Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 1666   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20806
BGBl. I 2016 S. 1666 (https://dejure.org/2016,20806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 22.07.2016, Seite 1666
  • Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
  • vom 18.07.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-72161
    Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 05.04.2016   BT   Gebührenrecht des Bundes (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 12.04.2016   BT   Gebührenrecht des Bundes
  • 13.05.2016   BT   Gebührenrecht des Bundes (in: Bundestagsbeschlüsse am 12. und 13. Mai)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

    Zu den wasserstraßenrechtlichen Ausbauzielen gehört namentlich auch die ungehinderte Erreichbarkeit der Häfen, was für Seehäfen durch § 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 123 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), unterstrichen wird.
  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    Rn. 14 cc) Auch wenn § 11 Abs. 1 VwKostG seinerseits nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes am 15. August 2013 außer Kraft getreten ist, ergibt sich seine Anwendung im vorliegenden Fall aus § 23 Abs. 1 des an seine Stelle getretenen Gesetzes über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz - BGebG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Selbst bei Zuordnung des Mindestabstandes zu Einrichtungen für Minderjährige zum Kompetenztitel des Bundes für die "öffentliche Fürsorge" bliebe den Ländern nach Art. 72 Abs. 1 GG Raum für die hier in Rede stehenden Regelungen zum Schutz im Vorfeld des Betretens von Spielhallen, da der Bund mit der Regelung des Zugangsverbots für Minderjährige in § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2016, BGBl. I S. 1666) von seiner Befugnis für jugendschützende Regelungen im Hinblick auf Spielhallen nicht abschließend Gebrauch gemacht hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht