Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 1074   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14467
BGBl. I 1987 S. 1074 (https://dejure.org/1987,14467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,14467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 15.04.1987, Seite 1074
  • Neufassung der Strafprozeßordnung
  • vom 07.04.1987

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Strafprozessordnung (Deutschland)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass nach § 119 Abs. 1 und 2 StPO (in der für das Verfahren maßgeblichen Fassung vom 7. April 1987, BGBl I S. 1074 , gültig bis zum 31. Dezember 2009, geändert durch Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29. Juli 2009, BGBl I S. 2274 ; im Folgenden: a.F.) in Verbindung mit Nr. 23 Abs. 1 der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) bereits die gemeinschaftliche Unterbringung von zwei Untersuchungsgefangenen grundsätzlich ausgeschlossen gewesen sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13

    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten - zur Mitwirkungspflicht bei der

    Hierauf beruhen etwa die Regelungen in § 163f der Strafprozessordnung - StPO - (in der Fassung vom 7. April 1987, BGBl. I S. 1074, 1319, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Januar 2013, BGBl. I S. 89), wonach eine längerfristige Observation (mit einer durchgehenden Dauer von mehr als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden darf.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 25/19

    Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Dem Beschwerdeführer stand gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eisleben vom 13.06.2019 - 11 BRs 12/12 - nach den §§ 304, 306, 311 Abs. 2 der Strafprozessordnung - StPO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.07.2019 (BGBl. I S. 1066), in Verbindung mit § 453 Abs. 2 Satz 3 StPO die sofortige Beschwerde zu, von der er auch Gebrauch gemacht hat.
  • VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe;

    Die Rechtskraft wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt werden kann (§ 449 Strafprozessordnung i.d.F. d. Bek. v. 7.4.1987, BGBl. I S. 1074 - StPO -).
  • BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung

    § 467 StPO in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074) lautet:.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - LVG 24/19

    Einstweiliger Rechtsschutz, Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

    Gemäß § 33a S. 2 i. V. m. § 47 Abs. 2 Strafprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.07.2019 (BGBl. I S. 1066) - StPO - kann das zuständige Gericht einen Aufschub der Vollstreckung im Rahmen einer Anhörungsrüge anordnen.
  • VG Trier, 21.12.2011 - 1 L 1546/11

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Anlasstaten aus dem Bereich

    Dass die Begründung für die tatbestandlich von § 81 b 2. Alt. Strafprozessordnung - StPO - in der Fassung vom 7. April 1987 (BGBl. I, S. 1074, 1319) vorausgesetzte Wiederholungsgefahr und die für die Anordnung des Sofortvollzugs geforderte Dringlichkeit sich zum Teil überschneiden, liegt in der Natur der Sache, da für beide Merkmale dieselben Umstände maßgeblich sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht