Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 258   

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https://dejure.org/2017,3954
BGBl. I 2017 S. 258 (https://dejure.org/2017,3954)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 28.02.2017, Seite 258
  • Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 21.02.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-74650
    Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Meldungen (7)

  • duslaw.de

    Gesetzesänderung: Leiharbeitnehmer zählen bei unternehmerischer Mitbestimmung mit

  • arbrb.de

    Transparenz- und Konkretisierungsgebot des AÜG gilt ab 1.4.2017 auch für Altverträge

  • handelsblatt.com

    AÜG-Reform kommt (erst) zum 1. April 2017

  • noerr.com

    Leiharbeit: Bundestag beschließt AÜG-Reform

Literatur (15)

  • lto.de

    Überlassungshöchstdauer von Leiharbeitnehmern: Änderungen zum 1. Oktober 2018

  • handelsblatt.com

    Was wird nach dem 01.04.2017 aus der Fallschirmlösung bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung?

  • handelsblatt.com

    Die AÜG-Reform ist da!

  • handelsblatt.com

    Diskriminierung nicht tarifgebundener Arbeitgeber im neuen AÜG

  • hensche.de

    Reform der Leiharbeit 2017

  • hensche.de

    Welche Auswirkungen hat das AÜG 2017 für den Betriebsrat?

  • handelsblatt.com

    Leiharbeit: Kein Einsatzverbot bei rechtswidrigen Streiks

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 18

    Zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

  • handelsblatt.com

    AÜG-Reform 2017: Der Ablauf der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer naht!

  • cmshs-bloggt.de

    Reform des Fremdpersonaleinsatzes: Was 2017 passiert! - Teil 2

  • cmshs-bloggt.de

    Reform des Fremdpersonaleinsatzes: Was 2017 passiert!

  • cmshs-bloggt.de

    AÜG-Reform passiert den Bundestag - mit einigen Änderungen auf der Zielgerade!

  • schoenhoeft.de PDF

    Der gewillkürte Gemeinschaftsbetrieb - Möglichkeiten des drittbezogenen Personaleinsatzes unter Beteiligung einer Personalführungsgesellschaft (RA Dr. Andreas Schönhöft, RA Nabil Oelze; BB 2016, 565-570)

  • bundestag.de PDF

    Einzelfragen zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages; 25.08.2016)

  • esche.de

    Werden alle Fremdgeschäftsführer ab 2017 Arbeitnehmer?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 27.07.2016   BT   Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit
  • 14.09.2016   BT   Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 15.09.2016   BT   Für Leiharbeit gleicher Lohn nach neun Monaten
  • 22.09.2016   BT   Streit über Neuregelung der Leiharbeit
  • 04.10.2016   BT   Reform der Leiharbeit
  • 17.10.2016   BT   Leiharbeit: Experten verlangen Korrekturen
  • 17.10.2016   BT   Experten: Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen korrigieren
  • 19.10.2016   BT   Regulierung von Leiharbeit
  • 21.10.2016   BT   Neue Regelungen zu Werkverträgen und Leiharbeit beschlossen
  • 25.11.2016   BR   Arbeitnehmerüberlassung - Beschäftigte erhalten mehr Rechte

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de

    Kurznachricht zu "AÜG-Reform: Angemessene Regelung der Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag" von RA Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal, BB 2016, 2875 - 2876

 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Die Bedeutung des Merkmals der Eingliederung in § 7 Abs. 1 S 2 SGB IV wird nicht durch die Änderung von § 611a BGB mit Wirkung vom 1.4.2017 (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.2.2017, BGBl I 258) in Frage gestellt.

    Zudem ist der Gesetzesbegründung zu § 611a BGB zu entnehmen, dass Vorschriften, die eine abweichende Definition des Arbeitnehmers, des Arbeitsvertrages oder des Arbeitsverhältnisses vorsehen, um einen engeren oder weiteren Geltungsbereich festzulegen, unberührt bleiben sollen (BT-Drucks 18/9232 S 31) .

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Die im konkreten Fall zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1. im Übrigen getroffenen Vereinbarungen sowie deren tatsächliche Durchführung (vgl hierzu der zum 1.4.2017 in Kraft getretene § 611a Abs. 1 S 6 BGB idF des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.2.2017 <BGBl I 258>) stehen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und -würdigung aller Umstände mit dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, ein freies Dienstverhältnis zu begründen, ebenfalls nicht im Widerspruch.
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    aa) Während der Begriff des "Angestellten" regelmäßig auf eine Stellung als Arbeitnehmer verweist (vgl etwa § 622 Abs. 1 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und damit auf eine weisungsgebundene Arbeit (§ 611a BGB idF des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.2.2017, BGBl I 258, mWv 1.4.2017, zum Arbeitsvertrag; vgl auch § 7 Abs. 1 SGB IV zum Beschäftigungsverhältnis) , ist der in § 103 Abs. 4a SGB V verwendete Begriff der Anstellung weniger eindeutig.
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