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Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 113   

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https://dejure.org/1984,15058
BGBl. I 1984 S. 113 (https://dejure.org/1984,15058)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 31.01.1984, Seite 113
  • Neufassung des Einkommensteuergesetzes
  • vom 24.01.1984

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Das gilt auch für die kindesbedingte Erhöhung der Vorsorgepauschale, die Arbeitnehmern im fraglichen Zeitraum nach § 10c Abs. 3 EStG in der Fassung vom 24. Januar 1984 (BGBl I S. 113) zustand.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    § 32 Absatz 3 und Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes seit der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Januar 1984 (Bundesgesetzbl. I Seite 113) bis zur Änderung durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988) vom 26. Juni 1985 (Bundesgesetzbl. I Seite 1153) sowie § 32 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzes seit der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 15. April 1986 (Bundesgesetzbl. I Seite 441), einschließlich aller nachfolgenden Fassungen, sind mit Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit sie die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrags ausschließen.

    Rn. 25 Für die Veranlagungsjahre 1983 und 1984 galt die Regelung des § 32 Abs. 3 und Abs. 4 EStG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Januar 1984 (BGBl I S. 113):.

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    a) den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1991 - X R 63/89 -, b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. Juni 1989 - IV 285/87 -, c) den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes Oldenburg in Holstein vom 6. Juni 1986 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 5. März 1987 2. mittelbar gegen § 22 Nr. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (Bekanntmachung der Neufassung vom 24. Januar 1984, BGBl I S. 113).

    § 22 Nr. 3 EStG lautet seit der Neufassung des Einkommensteuergesetzes in der Bekanntmachung vom 24. Januar 1984 (BGBl I 1984 S. 113):.

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß § 4 Abs. 6 (in Verbindung mit § 10 b Abs. 2 Satz 1) EStG 1983 (Neufassung vom 24. Januar 1984, BGBl. I S. 113), wonach Spenden an politische Parteien erstmals für den Veranlagungszeitraum 1984 auf Grund besonderer gesetzlicher Regelung ausdrücklich nicht Betriebsausgaben sind, im Gesetzgebungsverfahren als Klarstellung der Rechtslage angesehen wurde (BGHSt 34, 272, 286 f.).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    § 4 Abs. 6 EStG 1983 (Neufassung vom 24. Januar 1984, BGBl. I S. 113), der auch für die Körperschaftsteuer gilt (§ 8 Abs. 1 KStG 1984), schließt eine solche Wertung ausdrücklich erstmals für den Veranlagungszeitraum 1984 aus (§ 52 Abs. 1 und 17 a EStG 1983), indem er festlegt, daß Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke - d.h. jetzt: Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien im Sinne des § 2 PartG (§ 10 b Abs. 2 EStG 1983) - keine Betriebsausgaben sind.
  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Der Kläger ist jedoch --unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 23. Juli 1984 (BStBl I 1984, 416)-- der Auffassung, im Streitfall könne ein solcher Vorteil schon deshalb nicht bestehen, weil nach der bei Gewährung der Optionen geltenden Gesetzeslage gemäß § 19a Abs. 6 Satz 5 EStG 1983 i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Januar 1984 (BGBl I 1984, 113) dem Optionspreis der Wert der Anteile am Tage der Beschlussfassung über die Gewährung der Vermögensbeteiligung gegenüberzustellen sei.
  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Steuertatbeständen

    gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1999 - IX R 7/95 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1994 - 3 K 3062/89 -, c) die Bescheide des Finanzamtes Mainz-Mitte vom 15. August 1994 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1984 bis 1986 betreffend die Kommanditbeteiligung der Beschwerdeführerin an der Boden-Wert GVG & Co. Objekte Diez und Wilhelmshaven KG - BWF 29 -, d) mittelbar § 15 a EStG in der jeweils für die Veranlagungszeiträume 1984 bis 1986 geltenden Fassung vom 24. Januar 1984 (BGBl I S.113) - zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohnungseigentums vom 15. Mai 1986 (BGBl I S. 730) - .
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld - …

    Das Berufungsgericht hat als eigenes Einkommen des Klägers das sich aus den Steuerbescheiden ergebende Einkommen im steuerrechtlichen Sinne (vgl. § 2 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -, gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1984, BGBl. I S. 113) angesehen, d.h. den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG), vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.
  • BFH, 24.03.1998 - I R 38/97

    Abzug ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 3 EStG

    Nach § 34c Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 24. Januar 1984 --EStG 1983-- (BGBl I 1984, 113, BStBl I 1984, 51) kann bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte (= Einkommensermittlung) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen eine festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende ausländische Einkommensteuer abgezogen werden, soweit sie auf Einkünfte entfällt, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen.
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03

    Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003

    § 32 Absatz 3 und Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes seit der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Januar 1984 (Bundesgesetzbl. I Seite 113) bis zur Änderung durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988) vom 26. Juni 1985 (Bundesgesetzbl. I Seite 1153) sowie § 32 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzes seit der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 15. April 1986 (Bundesgesetzbl. I Seite 441), einschließlich aller nachfolgenden Fassungen, sind mit Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit sie die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrags ausschließen.
  • BFH, 16.12.1998 - X R 68/98

    Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997

  • BFH, 02.12.1998 - X R 48/97

    Kinderbetreuungsaufwand bis einschließlich 1999

  • BFH, 02.12.1998 - X R 9/96

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor …

  • BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 54.88

    Einkommensteuerrecht: Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsfreibetrags

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92

    Absetzung - Abnutzung - Gemeinschaftsrecht - Fahrzeuge - Wirtschaftsgüter

  • BVerwG, 22.03.1994 - 11 B 115.93

    Erteilung einer Bescheinigung bei der Veräußerung von Anteilen an …

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93

    Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung …

  • BSG, 07.05.1986 - 9a RVa 54/85

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens H im Schwerbehindertenrecht

  • VG Stade, 19.08.1992 - 1 A 184/91

    Bewilligung von Hilfe zur Pflege; Bewertung der Pflegebedürftigkeit; Dauernde …

  • FG Hamburg, 04.10.1990 - I 279/86
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