge werden im Rahmen des Vollzugs gewährt und für private Bedürfnisse stehen Haus- bzw. Taschengeld sowie ggf. im Entlassungszeitpunkt ein Überbrückungsgeld zur Verfügung (vgl. BGH 20.06.2013 - IX ZB 50/12, NJW 2013, 3312 Rn. 14, beck-online).
  • LG Marburg, 07.04.2025 - 7b StVK 46/24
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg hat in Ziff. II ihres Beschlusses vom 7. April 2025 (Az. 7 b StVK 46/24) den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung der Pfändungs- und Überweisungsanordnung vom 17. September 2024 (Az: …) zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 401/88

    Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung gegen den Streitverkünder - Pfändbare …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Wäre die Staatsanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als Vollstreckungsbehörde für die Wahrnehmung der gesetzlich ausdrücklich dem Vollstreckungsgericht eingeräumten Befugnisse des § 850f Abs. 2 ZPO zuständig (so für die Finanzbehörden als Vollstreckungsbehörde, BFH…, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - Az. VII R 113/94, Rdnr. 13 zitiert über juris; offenlassend BAG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 401/88 Rdnr.16 zitiert über juris), so hätte die an die Stelle des Gläubigers tretende Vollstreckungsbehörde in dem sensiblen Bereich einer Vollstreckung unterhalb der Pfändungsgrenzen in pflichtgemäßem Ermessen ihre eigenen Interessen mit denen des Schuldners abzuwägen.
  • OLG Hamm, 02.03.2021 - 3 Ws 16/21

    Einziehung von Wertersatz; Vollstreckung; Pfändung; Einwendungen; Art und Weise …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Nach der überwiegenden Meinung ist trotz der dargestellten Verweisungskette in § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrG nicht das Zivilvollstreckungsgericht zuständig, sondern das nach § 462, § 462a StPO zuständige Strafgericht (…so KMR-Bieber StPO, Stand September 2022 § 459 Rdnr. 23;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl. 2023, StPO, § 459 Rdnr. 7; LG Berlin Beschluss vom 8. Februar 2006, 81 T 1/06 zitiert über juris; LG Frankenthal Rpfleger 1996, 524-525 zitiert über juris; i.E. auch OLG Hamm Beschluss vom 2. März 2021 - 3 Ws 16/21, 3 Ws 17/21, BeckRS 2021, 52284, das jedoch schon von einer Einwendung i.S.d. § 459o StPO ausgeht;… a.A. MüKoStPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, StPO § 459 Rn. 25, beck-online;… Beck-OK StPO/Coen, 59. Ed. 1.4.2026, StPO § 459o Rn. 1, beck-online).
  • LG Berlin, 08.02.2006 - 81 T 1/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2026 - 3 Ws 222/25
    Nach der überwiegenden Meinung ist trotz der dargestellten Verweisungskette in § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrG nicht das Zivilvollstreckungsgericht zuständig, sondern das nach § 462, § 462a StPO zuständige Strafgericht (…so KMR-Bieber StPO, Stand September 2022 § 459 Rdnr. 23;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl. 2023, StPO, § 459 Rdnr. 7; LG Berlin Beschluss vom 8. Februar 2006, 81 T 1/06 zitiert über juris; LG Frankenthal Rpfleger 1996, 524-525 zitiert über juris; i.E. auch OLG Hamm Beschluss vom 2. März 2021 - 3 Ws 16/21, 3 Ws 17/21, BeckRS 2021, 52284, das jedoch schon von einer Einwendung i.S.d. § 459o StPO ausgeht;… a.A. MüKoStPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, StPO § 459 Rn. 25, beck-online;… Beck-OK StPO/Coen, 59. Ed. 1.4.2026, StPO § 459o Rn. 1, beck-online).
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