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10.08.2007

Bundesrat - Drucksache 541/07

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürArbeitundSoziales(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2904   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48515
BGBl. I 2007 S. 2904 (https://dejure.org/2007,48515)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 20.12.2007, Seite 2904
  • Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
  • vom 13.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 08.10.2007   BT   Bundesregierung will Doppelversorgung von Kriegsopfern verhindern
 
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Wird zitiert von ... (249)

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft - …

    Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers auf Feststellung eines höheren GdB als 50 ist § 69 Abs. 1 und Abs. 3 SGB IX idF des Gesetzes vom 23.4.2004 (BGBl I 606; aF) sowie - für die Zeit ab 21.12.2007 - idF des Gesetzes vom 13.12.2007 (BGBl I 2904; nF).
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG …

    Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BVG in der seit dem 21. Dezember 2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechtes vom 13. Dezember 2007 (BGBl I S. 2904; BVG n.F.) ist nunmehr der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) maßgeblich, der nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen ist.
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Dienstbeschädigungsausgleich

    Rn. 6 Die "Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz" (BVG) war damals wie heute in § 31 Abs. 1 BVG geregelt, der eine Grundrente, gestaffelt nach dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit beziehungsweise - seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13. Dezember 2007 (BGBl I S. 2904) - nach dem Grad der Schädigungsfolgen, vorsieht.
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