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17.11.2008

Bundesrat - Drucksache 767/1/08

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Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2412   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44041
BGBl. I 2008 S. 2412 (https://dejure.org/2008,44041)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 15.12.2008, Seite 2412
  • Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)
  • vom 10.12.2008

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)

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Wird zitiert von ... (936)

  • SG Aurich, 04.05.2022 - S 4 SB 154/21

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Gesamt-GdB-Bildung - Zwei unabhängige …

    Grundlage der Bewertung ist die aufgrund des § 30 Abs. 16 BVG (in Verbindung mit §§ 153 Abs. 2, 241 Abs. 5 SGB IX) erlassene und zwischenzeitlich mehrfach geänderte Rechtsverordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 BVG (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV -) vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I 2412).
  • SG Speyer, 03.06.2025 - S 12 SB 318/23

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Anerkennung eines GdB von 50 für …

    Nachdem noch keine Verordnung nach § 153 Abs. 2 SGB IX erlassen ist, gelten die Maßstäbe des § 30 Abs. 1 BVG und der aufgrund des § 30 Abs. 16 BVG erlassenen Rechtsverordnungen, somit die am 01.01.2009 in Kraft getretene Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 BVG (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) vom 10. Dezember 2008 (BGBl I S. 2412), entsprechend (§ 241 Abs. 5 SGB IX).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die …

    Der GdS ist dabei nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen (§ 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 BVG; nF ähnlich bereits § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 BVG aF; ab 1.1.2009: hierzu auch Teil A: "Allgemeine Grundsätze" Nr. 2 Buchst a der Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 [BGBl I 2412 sowie Anlagenband zum BGBl I Nr. 57 vom 15.12.2008 - im Folgenden: Anlage zur VersMedV]).
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